Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0652/66/2024  

 
 
Betreff: Beschluss für die Ertüchtigung der K 1163 als Baustraße zur Erschließung Supplier-Park im Zuge der INTEL-Ansiedlung im HTP
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
14.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt      
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
20.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen      
Kreisausschuss Vorberatung
28.02.2024 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.03.2024 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0652/66/2024)  

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde beschließt, dass für die Ertüchtigung der K1163 als Baustraße im Zuge der Ansiedlung von INTEL und der Erschließung des unmittelbaren daran angrenzenden Supplier-Parks das Land Sachsen-Anhalt in der Verantwortung gesehen wird und die finanziellen Auswirkungen für den Ausbau der K1163 vorerst als Baustraße i.H.v. 1,4 Millionen Euro zu tragen hat. Der Landrat wird entsprechend beauftragt, die hierzu notwendigen Verwaltungsprozesse zu veranlassen, um eine zeitnahe und termingerechte Umsetzung der vorgezogenen Einzelmaßnahme zu ermöglichen und somit den Erschließungsbeginn des Areals nicht zu gefährden.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gegenwärtige Situation (IST-Zustand)

Die Kreisstraße K1163 ist gegenwärtig aufgrund der Verkehrsbedeutung als nahräumige Verbindungsstraße klassifiziert und mit einem Straßenquerschnitt der Entwurfsklasse 4 und 6,00m Fahrbahnbreite in Belastungsklasse 1,8 (sehr geringer Schwerlastverkehr) ausgebaut. Aufgrund der zusätzlichen Erschließung von zwei Bebauungsplangebieten und der damit verbundenen wesentlichen Erhöhung der Verkehrsbelastung, ist ein Ausbau der K1163 während der Bauphase (Phase 1), wie im „Integrierten Verkehrskonzept für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP) als Baustraße zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist mit der Fertigstellung des HTP (Phase 2) nach Beendigung der Bauphase ein Ausbauzustand der K1163 zu erreichen, der den Anforderungen hinsichtlich Verkehrsbelastung, Entwurfsklasse sowie weiterer wesentlicher Parameter berücksichtigt. Die Ergebnisse des Zweiten Teils des „Integrierten Verkehrskonzeptes für den HTP“ werden im 3. Quartal 2024 erwartet. Da der Landkreis Börde nicht selbst Verursacher der Ansiedlung von INTEL und der im Supplier-Park ansässigen Zulieferer ist, sich allerdings für die Kreisstraße K1163 erhebliche Auswirkungen ergeben und diese noch vor Phase 1 als Baustraße auszubauen ist, sieht der Landkreis Börde das Land Sachsen-Anhalt in der Pflicht, die finanziellen Mittel i.H.v. 1,4 Mio. Euro zu übernehmen.

Die K1163 ist die unmittelbare westliche Grenze des Supplier-Parks. Die Kreisstraße wird sowohl während der Bauphase für die dortigen Gewerbeansiedlungen als auch nach Fertigstellung einen deutlichen Anstieg an Fahrzeugen, insbesondere des Schwerlastverkehrs, ausgesetzt sein wird. Hierfür ist der derzeitige Straßenausbauzustand nicht standardgemäß. Auch der Individualverkehr (Beschäftigte der Unternehmen, Kunden, etc.) werden zu einer deutlich höheren Verkehrsbelastung auf dieser Kreisstraße führen. Dabei wird durch diese Kreisstraße neben dem üblichen Binnenverkehr aufgrund der Zubringerfunktion der Supplier-Unternehmen verstärkt auch Durchgangsverkehr abgewickelt. Festzustellen ist, dass der gegenwärtige Ausbauzustand der K1163 seiner Bedeutung als Verbindung und dem Schwerlastverkehr im HTP nicht gerecht wird.

Weiterhin bleibt zu beachten, dass bei fehlendem Straßenausbau die gesetzlich vorgeschriebene Erschließung der Bebauungspläne baulich nicht vorhanden ist und mithin Baugenehmigungen vakant sind. Auf diese genannten Aspekte hat die Kreisverwaltung in diversen Arbeits- und Unterarbeitsgruppen sowie der Landrat in Gesprächen mit Ministern und Staatssekretären mehrfach hingewiesen. Wie oben genannt, wurde hierauf jedoch durch die Institutionen des Landes Sachsen-Anhalt nicht ausreichend eingegangen. Dieser Zustand ist für den Landkreis Börde äerst unbefriedigend.  

