Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat beschließt:
a) dem Erfolgsplan mit den Gesamterträgen in Höhe von 16.118.750 EUR und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 16.057.528 EUR (Anlage 1), b) dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 3.366.379 EUR (Anlage 2) einschließlich dem Investitionsplan (Anlage 3) und c) der Stellenübersicht (Anlage 4).
a) der Finanzplanung (Anlage 5), b) der Erfolgsplanung (Anlage 6) und c) der Investitionsplanung (Anlage 7).
Sachdarstellung, Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2024 wurde dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 13.12.2023 stellte das Landesverwaltungsamt fest, dass Kredite in Höhe von 2.486.478 EUR bereits mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2023 freigegeben wurden. Diese bereits in 2023 geplanten Investitionen wurden nunmehr den für 2024 geplanten Investitionen erneut hinzugerechnet und spiegeln sich in gleicher Höhe auch in der Gesamtsumme der beabsichtigten Investitionskredite wider.
In der Folge wurde für diese Kredite erneut eine Kreditgenehmigung beantragt. Gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (2025). Entsprechend ist eine erneute Kreditgenehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Vielmehr ist hierfür die ausgeschöpfte Kreditsummenermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2023 zu verwenden. In diesem Sinne wird die Summe der neu aufzunehmenden Kredite auf 800.000 EUR beziffert.
Anlagen:
Anlage - 1 Schreiben vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 13.12.2023
Anlage - 2 Wirtschaftsplan 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde
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