Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Mitglieder des Fachausschusses Kreisentwicklung und Finanzen in den Prozess der Haushaltsplanung soll bereits vor Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfes eine Übersicht über den Stand der Planung 2024/2025 erfolgen.
Aktuell erfolgt nach der Zuarbeit der Planansätze durch die Fachämter eine Überprüfung der Notwendigkeit der Ansätze im Rahmen der Konsultationen mit allen Fachämtern.
Ab 2024 wird ein neues FAG LSA vom Land erarbeitet. Vom Statistischen Landesamt wurden am 20.10.2023 Orientierungsdaten für die Zuweisungen für 2024 nach dem aktuellen Arbeitsstand des FAG erstellt. Danach erhält der Landkreis höhere Zuweisungen als im Jahr 2023. Diese sind im Planentwurf enthalten.
Für die Durchführung des Abwägungsverfahrens für die Festsetzung der Kreisumlage gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Das Verfahren für 2024 richtet sich nach der aktuellen Rechtsprechung. In den Budgets ist noch der absolute Betrag der Kreisumlage wie 2023 enthalten, der im Rahmen des Abwägungsverfahrens noch aktualisiert werden muss.
In der Anlage 1 ist das Eckpunktepapier beigefügt, in dem Informationen zum Stand der Planung 2024/2025 und Stand der Klageverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage zusammengestellt sind.
Der bisherige Planentwurf 2024/2025 weist für beide Jahre ein Defizit auf, für das keine Deckung vorgelegt werden kann. Daher ergibt sich die Notwendigkeit zur Weiterführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Im Finanzplan ist der Bedarf an Investitionen wesentlich höher als die finanziellen Mittel des Landkreises. Priorität hat die Fertigstellung der Sanierung der Förderschule L in Klein Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Eckpunktepapier zum Stand der Haushaltsplanung 2024/25
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||