Es ist für den Landkreis Börde unbefriedigend, wenn das Land Sachsen-Anhalt rund 5,5 Millionen Euro für den Bau von zwei Baustellenzufahrten von der Landesstraße (L) 50 auf das Intel-Gelände investiert und hierin eine wichtige Voraussetzung für die Großinvestition mit der Ansiedlung der Intel-Chipfabrik sieht. Gleichermaßen ist für den Ausbau der K1163 eine 100-pro-zentige Finanzierung der Landes Sachsen-Anhalt notwendig.

Hierbei wird verwiesen auf § 16 Abs. 1 StrG LSA. Wenn eine Straße wegen der Art des Gemeingebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten.“

Mithin gilt hier das Verursacherprinzip für den erforderlichen Straßenausbau, d.h., die ortsansässigen Kommunen (hier: Einheitsgemeinden Stadt Wanzleben-Börde und Sülzetal) wären hier über die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne als Verursacher in Anspruch zu nehmen. Die Kommunen können sich diese Kosten über die zu erhebenden Erschließungskosten sich erstatten lassen. Hierbei existiert aber ein zeitliches Problem, da der notwendige Ausbau der K1163 eigentlich vor Beginn der Inbetriebnahme der einzelnen Werke abgeschlossen sein müsste, um zum Produktionsstart einen reibungslosen Werks- und Berufspendelverkehr sicherzustellen.

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

Aus dem Bericht „Integriertes Verkehrskonzeptes für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP)“, der durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH beauftragt wurde, ergeben sich für den Landkreis Börde als Baulastträger der K1163 während der Bauphase des HTP folgenreiche Auswirkungen.

Vor dem Hintergrund, dass sich mit der Ansiedlung des Chipherstellers Intel am südwestlichen Magdeburger Stadtrand in der Region ein Industrieschwerpunkt von besonderer Bedeutung ergibt, wurde das integrierte Verkehrskonzept für den High-Tech-Park erarbeitet. Es umfasst damit die Ansiedlung von Intel sowie den unmittelbar angrenzenden Supplier Park und berücksichtigt ebenfalls die bereits vorhandenen Ansiedlungen. Durch die Ansiedlung von INTEL und den Firmen im Supplier Park ist absehbar, dass im Gebiet hohe Verkehrsaufkommen entstehen, für die entsprechende Angebote zu planen und zu dimensionieren sind.

Das Verkehrskonzept stellt folgende Zielstellungen in den Mittelpunkt[1]:

-          Mit der Ansiedlung von Intel und den damit verbundenen weiteren Unternehmen soll eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität umgesetzt werden. Die entstehenden Verkehre sollen möglichst mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes realisiert werden.

-          Über den öffentlichen Verkehr soll mittel- bis langfristig ein Anteil von 20 bis 25 Prozent und mehr am Gesamtverkehrsaufkommen des Gebietes abwickelt werden.

-          Insgesamt müssen die entstehenden Verkehrsaufkommen auch im Straßenverkehr leistungsfähig abgewickelt werden können.

Mit Blick auf die Straßenkategorien im Planungsraum wird in dem Bericht deutlich, dass der HTP neben der BAB A14 im Nordosten, durch die B81 im Süden, die K1163 im Westen sowie der L50 im Norden begrenzt wird. Die B81 hat im Planungsgebiet einen zweibahnigen, vierstreifigen Querschnitt, die L50 und die umliegenden Kreisstraßen weisen hingegen einen einbahnigen, zweistreifigen Querschnitt auf.

Die K1163 stellt laut Bericht eine Ausnahme dar, da sich diese im Bestand durch einen einbahnigen, zweistreifigen Querschnitt mit Leitlinie und einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 Metern mit Leitlinie auszeichnet.[2] Nach der „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL 2012) ist dieser Regelquerschnitt jedoch nicht definiert, entspricht aber vom Charakter dem RQ9 (RAS-Q, veraltet).[3]

 

Die K1163 ist einbahnig im Regelquerschnitt RQ 9 in der Entwurfsklasse 4 für eine Kapazitätsgrenze von 3.000 Kfz/24 h gebaut.[4] Dabei sollte die Schwerverkehrsbelastung nicht über 150 Kfz/24 h liegen.[5]

Der Bericht hebt hervor, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Bautätigkeit von den geplanten Straßenverbindungen im HTP nur ein erster Teil realisiert sein wird.[6] Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Baustelle der Intel-Chipfabrik von der L50 über zwei neue Knotenpunkte erfolgt. In diesem Zusammenhang ist im Bereich der Knotenpunkte auch ein anforderungsgerechter Ausbau der L50 unterstellt. Weiterhin wird die Baustelle der Chipfabrik von der B81 aus über eine provisorische Zufahrt erschlossen. Hier sehen die bisherigen Planungen die Realisierung einer Einfahrt von der B81 zur Baustelle der Chipfabrik vor.

