Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Verwendung von nicht verbrauchten Finanzmittel i.H.v. 1.247.650,00 € aus dem Haushaltsjahr 2023, die als zweckgebundene Landeszuweisungen für Investitionen zum Ausbau der Kreisstraßen einschließlich Nebenanlagen gewährt wurden, für folgende Maßnahmen zu verwenden: 1) Radweg K1170 Glindenberg – Magdeburg/Rothensee 500.450,00 € 2) Radweg K1176 Sandkrug – Zibberick 400.000,00 € 3) Technikkauf Unimog mit Anbautechnik 237.200,00 € 4) Überdachung Fuhrpark Schützenstraße 45 110.000,00 € Gesamtsumme: 1.247.650,00 € Sachdarstellung, Begründung:
zu 1) Radweg K1170 Glindenberg – Magdeburg / Rothensee Gegenwärtige Situation (IST-Zustand) Die K1170 besitzt zwischen Glindenberg und Magdeburg / Rothensee keinen Radweg. Aufgrund der aktuellen Verkehrsbelastung ca. 3.400 Kfz/24h (13,5 % Schwerverkehrsanteil) ist gemäß ERA (Grenzwert: >2.500 Kfz/24h) ein separater Radweg vorzuhalten. Rechtliche Verpflichtung Gemäß §9 Straßengesetz LSA haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange, insbesondere … Radfahrerverkehrs … einschließlich des Umwelt- und Naturschutzes, zu berücksichtigen. Die Prüfung der Notwendigkeit zur Herstellung eines Radweges bei einer Verkehrsbelastung außerhalb von Ortsdurchfahrten >2.500 Kfz/24h kann hier mithin entfallen, da im Zuge der Einzelfallprüfung die Maßnahme als Lückenschluss eines bestehenden Streckenabschnittes zu betrachten ist und dieser ein erhöhtes Schwerverkehrsaufkommen aufweist. Laut Verkehrszählung vom 20.06.2023 wurde ein Schwerverkehrsanteil von 14,1 % ermittelt. Besonders in den Spitzenstunden früh und nachmittags ist die Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs besonders hoch (18 % bzw. 22 %). zu 2) Radweg K1176 Sandkrug – Zibberick Gegenwärtige Situation (IST-Zustand) Von Rogätz verläuft ein naturnaher Radweg über die Elbdämme bis zum Sandkrug. Von Zibberick verläuft auf der Westseite der K1176 ein straßenbegleitender Radweg außerhalb der Ortsdurchfahrten bis nach Mahlwinkel. Mithin stellt der Radweg: Sandkrug – Zibberick einen Lückenschluss des Radwegbeziehung zwischen Rogätz und Mahlwinkel im Zuge der K1176 dar. Des Weiteren stellt dieser Streckenabschnitt eine direkte nördliche Radfahrverbindung zu dem neu trassierten Elberadweg auf westelbischer Seite dar. Durch die anliegenden Naherholungseinrichtungen (Badeseen) kommt es besonders in den wärmeren Jahreszeiten zu einemerhöhten Radverkehrsaufkommen. Am 13.09.2024 beschloss der Kreistag im Rahmen dieser Maßnahme per Beschluss 0577/66/2023 die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 197.000,00 EUR für die Planung zum Bauvorhaben. Diese Finanzierung erfolgte aus nicht verbrauchten Finanzmittel der Landeszuweisung 2022 für Investitionen in den Ausbau von Kreisstraßen einschließlich Nebenanlagen. Die vorhandene Breite des öffentlichen Straßengrundstückes gewährleistet ohne zusätzlichen Grunderwerb nicht den Bau eines einseitigen Zweirichtungsradweges. Hierzu ist entsprechender Flächenankauf zu tätigen. In Vorbereitung dieser Maßnahme wurden durch die Gemeinde mit den jeweiligen Grundstückseigentümern Bauerlaubnisverträge abgeschlossen, auf dessen Grundlage nach Beendigung der Baumaßnahme und Schlussvermessung der abschließende Grunderwerb erfolgen kann. Durch die umfangreiche Planung und Plangenehmigung wird somit mittelfristig die Voraussetzung zum Bau des neuen Radweges geschaffen, was durch einzuwerbende Fördermittel erreicht werden soll. Rechtliche Verpflichtung Gemäß §9 Straßengesetz LSA haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange, insbesondere … Radfahrerverkehrs … einschließlich des Umwelt- und Naturschutzes, zu berücksichtigen. Gemäß geltender Richtlinie