Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0644/D3/2024  

 
 
Betreff: Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr.: 0608/D3/2023 "Beschluss über das Projekt "Wiedervernässung Großes Bruch" unter Voraussetzung einer 100-prozentigen Förderung" - "Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der ELER-Förderung zur Revitalisierung des Naturschutzgebiets "Großes Bruch bei Wulferstedt""
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Köhler, Theresa Caroline Marika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
14.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt      
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
20.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen      
Anlagen:
Anlage 1 - Projektskizze_Kurzfassung
Anlage 2 - Projektskizze Langfassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung des Beschlusses Nr.: 0608/D3/2023:Der Kreistag beschloss die Durchführung des Projekts „Wiedervernässung Großes Bruch“ unter Voraussetzung einer 100-prozentigen Förderung. mit dem zukünftigen Projekttitel "Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der ELER-Förderung zur Revitalisierung des Naturschutzgebiets "Großes Bruch bei Wulferstedt"“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Projekttitel wird in "Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der ELER-Förderung zur Revitalisierung des Naturschutzgebiets "Großes Bruch bei Wulferstedt" umbenannt. Ziel des Projektes ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Naturschutzgebietes. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen unter Berücksichtigung des praktisch Machbaren entwickelt. Mit der Machbarkeitsstudie erfolgt die:

 

  1. Bestimmung des natürlichen Moortyps
  2. Beurteilung der Renaturierungsfähigkeit
  3. Identifikation von Potenzialen und Einschränkungen
  4. Bestimmung umsetzungsorientierter Entwicklungsziele
  5. Maßnahmenplanung mit Kostenschätzung

 

Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann die Renaturierungsfähigkeit beurteilt werden. In enger Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Eigentümern, Pächtern, Naturschutzorganisation, Vereinen, Wasserverbänden, Behörden und weitere zivilgesellschaftliche Akteure soll ein gemeinsames Leitbild und Entwicklungsziel entwickelt.

 

Primäres Ziel ist die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und eine landwirtschaftliche Nutzung auf den Flächen. Die Machbarkeitsstudie soll aufzeigen, ob der Große Graben überhaupt das Wasserdargebot erfüllt.

 

In der Phase vor der Beantragung werden intensive Arbeitsgespräche mit landwirtschaftlichen Akteuren geführt, um herauszufiltern, wie gemeinsame Ziele erreicht werden können, bis zu welchem Wasserstand eine Bewirtschaftung möglich ist und wie sich sowohl für die Landwirtschaft als auch den Naturschutz Optimierungsmöglichkeiten ergeben.

 

Aufbau Konzept (Entwurf)

 

  1. Vorstellung Region und Untersuchungsgebiet

 

  1. Bestandsaufnahme &-bewertung des Zustandes im Moor und dessen Komponenten
    1. Wasser (Modellierung Wasserhaushalt)
    2. Boden (Analyse Bodenzustand, Torfmächtigkeit)
    3. Flora und Fauna
    4. Klima (Prognose zur Entwicklung des Niederschlags und der Temperatur; jährlicher Ausstoß von Treibhausgasen)

 

  1. Beurteilung der Renaturierungsfähigkeit und Bestimmung von Entwicklungszielen
    1. Abschätzung der Entwicklung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes, Kohlenstofffluss und der Biotope bezüglich des Projektziels und dessen Wirkungsketten

 

  1. Identifikation von Renaturierungsmaßnahmen & nachhaltigen Bewirtschaftungsmöglichkeiten

 

  1. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit verbundener Kostenschätzung

 

  1. Finanzierung und Verstetigung

 

hrend der Machbarkeitsuntersuchung wird eine intensive Akteursbeteiligung durchgeführt und dokumentiert (Identifikation der Akteure und Einbeziehen in Prozess), u.a. erfolgt die:

 

  1. Ermittlung der Landeigentümer und Nutzer sowie weiterer betroffener Akteure, diese werden informiert und zu Gesprächen eingeladen. Je nach Umfang der Betroffenen sollen Einzelgespräche und/oder moderierte Workshops zum Informationsaustausch und zur Akzeptanzgewinnung durchgeführt;
  2. Durchführung von Informationsveranstaltungen und Workshops mit weiteren interessierten Akteuren (Behörden, Verbände)

 

r die Akteursbeteiligung wurde eine Akteursanalyse erstellt. Dabei zeigt sich, dass über 30 Akteure in das Projekt einbezogen bzw. im Informationsfluss integriert werden sollten. Während der Projektorganisation (ab März 2023 Dezember 2023) wurden vorwiegend Landesbehörden und Akteure für eine Projektträgerschaft in das Projekt einbezogen.

Im Dezember wurden Vertreter der Landwirtschaft in den Prozess eingebunden, dabei wurde sich darauf geeinigt, quartalsweise einen Austausch durchzuführen. Das kommende Arbeitsgespräch mit Vertretern der Landwirtschaft findet Mitte Februar 2024 statt. Somit werden in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie intensive Prozesse zur Kommunikation und Beteiligung der Akteure entwickelt.

 

Zur Untersuchung des Wasserdargebots hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Börde beim Landesverwaltungsamt einen schriftlichen Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis/ Genehmigung eines Probestaus am 12. Oktober gestellt. Konkret sollen zwei Wehranlagen am Großen Graben für drei Jahre aufgestaut werden. Dies ermöglicht die Beurteilung des Wasserdargebots im Untersuchungsgebiet. Alle Vorgehensweisen werden gemeinsam mit Landwirten, Unterhaltungsverband, LHW und Landkreis Börde besprochen. Des Weiteren wurde am 20.12.2023 gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe zum Probestau mit betroffenen Eigentümern und Nutzern und Vertretern des Wasserbereichs gegründet werden soll. Diese AG managet dann den Betrieb der Wehranlagen. Es wurde sich mit den betroffenen Landwirten darauf verständigt, dass hinsichtlich der Stauung keine Anlage gesetzt wird, bevor die Erlaubnis hierfür vorliegt. Aktuell steht die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zum Probestau noch aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Information vorliegen.

 

Die Machbarkeitsstudie wird über die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien) (Kurz: ELER-FRL) beantragt. Diese Förderrichtlinie wird voraussichtlich Anfang des 2.Quartals 2024 veröffentlicht. Es können dabei bis zu 750.000 € mit einer Förderquote von 100% beantragt werden. Zur Erstellung der Machbarkeitsstudie soll(en) Personalstelle(n) aufgebaut werden.

 

Zur Vorbereitung der Antragstellung und Projektplanung wurde über die Artensofortförderung ein Planungsbüro beauftragt, sowie umfassend Daten beschafft und Literaturen analysiert. Das Büro sichtet bis März die Unterlagen und erstellt einen Projektplan, welcher die Grundlage für den ELER-Antrag bildet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt: 56142

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die finanziellen Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung eingeplant. Dabei wurden für 2024-2027 750.000 € eingestellt. Die Förderung erfolgt über den ELER-Antrag, welcher bis zu 100 Prozent der Aufwendungen fördert

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Langfristig sollen über die 100 Prozent-Förderung ein bis zwei Personalstellen aufgebaut werden.

 


Anlagen:

 

Anlage1 - Projektskizze_Kurzfassung

Anlage2 - Projektskizze

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Projektskizze_Kurzfassung (829 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - Projektskizze Langfassung (1508 KB)