Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0653/66/2024  

 
 
Betreff: Beschluss zur Mitfinanzierung einer separaten Radverkehrsanlage auf dem Ersatzneubaubrückenbauwerk an der K 1175
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
14.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt      
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
20.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen      
Kreisausschuss Vorberatung
28.02.2024 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.03.2024 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde abgelehnt     
Anlagen:
Anlage 1 - Fotodokumentation
Anlage 2 - Regelquerschnitt für Ausführung als Bestandsbauwerk

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Mitfinanzierung einer separaten Radverkehrsanlage auf dem Ersatzneubaubrückenwerk an der K1175  i.H.v. 300.000 € (Kostenschätzung). Die haushalterische Veranschlagung wird im Haushaltsjahr 2026 wirksam.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Fachamt 66 Straßenbau und unterhaltung wird die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Haushaltsjahres 2026 im Investitionsplan i.H.v. 300.000 € auf Grundlage einer Kostenschätzung veranschlagen. Da das Ersatzneubrückenbauwerk bereits jetzt geplant werden muss und im Zuge des Abrisses des derzeitigen Brückenbauwerks im Jahr 2026 errichtet werden soll, ist es notwendig eine entsprechende Mitfinanzierung des Landkreises Börde für die Planung und den Bau einer separaten Radverkehrsanlage auf dem Brückenbauwerk abzusichern. Sollte der Kreistag sich gegen eine Mitfinanzierung aussprechen, wird das Brückenbauwerk alleinig durch die K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Zielitz) finanziert. Für die anteilige Mitfinanzierung der separaten Radverkehrsanlage müsste der Landkreis Börde aufkommen.

Das Ersatzbauwerk befindet sich derzeit in die Vorplanung. Da das Bestandsbauwerk kein Radweg aufweist, könnte das Ersatzbauwerk mit oder ohne Radweg geplant werden. Der Aufwand und die Kosten bei einem integrierten Radweg sind gegenüber einen nachträglichen (nach der Errichtung des Ersatzbrückenbauwerks) installierten Radweg (wenn überhaupt möglich) um ein vielfaches geringer.  Durch die unmittelbare Nähe zum neu trassierten Elberadweg auf westelbischer Seite, entsteht in diesen Bereich ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen. Für Radfahrer ist die Querung der Gleise (Brücke über die Gleise der DB) derzeit nur auf der Fahrbahn möglich. Ein Radweg würde die Verkehrssicherheit stark verbessern.

 

Sachverhaltsdarstellung:

Das Brückenbauwerk 3636050 befindet sich in Baulast des Landkreises Börde auf der Kreisstraße K1175 und dient der Überquerung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Strecke Magdeburg-Stendal). Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Halden der K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Zielitz), in Stationierungsrichtung von Schricke nach Loitsche. Aufgrund erheblicher Schüttungsvorgängen an der Halde wurden durch die K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Zielitz) Schäden am Brückenbauwerk verursacht. Zudem kam es im Brückenbauwerksbereich zu einer Bodenverschiebung in südliche Richtung.

Die Größe der Verschiebung des Bodens nimmt mitwachsendem Abstand von der Halde ab. Die Halde liegt nördlich der Brücke (in Fahrtrichtung Schricke). Daher gibt es am nördlichen Widerlager eine größere Bodenverschiebung als am südlichen Widerlager. Durch die unterschiedlich großen Bodenverschiebungen am nördlichen und am südlichen Widerlager verschiebt sich das nördliche Widerlager unter dem Überbau in südliche Richtung und drückt die Stirnfläche des Überbaus auf die Stirnfchen der Kragflügel.

Durch diese Druckkräfte auf die Stirnflächen der Kragflügel, entstehen Beschädigungen an den Kragflügeln. Unterschiedlich große Bodenverschiebungen am südlichen Widerlager und an den Stützenfundamenten führen zu einer Schiefstellung der Stützen. Durch die Schiefstellung entsteht eine außermittige Lasteinleitung in die Stahlknaggen und eine unter den Knaggen veränderliche Druckspannungsverteilung im Beton. Die entstandenen Schäden sind irreparabel und infolgedessen muss das Bauwerk ersetzt werden. 

 

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Zielitz) bekundete gegenüber dem Landkreis Börde, dass sie das notwendige Ersatzneubaubrückenbauwerk auf eigene Kosten finanziert. Die entsprechende rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 16 (1) StrG LSA. Hieraus geht hervor, dass „wenn eine Straße wegen der Art des Gemeingebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten“. Mithin ist hier die K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Zielitz) als Verursacher in der gesetzlichen Verpflichtung, das Ersatzneubaubrückenbauwerk an der K1175 zu finanzieren. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag hierzu ist in Erarbeitung?.

