Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0624/20/2023  

 
 
Betreff: Eckpunktepapier zur Haushaltsplanung 2024/2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation Eckpunktepapier

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Mitglieder des Fachausschusses Kreisentwicklung und Finanzen in den Prozess der Haushaltsplanung soll bereits vor Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfes eine Übersicht über den Stand der Planung 2024/2025 erfolgen.

 

Aktuell erfolgt nach der Zuarbeit der Planansätze durch die Fachämter eine Überprüfung

der Notwendigkeit der Ansätze im Rahmen der Konsultationen mit allen Fachämtern.

 

Ab 2024 wird ein neues FAG LSA vom Land erarbeitet. Vom Statistischen Landesamt wurden am 20.10.2023 Orientierungsdaten für die Zuweisungen für 2024 nach dem aktuellen Arbeitsstand des FAG erstellt. Danach erhält der Landkreis höhere Zuweisungen als im Jahr 2023. Diese sind im Planentwurf enthalten.

 

r die Durchführung des Abwägungsverfahrens für die Festsetzung der Kreisumlage gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Das Verfahren für 2024 richtet sich nach der aktuellen Rechtsprechung. In den Budgets ist noch der absolute Betrag der Kreisumlage wie 2023 enthalten, der im Rahmen des Abwägungsverfahrens noch aktualisiert werden muss.

 

In der Anlage 1 ist das Eckpunktepapier beigefügt, in dem Informationen zum Stand der Planung 2024/2025 und Stand der Klageverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage  zusammengestellt sind.

 

Der bisherige Planentwurf 2024/2025 weist für beide Jahre ein Defizit auf, für das keine Deckung vorgelegt werden kann. Daher ergibt sich die Notwendigkeit zur Weiterführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

 

Im Finanzplan ist der Bedarf an Investitionen wesentlich höher als die finanziellen Mittel des

Landkreises. Priorität hat die Fertigstellung der Sanierung der Förderschule L in Klein
Oschersleben, der Neubau der Förderschule G im Südkreis und die Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes Schulen, die mit Fördermitteln des Bundes mitfinanziert werden


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Eckpunktepapier zum Stand der Haushaltsplanung 2024/25

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Präsentation Eckpunktepapier (1667 KB)