Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung) die Förderung des nachfolgend genannten Projektes:
„Erneuerung des Glockenturmes des Bürgerhauses in Born“ Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die Lokalen Entwicklungsstrategien der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg (ILEK).
Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf wurden in diesem Jahr bisher 2.500,00 Euro für ein Projekt gebunden, über die der Landrat aufgrund der Förderhöhe gemäß Richtlinie LEADER-Projektförderung entscheiden konnte. Somit stehen derzeit noch Mittel in Höhe von 97.500,00 Euro zur Verfügung.
Projektübersicht bisher geförderte und beantragte Projekte 2023
Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug 2023
Haushaltsansatz 2023 100.000,00 € bisher bewilligt 2.500,00 € noch verfügbar 97.500,00 € beantragt / Beschluss KA 12.500,00 € verbleibende Haushaltsmittel 85.000,00 €
Mit diesem Beschluss werden für das Projekt insgesamt Mittel in Höhe von 12.500,00 Euro gebunden.
Prüfung der Förderwürdigkeit der Projekte
Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises Börde sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen. Somit wurde zunächst geprüft, ob das Projekt die (formellen) Voraussetzungen gemäß der genannten Richtlinie erfüllen und mit ihrer Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird. Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien der Punkte 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet.
Die Gemeinde Westheide beantragt beim Landkreis Börde eine LEADER-Projektförderung in Höhe von 12.500,00 Euro für das Vorhaben „Erneuerung des Glockenturms des Bürgerhauses in Born“ mit einer Gesamtmaßnahmenhöhe von 25.000,00 Euro.
Das Gebäude wurde 1906 als Schule mit Glockenturm errichtet und bis 1972 auch als Schule genutzt. Nach verschiedenen anderen Nachnutzungen erfolgte im Jahr 2012 der Umbau zum Dorfgemeinschaftshaus. Der Glockenturm mit Glocke wurde bis heute auch regelmäßig durch die Gemeinde genutzt. Im Ergebnis der Begehung mit einem Sachverständigen wurde der Glockenturm als gefährdet und gefährlich eingestuft. Daher musste der Eingangsbereich des Bürgerhauses seit April 2023 im Rahmen der Gefahrenabwehr gesperrt und die Nutzung der Dorfglocke untersagt werden.
Finanzierungsplan für dieses Projekt:
Die Lokale Aktionsgruppe Colbitz-Letzlinger Heide Börde (LAG BÖ) hat das Projekt in seiner Sitzung am 04.05.2023 befürwortet.
Auch für dieses Projekt gilt die Förderfähigkeit, wenn es sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) bezieht und im kreislichen Interesse liegt. Das Projekt bedient das Handlungsfeld 3 - Gestaltung eines generationsgerechten Umfeldes. Daraus ableitend werden die nachfolgenden Ziele: Maßnahmen zur Bewältigung des demographischen Wandels und Förderung des ehrenamtlichen Engagements, die Schaffung, Stärkung, Ausbau und Sicherung von Teilhabe und Inklusion insbesondere Begegnungsmöglichkeiten sowie die Schaffung von generationenübergreifenden Bildungsangeboten verfolgt.
Mit dem Vorhaben werden die vom Landkreis Börde bestimmten Fördergegenstände der Richtlinie LEADER-Projektförderung erfüllt. Das Projekt liegt im besonderen Interesse des Landkreises, weil es gemäß Punkt 2.2. a) als Vorhaben der Bewältigung des demographischen Wandels, der Vernetzung bzw. Inwertsetzung des kulturellen und landschaftlichen Erbes und der Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung dient. Zudem ist das Projekt gemäß Punkt 2.2. b) unterstützungswürdig, da es dem Erhalt, der Gestaltung und Wiederherstellung von Gebäuden dient.
Es wird deshalb vorgeschlagen, das Projekt „Erneuerung des Glockenturms des Bürgerhauses in Born“ der Gemeinde Westheide antragsgemäß mit Förderung in Höhe von 12.5000 € zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Fotos Glockenturm
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