für Radverkehrsanlagen ist bei Straßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung > 2.500 Kfz./24h ein fahrbahnbegleitender Radweg vorzusehen. Im Übergangsbereich zwischen 1.000 Kfz/24h bis 2.499 Kfz/24h sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung zur Schaffung eines Zusatzangebotes folgende Sachverhalte zu prüfen: a) Straßenbreite (Grenzwert: < 6,25 m) b) Schwerlastanteil (Grenzwert: > 10 %) c) Längsneigung (Grenzwert: > 5%) d) Kurvigkeit (Grenzwert: 250 gon) e) Überregionale touristische Radrouten f) Regelmäßiges hohes Radverkehrsaufkommen g) Lückenschluss Im Zuge der Einzelfallprüfung sind hier die Tatbestandsmerkmale: Schwerlastanteil, überregionale touristische Radrouten, regelmäßiges hohes Radverkehrsaufkommen und Lückenschluss als erfüllt zu betrachten. zu 3) Unimog mit Anbautechnik Gegenwärtige Situation (IST-Zustand) Die Anschaffung eines Unimog mit Anbautechnik ist notwendig, um den Investitionsstau innerhalb des Fuhrparks abzubauen. Hierbei handelt es sich um eine Ersatzinvestition. Diese ist notwendig, da beim Bestand der derzeitigen Unimog zwei Fahrzeuge ein Alter erreicht haben, bei denen bereits in den letzten Jahren die Reparaturkosten anstiegen. Eine Auflistung der vorhandenen Technik ist Anlage 1 zu entnehmen. Rechtliche Verpflichtung Gemäß § 42 (1) i.V.m. § 2 (2) Nr. 4 StrG LSA ist der Landkreis Baulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Börde und mithin zuständig für öffentlichen Straßen zu denen im Übrigen die Nebenanlagen gehören; das sind Anlagen, die überwiegend den Aufgaben der Straßenbauverwaltung dienen, wie Straßenmeistereien, Gerätehöfe, … .
zu 4) Überdachung Fuhrpark Schützenstraße 45 (Straßenmeisterei) Gegenwärtige Situation (IST-Zustand) Der Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei verfügt über keinen ausreichenden festen Unterbau und notwendigen Unterstellmöglichkeiten für Lkw, Unimog und Transporter. Entsprechend ist die Fuhrparktechnik tagtäglich den Witterungsbedingungen ausgesetzt, was die Lebensdauer der Fahrzeuge einschränkt. Geplant ist der Bau einer Fahrzeugüberdachung, drei Seiten geschlossen, vorrangig für die Nutzfahrzeuge und Zusatzanbaugeräte. Die Lkw zur Straßenunterhaltung stehen Sommer wie Winter auf unserem unbefestigten Hof der Straßenmeisterei, Schützenstr. 45. Dies ist vor allem in den Wintermonaten ein großes Problem, da die Mitarbeiter vor den jeweiligen Einsätzen morgens bzw. nachts erst die Fahrzeugscheiben von Eis und Schnee zeitintensiv befreien müssen. Weiterhin erscheint dies auch aus Gründen der Arbeitssicherheit bedenklich. Hinzu kommen außerdem negative Auswirkungen auf die Fahrzeugtechnik, wie z.B. schnellere Entladung der Batterien der Fahrzeuge durch den anhaltenden Frost. Die Errichtung einer Überdachung trägt zudem zu einer Aufwertung der Straßenmeisterei als auch zur steigenden Mitarbeitermotivation bei. Der schlechte Zustand des Betriebshofes Haldensleben ist der Anlage 2 zu entnehmen. Rechtliche Verpflichtung Gemäß § 42 (1) i.V.m. § 2 (2) Nr. 4 StrG LSA ist der Landkreis Baulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Börde und mithin zuständig für öffentlichen Straßen zu denen im Übrigen die Nebenanlagen gehören; das sind Anlagen, die überwiegend den Aufgaben der Straßenbauverwaltung dienen, wie Straßenmeistereien, Gerätehöfe, … .
Mit dem Beschluss wird die Kreisverwaltung ermächtigt, die zweckgebundenen Finanzmittel für die angezeigten Maßnahmen zu verwenden und diese zu beginnen Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: - Auflistung des Technikbestandes (Auszug) Anlage 2: - Fotodokumentation LKW-Stellplätze Straßenmeisterei Haldensleben
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