Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0204/KsB/2024  

 
 
Betreff: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage KsB
Einreicher:Herr Dr. Denis Gruber
Herr Dennis Schulze
Federführend:Vorstand KsB Bearbeiter/-in: Knoblauch, Susanne
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" Entscheidung
18.12.2023 
Ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR geändert beschlossen  (0204/KsB/2023)  
Anlagen:
Anlage - 1 Schreiben vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 13.12.2023
Wirtschaftsplan 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsrat beschließt:

 

  1. Den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 13.12.2023 zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR, bestehend aus:

 

a)         dem Erfolgsplan mit den Gesamterträgen in Höhe von 16.118.750 EUR und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 16.057.528 EUR (Anlage 1),

b)        dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 3.366.379 EUR (Anlage 2) einschließlich dem Investitionsplan (Anlage 3) und

c)         der Stellenübersicht (Anlage 4).

 

  1. Die Kürzung der Kredite von 3.286.478 EUR auf 800.000 EUR:

 

  1. Din geänderten Wirtschaftsplan gemäß den Anlagen:

 

a)         der Finanzplanung (Anlage 5),

b)        der Erfolgsplanung (Anlage 6) und

c)         der Investitionsplanung (Anlage 7).

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan 2024 wurde dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 13.12.2023 stellte das Landesverwaltungsamt fest, dass Kredite in Höhe von 2.486.478 EUR bereits mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2023 freigegeben wurden. Diese bereits in 2023 geplanten Investitionen wurden nunmehr den für 2024 geplanten Investitionen erneut hinzugerechnet und spiegeln sich in gleicher Höhe auch in der Gesamtsumme der beabsichtigten Investitionskredite wider.

 

In der Folge wurde für diese Kredite erneut eine Kreditgenehmigung beantragt. Gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (2025). Entsprechend ist eine erneute Kreditgenehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Vielmehr ist hierfür die ausgeschöpfte Kreditsummenermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2023 zu verwenden. In diesem Sinne wird die Summe der neu aufzunehmenden Kredite auf 800.000 EUR beziffert.

 


Anlagen:

 

Anlage - 1 Schreiben vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 13.12.2023

 

Anlage - 2 Wirtschaftsplan 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - 1 Schreiben vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 13.12.2023 (95 KB)    
Anlage 2 2 Wirtschaftsplan 2024 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR (1110 KB)