Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 09.10.2023 die Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung“.
Die geänderte Richtlinie enthält seither u. a. weitere bindende Fristen zur Abgabe von Jahresplänen für Projekte, Sach- und Mobilitätskosten. Dadurch wurde für die Träger als auch für den Landkreis die Planungssicherheit deutlich erhöht sowie der Bedarf deutlich konkretisiert.
Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen. Entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 01.12.2021 (Beschluss-Nr.: 0341/JHA/2021) ist der planerische Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 - 14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG innerhalb der nächsten sechs Jahre stufenweise auf 50 % zu steigern. Daher sind zur Kofinanzierung der Kinder- und Jugendförderung im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 42% der Landesmittel eingeplant.
Infolgedessen erfolgte die Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Träger gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021).
Die Personalkostenförderung der kreisweit tätigen Träger erhalten im Förderjahr 2024 mindestens die Förderung des Jahres 2023, zuzüglich des auch im Jahr 2024 anstehenden, prozentualen Erhöhungsbetrags in Höhe von 2%.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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