Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0605/51/2023  

 
 
Betreff: Sachstand zur Planung der zweiten Förderperiode im ESF+-Programm zur Förderung der Schulsozialarbeit im LK Börde

Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, Matthias Amtsleiter Jugend
Hecht, Friederike komm. Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hebekehr, Janet
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.11.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
21.11.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der Grundlage der 63. Sitzung des Landtags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Drs. 7/3755 vom 19.12.2018 wird „Schulsozialarbeit als ein wichtiges und unverzichtbares Element von Schule in Sachsen-Anhalt“ benannt. Deshalb wurde das langfristig angelegte Landesprogramm zur Fortführung der Schulsozialarbeit entwickelt, um so eine nachhaltige Finanzierung dieser zu erglichen.

 

Bis zum Jahr 2023/ 2024 wird die Schulsozialarbeit durch ESF-Mittel und Landesmittel bestritten. Ab dem Schuljahr 2024/ 2025 sollen maximal 60 Prozent durch ESF-Mittel finanziert werden, den öffentlichen Finanzierungsanteil in Höhe von 40 Prozent sollen sich das Land und die Landkreise teilen. Obwohl dies zu einer erheblichen Mehrbelastung des Haushalts führt, wurde der Eigenanteil zunächst in der Haushaltsplanung des Jugendamts berücksichtigt.

 

Es ist landesseitig vorgesehen, dass dem Landkreis Börde lediglich 30 Stellen zur Verfügung stehen. Der ursprünglich geplante quantitative und qualitative Ausbau kann somit nicht weiter verfolgt werden.

 

Auf Basis der beschlossenen Bedarfsindikatorik (Nr. 0286/51/2021 vom 21.06.2021) sowie unter beschlossener Ergänzung der landkreisfinanzierten Personalstellen (Nr. 0531/51/2023 vom 24.04.2023) wird für den Landkreis eine Prioritätenliste erstellt. Die Ausführungen der Ministerien lassen allerdings bisher offen, ob und wie diese Prioritätenliste in die Entscheidungsfindung letztendlich mit einbezogen wird.

 

Die Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Gemäß Nr. 3.3 RdErl. des MB vom 13.7.2022 stellt das Einreichen der Prioritätenliste lediglich eine Fördervoraussetzung bzw. Zuwendungsvoraussetzung dar. Das bedeutet, dass die Prioritätenliste die Voraussetzung dafür ist, dass ESF+-geförderte Schulsozialarbeit im Landkreis Börde zum Einsatz kommen kann. Damit kommt der Prioritätenliste im weiteren Auswahlverfahren EU-rechtlich keine weitere Bedeutung zu.

 

Die erste Sitzung der Jury, welche aus Vertretern des Ministeriums für Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, des Landesschulamtes, der Kommunalen Spitzenverbände und dem Träger der fachlichen Beratung besteht, soll voraussichtlich im I. Quartal 2024 stattfinden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

keine