Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0614/80/2023  

 
 
Betreff: Förderung des Projektes "Sanierung der Hauptorgel der Kirche Sankt Marien in Haldensleben" gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wuttke, Manja amt. Leiterin Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
15.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Entscheidung
29.11.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0614/80/2023)
Anlagen:
Stellungsnahme Landesamt für Denkmalpflege Orgelprojekt St. Marien HDL

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung), die Förderung des nachfolgend genannten Projektes

 

"Sanierung der Hauptorgel der Kirche Sankt Marien in Haldensleben"


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die Lokalen Entwicklungsstrategien der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg (ILEK).

 

Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf wurden in diesem Jahr bisher 2.500,00 Euro für ein Projekt gebunden, über die der Landrat aufgrund der Förderhöhe gemäß Richtlinie LEADER-Projektförderung entscheiden konnte. Somit stehen derzeit noch Mittel in Höhe von 97.500,00 Euro zur Verfügung.

 

Projektübersicht bisher gerderte und beantragte Projekte 2023

 

Lfd. Nr.

Projektträger

LAG

Vorhaben

Beantragte / bewilligte Förderung

Gesamtumfang des Projektes

1

Verein zur Förderung der Umweltbildung im Naturpark Drömling e.V.

FHD

Eröffnung des 3. Drömlingsfestes

2.500,00 €

10.000,00 €

2

Gemeinde Westheide

CLH

Erneuerung des Glockenturms des Bürgerhauses Born

12.500,00 €

25.000,00 €

3

Evang. Kirchengemeinde St. Nicolai Oschersleben

Orgelprojekt St. Nicolai Oschersleben“

20.000,00 €

407.000,00 €

4

Orgelbauverein St. Marien Haldensleben

FHD

Sanierung der Hauptorgel in der St. Marienkirche Haldensleben (2. Bauabschnitt)

15.000,00 €

353.478,35 €

5

Kath. Pfarrei St. Marien Oschersleben

Restaurierung Bleiglasfenster der Kirche St. Marien Klein    Oschersleben

11.150,00 €

22.300,00 €

 

 

 

Gesamt

61.150,00 €

817.778,35 €

 

 

 

Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug 2023

 

Haushaltsansatz 2023  100.000,00 €

bisher bewilligt 2.500,00 €

noch verfügbar 97.500,00 €

beantragt / Beschluss KA 15.000,00 €

verbleibende Haushaltsmittel 82.500,00 €

 

Mit diesem Beschluss werden für das Projekt insgesamt Mittel in Höhe von 15.000,00 € gebunden.

 

Prüfung der Förderwürdigkeit der Projekte

 

Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises Börde sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen. Somit wurde zunächst geprüft, ob das Projekt die (formellen) Voraussetzungen gemäß der genannten Richtlinie erfüllen und mit ihrer Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird. Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien der Punkte 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet.

 

Die Sanierung und Restaurierung der Orgel soll diese wieder bespielbar machen und zusammen mit dem inzwischen aufwendig restaurierten Kircheninneren zu einem multifunktionell für die Bürger der Stadt Haldensleben und Umgebung nutzbaren Kulturraum werden lassen.

 

Die evangelische Stadtkirche Sankt Marien in Haldensleben, die aus dem 13. Jahrhundert als dreischiffige gotische Basilika stammt, erhielt im 19. Jahrhundert eine neugotische Innenausstattung und hat seit 1878 eine Hauptorgel, die von Böttcher und Troch gefertigt wurde. Diese Orgel ist seit 2010 nicht mehr bespielbar. Um sie wieder spielbar zu machen und zu sanieren, hat sich der Orgelbauverein Sankt Marien e.V. gegründet.

 

Die Kantorei an St Marien gibt jährlich, zusammen mit der Kantorei Weferlingen, mindestens

ein großes Konzert mit Orchester und führt dabei Oratorien, Messen und Kantaten auf. Darüber hinaus finden regelmäßig Chorauftritte a cappella der Kantorei statt, aber auch andere lokale Musikgruppen und Chöre (Laudate Chor Haldensleben, Posaunenchöre) musizieren in der Kirche. Orgelmatineen und Orgelkonzerte mit Soloinstrumenten sowie Kammermusik runden das Musikprogramm der Kirchengemeinde ab und sind für alle Bürger zugänglich und werden gern und zahlreich angenommen. Die St. Marienkirche gehört zum Konzept „Offene Kirche“ der EKM und sie soll im Rahmen des „Landeskulturkonzepts Sachsen-Anhalt 2025“ das Interesse der Jugendlichen an ihrer Region stärken.

