Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag bestätigt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes
“Straßenbau und -unterhaltung” vom 04.07.2006 (Beschluss zu Vorlage
Nr. SBU/278/2006) über 1. die Abstufung der Kreisstraße K 1169
als Gemeindestraße und 2.
den Abschluss einer Umstufungsvereinbarung mit der Maßgabe, dass als
Zeitpunkte für das Wirksamwerden a) der
Abstufung des Streckenabschnitts der Kreisstraße K 1177 im Bereich zwischen der
Einmündung auf die Kreisstraße K 1177 (Weiterführung Richtung Wolmirstedt) und
der Kreisgrenze Landkreis Ohrekreis/Landeshauptstadt Magdeburg, der 1. Oktober
2006, b) der Abstufung der Kreisstraße K 1169
zur Gemeindestraße der 1. Oktober 2006 und c) der
Aufstufung der Gemeindestraße im Bereich zwischen der östlichen Einmündung auf
die Bundesstraße B 189 und der Einmündung auf die Kreisstraße K 1177
(Weiterführung Richtung Wolmirstedt) zur Kreisstraße K 1177 der 1. September
2006 bestimmt
wird. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Kreistag in seiner Sitzung am
04.05.2005 den Beschluss -
zur
Abstufung der Kreisstraße K 1177 in der Ortslage Barleben zur Gemeindestraße und - zur
Aufstufung der Gemeindestraße im Bereich der östlichen Einmündung auf die
Bundesstraße B 189 und der Einmündung auf die Kreisstraße K 1177 zur
Kreisstraße gefasst. 2. Auf
der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 04.05.2005 ist mit Wirkung vom
01.06.2005 der Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” gebildet
worden. Aufgaben und Zuständigkeiten des Eigenbetriebes sind in der durch den
Kreistag beschlossenen “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den
Eigenbetrieb ‚Straßenbau und -unterhal-tung‘”
(Betriebssatzung) geregelt. Mit der Beschlussfassung über die Betriebssatzung
hat der Kreistag zugleich die in der Betriebssatzung bezeichneten
Angelegenheiten zur Beschlussfassung durch den (beschließenden)
Betriebsausschuss übertragen (§§ 37 a, 36 Abs.1 LKO LSA); hiervon ausgenommen
sind diejenigen Angelegenheiten, die in der ausschließlichen Zuständigkeit des
Kreistages liegen und die der Kreistag deshalb nicht übertragen kann (§ 33
Abs.3 LKO LSA). 3. Nach
§ Abs.4 Nr.2 der Betriebssatzung entscheidet der Betriebsausschuss “über
den Erlass von Allgemeinverfügungen gemäß den §§ 6 bis 8 in Verbindung mit den
§§ 2, 3 und 14 StrG LSA”. Zu den Allgemeinverfügungen im Sinne der §§ 6
bis 8 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zählt auch die
“Allgemeinverfügung, durch die eine öffentliche Straße bei Änderung ihrer
Verkehrsbedeutung der entsprechenden Straßengruppe zugeordnet wird (Aufstufung,
Abstufung)”. Auf
der Grundlage des § 4 Abs.2 der Betriebssatzung hat der Betriebsausschuss in
seiner Sitzung am 04.07.2006 folgenden Beschluss gefasst : “1. Der Antrag der Gemeinde Mittelland (Barleben) vom 09.02.2005 auf
“Aufstufung der Gemeindestraße Lindenallee, eines Teilbereiches des
Breiteweges und eines Teilstücks ehemalige B 189 alt” wird abgelehnt. 2. Die
Kreisstraße K 1169 (Rothenseer Straße) in der Ortslage Barleben im Bereich
zwischen der Einmündung auf die Straße “Breiteweg” und der
Kreisgrenze Ohrekreis wird zur Gemeindestraße abgestuft. 3. Auf
der Grundlage der Ziffer 1. des Beschlusses des Kreistages vom 04.05.2005
(Beschluss zu Vorlage Nr. 065/136/2005) und des Beschlusses zu Ziffer 2. dieses
Beschlussvorschlages schließt der Landkreis Ohrekreis, Eigenbetrieb
‚Straßenbau und -unterhaltung‘, die als Anlage I. im Entwurf (Stand
: 20.06.2006) beigefügte Umstufungsvereinbarung. 4. Die
Betriebsleitung ist berechtigt, Änderungen des Vereinbarungsentwurfs gemäß
Ziffer 3. dieses Beschlussvorschlages vorzunehmen, soweit die Änderungen
geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalt nicht berühren und für das
Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind.” Wegen
der Einzelheiten wird auf die als Anlage A. beigefügte Vorlage Nr. SBU/278/2006
verwiesen. - 3 - 4. Die Umstufungen sind durch den jeweils
neuen Träger der Straßenbaulast zu verfügen, für die zur Kreisstraße
aufzustufende bisherige Gemeindestraße durch den Landkreis und für die zu
Gemeindestraßen abzustufenden bisherigen Kreisstraßen die Gemeinde. a) Die
durch den Landkreis erlassene “Allgemeinverfügung zur Umstufung einer
Straße im Gebiet der Gemeinde Barleben”, vom 18.08.2006, mit der
“die Gemeindestraße im Bereich zwischen der Einmündung auf die
Bundesstraße B 189 (Netzknotenpunkt 052) und der Einmündung auf die Kreisstraße
K 1177 (Netzknotenpunkt 053) mit Wirkung vom 1. September 2006 zur Kreisstraße
K 1177 aufgestuft” wird, ist im Amtsblatt für den Landkreis Ohrekreis,
Nr.45, vom 30.08.2006 öffentlich bekannt gemacht worden. b) Die
durch die Gemeinde Barleben zu erlassenden Abstufungsverfügungen sollen mit
Wirkung vom 01.10.2006 veröffentlicht werden.
5.
Mit
Verfügung vom 11.09.2006 hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat
Verkehrswesen, als obere Straßenaufsichtsbehörde Einwände gegen die
beabsichtigten Umstufungen erhoben : Materiell-rechtlich seien die
beabsichtigten Umstufungen nicht zu beanstanden. Formell-rechtlich sei jedoch
zu beanstanden, dass zur Abstufung der K 1169 die erforderliche
Beschlussfassung durch den Kreistag fehle. Die Entscheidung über die Abstufung
einer Kreisstraße liege in der ausschließlichen Zuständigkeit des Kreistages;
der Kreistag könne deshalb die Beschlusskompetenz nicht auf den
Betriebsausschuss übertragen. 6.
Der
Einwand des Landesverwaltungsverwaltungsamtes wird z.Zt. geprüft. Für den Fall,
dass der Einwand berechtigt ist, wird ggf. die Betriebssatzung zu ändern sein. 7.
Zur
Vermeidung weiterer Verzögerungen sowie rechtlicher Auseinandersetzungen wird
vorgeschlagen, dass der Kreistag den Beschluss des Betriebsausschusses (s.
Beschlussvorlage Nr. SBU/278/2006 und oben Ziffer 3. mit den im
Beschlussvorschlag dieser Vorlage genannten Maßgaben bestätigt. Anlage A. : Beschlussvorlage Nr. SBU/278/2006 mit
Anlagen |
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