Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0621/11/2023  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzberg-Ebeling, Julia AL Personalamt
Bäker, Ines AL Amt für Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Personalamt Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Entscheidung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0621/11/2023)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen der erhöhten Beiträge der Unfallkasse Sachsen-Anhalt zu. Diese belaufen sich insgesamt auf 93.100,00 Euro.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde für die Zustimmung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuständig, wenn der Vermögenswert 25.000 EUR übersteigt.

 

Laut den §§ 150 Abs. 1, 185 Sozialgesetzbuch (SGB) VII in Verbindung mit § 24 der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt sind die Mittel für den Gesamtbedarf der Unfallkasse durch jährliche Beiträge der Mitglieder aufzubringen. Hierbei handelt es sich somit um unabweisbare Auszahlungen/Aufwendungen. Der Anteil der einzelnen Umlagegruppen eines Beitragsjahres bestimmt sich nach dem Anteil der Entschädigungsleistungen des Vorvorjahres. Gemäß § 24 Abs. 4 der Satzung wird die Umlagegruppe des Landkreises nach der vom Statistischen Landesamt des Landes Sachsen-Anhalt zum 31.12. des vorletzten Jahres bekannt gegeben Einwohnerzahl veranlagt. (Stichtag: 31.12.2021) Für die Umlagegruppe K2 (Landkreise) wurde durch den Geschäftsführer ein Beitrag von insgesamt 8,25 € je Einwohner festgestellt. Die Erstellung des Bescheides über die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt Ende Februar des jeweiligen Haushaltsjahres. Eine Prognose ist auch in Rücksprache mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht möglich (frühestens im September/Oktober des Vorjahres). Die Zahl der Einwohner im Landkreis Börde ist in den zurückliegenden Jahren nahezu unverändert. Der Beitragssatz der Unfallkasse ist jedoch in den vergangenen Jahren erst etwas gesunken und ab dem Jahr 2022 enorm gestiegen. Im Haushaltsjahr 2020 lag der Beitragssatz bei 6,56 € je Einwohner, im Jahr 2021 bei 6,38 € je Einwohner und im Jahr 2022 hingegen schon bei 7,19 € je Einwohner. Im Nachtrag 2023 wurde seitens des Personalamtes mit einer Steigerung von 116.304,26 € geplant, dies entspricht einer Steigerung von 2 % im Vergleich zum Vorjahr 2022. Insgesamt wurde somit ein Planansatz i. H. v. 1.250.904,00 € veranschlagt. Mit der tatsächlichen Beitragsabrechnung 2023 lag der Beitragssatz jedoch bei 8,25 € je Einwohner. Die dadurch resultierenden Mehraufwendungen für die Unfallumlage 2023 können nach Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten zum Teil im eigenen Budget und im Budget Personalkosten gedeckt werden. Die Deckung erfolgt unter anderem auf Grund von nicht durchgeführte Inhouseschulungen bzw. langfristen Qualifizierungsmaßnahmen. Hier können auf Grundlage der Prognose zum 3. Quartalsbericht Aufwendungen i.H.v. 59.370,50 € im eigenen Budget gedeckt werden. Im Budget Personalkosten geht in der 3. Quartalsabrechnung 2023 eine Abweichung i.H.v. 3.122.359,00 € hervor (Prognose), die sich vor allem durch Abweichungen von Stellenveränderungen, personell bedingten Faktoren und unbesetzten Stellen begründen lässt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

93.100,00 Euro

Produkt: 11141

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch: Produkt 11141 aus dem Budget Personalkosten

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Anlage 1: Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

-          Anlage 2: Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen