Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0598/51/2023  

 
 
Betreff: Beschluss zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung (Anlage I)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, Matthias Amtsleiter Jugend
Hecht, Friederike komm. Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hebekehr, Janet
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.10.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen  (0598/51/2023)
Anlagen:
Anlage 1_Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Kinder- und Jugendförderung (002)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung“ gemäß Anlage I.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der Umsetzung der Kinder- und Jugendförderung nach den §§ 11 14 SGB VIII im Landkreis Börde ist es erforderlich, die aktuelle Jugendförderrichtlinie vom 21.06.2022 zu überarbeiten.

 

Die Aktualisierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung (Anlage I) wird u. a. aus folgenden Gründen angestrebt:

Im Jahr 2023 wurden geförderten Fachkräften und Trägern der Kinder- und Jugendförderung bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr Projekt-, Sach- und Mobilitätsfördermittel beantragt als ursprünglich in der Haushaltsplanung 2023 festgelegt.

 

Die Änderung der Richtlinie enthält daher u. a. weitere bindende Fristen zur Abgabe von Jahresplänen für Projekte, Sach- und Mobilitätskosten. Dadurch wird für die Träger als auch für den Landkreis die Planungssicherheit deutlich erhöht sowie der Bedarf deutlich konkretisiert.

 

Des Weiteren werden zur Reduktion von Bürokratie nur noch Projekte mit einer Mindestfördersumme i. H. v. 300,00 EUR bewilligt werden. Dementsprechend verringert sich die Anzahl Änderungsanträge ebenfalls. Dadurch kann mehr Zeit in die pädagogische Arbeit investiert werden und die Fachkräfte nnen flexibler auf Änderungen reagieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Anlage IRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Kinder- und Jugendförderung (002) (139 KB)