 

Der Kirchenraum wurde 2020/2021 unter dem Motto „Kirche findet Stad(t)t“ aufwendig für circa eine Millionen Euro mit dem Leader Förderprogramm der EU saniert. Barrierefreiheit, flexible Bestuhlung mit 250 bis 300 Plätzen, Einbau von Sanitäranlagen und eine Teeküche sollen die Kirche für die Allgemeinheit öffnen und auch außerkirchliche Veranstaltungen ermöglichen. In diesem Gesamtprojekt spielt die Orgel eine große Rolle und erfährt dadurch eine sehr viel breitere Nutzbarkeit, bis hin zu einem Anschauungsraum, um die Funktion der Orgel zu zeigen und die 2260 Pfeifen anzusehen. Die St. Marienkirche mit bespielbarer Orgel wird in den städtischen Aktionsraum eingebettet sein. In Zusammenarbeit mit lokalen Kultureinrichtungen (KULTURfabrik Haldensleben, Museum, KULTUR-Landschaft Haldensleben-Hundisburg e.V.) integriert sich die St. Marienkirche in einen bereits bestehenden Kulturtourismus, so ist zum Beispiel geplant, die Marienkirche als Spielort für die seit 30 Jahren jährlich stattfindende „SommerMusikAkademie Schloss Hundisburg“ mit jungen Künstlern aus vielen Ländern und

Erdteilen zu nutzen.

 

Der Orgelbauverein hat bisher knapp 160.000 Euro gesammelt und der Gemeindekirchenrat hat der Sanierung der Hauptorgel in Sankt Marien durch die Fa. Eule zugestimmt. Der unter Denkmalschutz stehende Prospekt der Orgel wird erhalten, mehr als die Hälfte des Pfeifenmaterials, nämlich 25 von 42 Registern, kann nach Auffassung der Firma Eule übernommen werden, ebenso Teile der Windanlage. Der Klang soll dabei optimiert und die Bespielbarkeit modernisiert werden. Die Gesamtkosten für den 2. und 3. Bauabschnittsind mit 353.478 EUR veranschlagt. Danach ist auch der Finanzierungsplan aufgestellt. Die Sanierungsarbeiten an der Orgel haben im November 2021 begonnen und sollen mit dem 2. und 3. Bauabschnitt im Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die sanierte Kirche wird durch die wieder bespielbare Orgel komplettiert und so zu einem wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens in Haldensleben werden.

 

Finanzierungsplan für den 2. und 3. Bauabschnitt für dieses Projekt:

 

Orgelbauverein Spenden  (130.000 € bereits für 1. BA)

28.000,00 €

Raupachstiftung

40.000,00 €

Kirchenkreis

30.000,00 €

Zuwendung (EKM Orgelfond)

20.000,00 €

Zuwendung (Stiftung Orgelklang)

3.000,00 €

Zuwendung (Bundeprogramm)

45.000,00 €

Zuwendung Lotto Toto

22.000,00 €

Hoffmann-Stiftung

15.000,00 €

Zuwendung (Sparkassenstiftung)

15.000,00 €

Otto

80.000,00 €

Einzuwerbende Spenden Orgelbauverein

6.478,35 €

Stiftung Zukunftsfond Morsleben

30.000,00 €

Verkauf Pfeifen

4.000,00 €

LEADER-Förderung Landkreis Börde

15.000,00 €

Gesamtkosten (brutto)

353.478,35 €

 

Die Lokale Aktionsgruppe Flechtinger Höhenzug und Drömling hat das Projekt in seiner Sitzung am 24.01.2023 befürwortet und ihm zugestimmt.

 

Auch für dieses Projekt gilt die Förderfähigkeit, wenn es sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) bezieht und im kreislichen Interesse liegt. Das Projekt bedient die Handlungsfelder Kulturelle Infrastruktur und Siedlungsentwicklung/Daseinsvorsorge der LES der LAG. Daraus ableitend werden die Entwicklungsziele: materielles und immaterielles Kulturerbe, ortsbildprägende Gebäude und Bauwerke, interkulturelle Bildung sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge und Innenentwicklung bedient. Alle genannten Teilziele dienen der Erhöhung der Lebensqualität in der Region sowie der Entwicklung des ländlichen Raums.

 

Mit dem Vorhaben werden die vom Landkreis Börde bestimmten Fördergegenstände der Richtlinie LEADER-Projektförderung erfüllt. Das Projekt liegt im besonderen Interesse des Landkreises, weil es gemäß Punkt 2.2. a) als Vorhaben der Bewältigung des demographischen Wandels, der Vernetzung bzw. Inwertsetzung des kulturellen und landschaftlichen Erbes und der Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung dient. Zudem ist das Projekt gemäß Punkt 2.2. b) unterstützungswürdig, da es dem Erhalt, der Gestaltung und Wiederherstellung von Gebäuden dient.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das Projekt „Sanierung der Hauptorgel der Sankt Marien Kirche Haldensleben“ des Orgelbauvereins St. Marien Haldensleben e.V. antragsgemäß mit einer Förderung in Höhe von 15.000,00 € zu unterstützen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

15.000,00 €

Produkt: 51112 - 5318002

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Projekt

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungsnahme Landesamt für Denkmalpflege Orgelprojekt St. Marien HDL (767 KB)