Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Fünften Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 07.07.2004 ist der
Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis
zu einer Höhe von 15.000,00 Euro. Anliegend sind die getroffenen
Entscheidungen für die Zeit vom 01.07.2006 – 30.09.2006 zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben mit den entsprechenden Deckungsquellen dargestellt. Es handelt sich hierbei um Anträge,
denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde. Anlagen:
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