Ausdrücklich wird im Bericht darauf hingewiesen, dass die Anbindung des Supplier Parks zu Beginn der Bautätigkeit in Phase 1 nur über die K1163 möglich ist.[7]

Nach heutigem Stand betragen die Verkehrsbelastungen auf der K1163 im Bestand zwischen ca. 1.000 Kfz/24 h (südlich der L50) und ca. 2.200 Kfz/24 h (westlich der Anschlussstelle Langenweddingen). Im Schwerverkehr wurden für die K1163 Werte zwischen ca. 80 Kfz/24 h und ca. 100 Kfz/24 h erhoben, was einem Schwerverkehrsanteil von sechs Prozent bzw. von acht Prozent entspricht.[8]

Abbildung 1: Straßenseitige Erschließung des HTP in Phase 1[9]

In Abbildung 2 sind die Gesamtverkehrsbelastungen für ausgewählte Strecken im Kernuntersuchungsgebiet für den Planfall A.1 abgebildet. Die Zu- und Abfahrten zu den Baustellenflächen von Intel erfolgen über die B81 (roter Punkt) und über die L50 (grüner Punkte) erfolgen. Über die provisorische Anbindung der B81 ist nur die Zufahrt zu den Baustellenflächen möglich. Sämtliche Abfahrten müssen über die Anschlüsse der L50 erfolgen. Bezüglich der Erschließung der Baustellenflächen im Supplier Park, verweist der Bericht darauf, dass diese über die K1163 (lila Punkt) realisiert werden.[10]

Abbildung 2: Gesamtverkehrsbelastungen am HTP[11]

 

Hierbei wird aufgrund der Baustellenverkehre des Supplier Parks, welche über die K1163 die Baustellenflächen erreichen, die Verkehrsbelastung der K1163 im Planfall A.1 auf ca. 4.000 Kfz/24 h ansteigen.[12] Das bedeutet, dass sich durch den zu erwartenden Baustellenverkehr für die Errichtung des ersten Teils des Supplier Parks der Anstieg der Verkehrsbelastung auf der K1163 vervierfachen wird.[13] Das hat zur Folge, dass es aufgrund der deutlich höheren Verkehrsbelastung auf der K1163 und dem dafür zu geringen Querschnitt zu Überlastungen kommen wird, die zwangsläufig zu Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf führen werden.[14]

 

Abbildung 3: Auslastungsgrad der Strecken am HTP[15]

Darüber hinaus wird mit den zusätzlichen Baustellenverkehren für die Teilerrichtung des Supplier Parks in der Bauphase in Summe ca. 1.440 Lkw auf der K1163 erwartet.[16] Somit wird sowohl die Gesamtverkehrsstärke als auch die Schwerverkehrsbelastung deutlich über den Einsatzgrenzen des vorhandenen Querschnitts liegen (siehe Abb.3).[17]

Auf Landstraßen mit regelmäßiger Begegnung von Schwerverkehr sind Fahrstreifenbreiten von mind. 3,50 m vorzusehen. Für eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs muss diesbezüglich eine richtlinienkonforme Querschnittsverbreiterung auf einen RQ 11 hergestellt werden (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4: Regelquerschnitt RQ 9 (links), Regelquerschnitt RQ 11 (rechts)[18]

Die zuvor beschriebenen Verkehrsverhältnisse treten mit der Satzungsreife vom Bebauungsplan „Über den Springen“ (Gemeinde Sülzetal; OT Langenweddingen) ein. Ab diesem Zeitpunkt können die Erschließungsarbeiten der öffentlichen Infrastruktur im Bereich der Erschließungsstraßen und die Bautätigkeiten zur Errichtung der Betriebsstätten der Supplier (Zulieferfirmen) rechtlich beginnen.