Die Bedeutung des Radverkehrs im Landkreis Börde ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Brücke befindet sich in unmittelbarer Nähe des neutrassierten Elberadweges (siehe Abb.1), der über eine sehr hohe Nutzerfrequenz sowohl im Alltagsradverkehr als auch in der Freizeit- und touristischen Nutzung. Gemäß §9 (1) StrG LSA haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen (und die zur Straße gehörigen Nebenanlagen; hier Radweg / Radverkehrsanlage) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Durch die Errichtung einer separaten Radverkehrsanlage auf dem Ersatzneubaubrückenbauwerk trägt der Landkreis Börde erheblich zur Erweiterung und Verbesserung der Baulast und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Der Radverkehr wird auf der Brücke vom motorisierten Verkehr entflechtet.

 

Abbildung 1: Neuer Verlauf des Elberadwegs (westelbisch) und Alge des Brückenbauwerks

 

Der Kreisstraßenabschnitt, auf dem sich das Brückenbauwerk befindet, weist eine  Verkehrsbelastung im Mittel von 226 Kfz/24h auf. Der Anteil des Schwerlastverkehrs beträgt 32 Lkw/24h und entspricht einem Anteil von 14,2 %. 

Gemäß geltender Richtlinie für Radverkehrsanlagen ist bei Straßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung > 2.500 Kfz./24h ein fahrbahnbegleitender Radweg vorzusehen. Im Übergangsbereich zwischen 1.000 Kfz/24h bis 2.499 Kfz/24h sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung zur Schaffung eines Zusatzangebotes folgende Sachverhalte zu prüfen:

a)      Straßenbreite        (Grenzwert: < 6,25 m)

b)      Schwerlastanteil   (Grenzwert: > 10 %)

c)      ngsneigung       (Grenzwert: > 5%)

d)      Kurvigkeit              (Grenzwert: 250 gon)

e)      Überregionale touristische Radrouten

f)        Regelmäßiges hohes Radverkehrsaufkommen

g)      ckenschluss

Unter 1.000 Kfz/24h kann der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.

Im Zuge der objektbezogenen Einzelfallprüfung sind hier die Tatbestandsmerkmale: Schwerlastanteil, Kurvigkeit sowie Kreuzungsbereiche vor und hinter dem Brückenbauwerk, überregionale touristische Radrouten, regelmäßiges hohes Radverkehrsaufkommen (Bahnhof Loitsche) als erfüllt zu betrachten.

Aus v.g. Gründen empfiehlt die Kreisverwaltung die Mitfinanzierung einer Radverkehrsanlage im Zuge des Brückenneubaues. Weiterhin ist schwer vorhersehbar, wie sich die Entwicklung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich sich zukünftig entwickelt. Oder ob die Rechtslage für die Errichtung separater Radverkehrsanlagen im Zuge der Zunahme des Radverkehrs angepasst wird. Eine nachträglich installierte Lösung würde einen wesentlich höheren Kostenumfang bedeuten.

 

Nach RAL beträgt die erforderliche Breite einer Verkehrsfläche für einen Radweg 2,50 m bei einer zulässigen Straßengeschwindigkeit von 50 km/h. Dies würde bei Ansatz eines Radweges auf einer Kappenseite zu einer Vergrößerung der Brückenbreite um 1,50 m führen. Bei Ansatz von geschätzten Herstellungskosten von 7.500 €/m² Brückenfläche ergibt sich eine Kostensteigerung von 292.500 €. Wenn nach RAL ein Geh- und Radweg mit einer erforderlichen Breite von 3,00 m auf einer Kappenseite angeordnet werden soll, vergrößert sich die Brückenbreite um 2,00 m statt 1,50 m und die Kostensteigerung beträgt dann ca. 390.000 €.

 

Der Landkreis präferiert die Vergrößerung der Brückenbreite um 1,50 m, was bei einem Ansatz von geschätzten Herstellungskosten von 7.500 €/m² Brückenfläche, einen Mitfinanzierungsanteil von 292.500 € zzgl. Anteil Planungskosten entspricht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Auszahlungen:  300.000,00 € (Haushaltsmittel aus 2026)

Einzahlungen:             00,00 €

Produkt:

54211.7852001

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Anlage 1 - Fotodukumentation

Anlage 2 Regelquerschnitt r Ausführung als Bestandsbauwerk  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Fotodokumentation (1307 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Regelquerschnitt für Ausführung als Bestandsbauwerk (417 KB)