Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung des Beschlusses Nr.: 0608/D3/2023: „Der Kreistag beschloss die Durchführung des Projekts „Wiedervernässung Großes Bruch“ unter Voraussetzung einer 100-prozentigen Förderung.“ mit dem zukünftigen Projekttitel "Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der ELER-Förderung zur Revitalisierung des Naturschutzgebiets "Großes Bruch bei Wulferstedt"“.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Projekttitel wird in "Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der ELER-Förderung zur Revitalisierung des Naturschutzgebiets "Großes Bruch bei Wulferstedt"“ umbenannt. Ziel des Projektes ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Naturschutzgebietes. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen unter Berücksichtigung des praktisch Machbaren entwickelt. Mit der Machbarkeitsstudie erfolgt die:
Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann die Renaturierungsfähigkeit beurteilt werden. In enger Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Eigentümern, Pächtern, Naturschutzorganisation, Vereinen, Wasserverbänden, Behörden und weitere zivilgesellschaftliche Akteure soll ein gemeinsames Leitbild und Entwicklungsziel entwickelt.
Primäres Ziel ist die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und eine landwirtschaftliche Nutzung auf den Flächen. Die Machbarkeitsstudie soll aufzeigen, ob der Große Graben überhaupt das Wasserdargebot erfüllt.
In der Phase vor der Beantragung werden intensive Arbeitsgespräche mit landwirtschaftlichen Akteuren geführt, um herauszufiltern, wie gemeinsame Ziele erreicht werden können, bis zu welchem Wasserstand eine Bewirtschaftung möglich ist und wie sich sowohl für die Landwirtschaft als auch den Naturschutz Optimierungsmöglichkeiten ergeben.
Aufbau Konzept (Entwurf)
Während der Machbarkeitsuntersuchung wird eine intensive Akteursbeteiligung durchgeführt und dokumentiert (Identifikation der Akteure und Einbeziehen in Prozess), u.a. erfolgt die:
Für die Akteursbeteiligung wurde eine Akteursanalyse erstellt. Dabei zeigt sich, dass über 30 Akteure in das Projekt einbezogen bzw. im Informationsfluss integriert werden sollten. Während der Projektorganisation (ab März 2023 – Dezember 2023) wurden vorwiegend Landesbehörden und Akteure für eine Projektträgerschaft in das Projekt einbezogen. Im Dezember wurden Vertreter der Landwirtschaft in den Prozess eingebunden, dabei wurde sich darauf geeinigt, quartalsweise einen Austausch durchzuführen. Das kommende Arbeitsgespräch mit Vertretern der Landwirtschaft findet Mitte Februar 2024 statt. Somit werden in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie intensive Prozesse zur Kommunikation und Beteiligung der Akteure entwickelt.
Zur Untersuchung des Wasserdargebots hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Börde beim Landesverwaltungsamt einen schriftlichen Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis/ Genehmigung eines Probestaus am 12. Oktober gestellt. Konkret sollen zwei Wehranlagen am Großen Graben für drei Jahre aufgestaut werden. Dies ermöglicht die Beurteilung des Wasserdargebots im Untersuchungsgebiet. Alle Vorgehensweisen werden gemeinsam mit Landwirten, Unterhaltungsverband, LHW und Landkreis Börde besprochen. Des Weiteren wurde am 20.12.2023 gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe zum Probestau mit betroffenen Eigentümern und Nutzern und Vertretern des Wasserbereichs gegründet werden soll. Diese AG managet dann den Betrieb der Wehranlagen. Es wurde sich mit den betroffenen Landwirten darauf verständigt, dass hinsichtlich der Stauung keine Anlage gesetzt wird, bevor die Erlaubnis hierfür vorliegt. Aktuell steht die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zum Probestau noch aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Information vorliegen.
Die Machbarkeitsstudie wird über die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien) (Kurz: ELER-FRL) beantragt. Diese Förderrichtlinie wird voraussichtlich Anfang des 2.Quartals 2024 veröffentlicht. Es können dabei bis zu 750.000 € mit einer Förderquote von 100% beantragt werden. Zur Erstellung der Machbarkeitsstudie soll(en) Personalstelle(n) aufgebaut werden.
Zur Vorbereitung der Antragstellung und Projektplanung wurde über die Artensofortförderung ein Planungsbüro beauftragt, sowie umfassend Daten beschafft und Literaturen analysiert. Das Büro sichtet bis März die Unterlagen und erstellt einen Projektplan, welcher die Grundlage für den ELER-Antrag bildet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage1 - Projektskizze_Kurzfassung Anlage2 - Projektskizze
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