Weiterhin ist hier zu beachten, dass durch den Oberbodenabtrag und den Abtransport des Bodens, auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen, bereits im Vorfeld erhebliche LKW-Verkehrsbelastungen auf der K1163 zu verzeichnen sind, die kurzfristig eine zwingende Ertüchtigung dieses Streckenabschnittes als Baustraße erfordern. Anderenfalls drohen hohe Kosten für die Straßenunterhaltung durch die Instandsetzung ständig zerfahrener Bankette sowie die Reparatur von Fahrbahnausbrüchen am Fahrbahnrand wegen des Ausweisweichens auf die Bankette im Begegnungsfall LKW / LKW. Da dies nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen kann, müssen hier jeweils Streckensperrungen mit Umleitungsführungen eingerichtet werden, wodurch zusätzliche Straßen überlastet werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und mithin zur Beseitigung dieser Gefahrenstellen ist der Landkreis als Baulastträger r Kreisstraßen gesetzlich verpflichtet. Darüber hinaus behält es sich der Landkreis Börde als Untere Straßenverkehrsbehörde vor, verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierungen; Tonnagebegrenzungen) auf der K1163 durchzuführen, wenn sich Gefahrenquellen ergeben.

Abschließend muss eingeschätzt werden, dass durch den Oberbodentransport und durch das prognostizierte Verkehrsaufkommen im Zuge der inneren und äeren Erschließung des Supplier-Parks die prognostizierte Nutzungsdauer (30 Jahre) der K1163 in diesem Abschnitt durch das wesentlich erhöhte Schwerverkehrsaufkommen verringert wird. Zur Verdeutlichung wird auf folgendes Berechnungsbeispiel verwiesen:

 

Gegenwärtige Verkehrsbelastung der K1163 mit Schwerverkehr

 

80 LKW/d

* 300 Werktage pro Jahr = 24.000 LKW / a (gegenwärtig)

 

 

 

 

Oberbodentransporte

 

1.800.000 t  =

  72.000 LKW-Transporte (40 t Diesel; beladen mit jeweils 25 t)

144.000 LKW-Fahrten (Oberbodentransporte; Hin- und Rückfahrt)

 

 

Das ist unser gesamtes LKW-Aufkommen der K1163 für 6 Jahre

 

 

 

 

Prognostiziertes Verkehrsaufkommen gemäß Mobilitätsstudie (Phase 1: Bauphase)

 

1.440 LKW/d =

(Quell- und Zielverkehr)

432.000 LKW / a

Dies stellt Verschleißr 18 Jahre dar.

 

Mithin verschleißt die K1163 allein für den Oberbodentransport um 6 Jahre schneller und um 18 Jahre schneller durch den Baustellenverkehr vom Supplier-Park (Zahlen aus Mobilitätsstudie).

 

Bleibt abschließend festzustellen, die Nutzungsdauer von 30 Jahren ist zum Betriebsstart der 1. Ausbaustufe INTEL und Supplier-Park ca. 2028 bereits erreicht (Nutzungsdauer eigentlich bis 2040). Folgerichtig ist ein endgültiger Ausbau der K1163 für die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastung bereits schon jetzt erkennbar. Dies ist bereits in der Arbeitsgruppe „Verkehrliche Erschließung“ beim MID thematisiert.

Rechtliche Verpflichtung

Gemäß §9 (1) StrG LSA haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; …

i.V.m. § 16 (1) StrG LSA

Wenn eine Straße wegen der Art des Gemeingebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten.

Mithin ist hier das Land Sachsen-Anhalt mit der HTP Sachsen-Anhalt GmbH als Erschließungsträger in der gesetzlichen Verpflichtung, den Ausbau der K1163 um Umfeld des HTP zu finanzieren.

 

 

 


[1] PTV Transport Consult Group GmbH: Bericht zur „Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für den interkommunalen High-Tech-Park (HTP)“, der durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, S.8

[2] ebd. S.26, S.62

[3] ebd. S.62

[4] ebd. S.45

[5] ebd. S.58

[6] ebd. S.52

[7] ebd. S.52

[8] ebd. S.36

[9] ebd. S.53

[10] ebd. S.55

[11] ebd. S.56

[12] ebd. S.56

[13] ebd. S.57

[14] ebd. S.58, S.62

[15] ebd. S.59

[16] ebd. S.58

[17] ebd. S.58

[18] ebd. S.62


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Auszahlungen:     00,00 €

Einzahlungen:      00,00 €

Produkt

54211.7852001

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-entfällt -

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine