Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“) gibt der Verwaltungsrat dem Vorstand eine Geschäftsordnung.
Auf Grund der Neubesetzung der Stellen des Kaufmännischen und Technischen Vorstandes sowie die Optimierung der Organisation und Aufgabenverteilung ist eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich.
Anlagen:
Anlage - 1 Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR Anlage - 2 Synopse zur Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
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