Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung der Kinder- und Jugendförderung nach den §§ 11 – 14 SGB VIII im Landkreis Börde ist es erforderlich, die aktuelle Jugendförderrichtlinie vom 21.06.2022 zu überarbeiten.
Die Aktualisierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung (Anlage I) wird u. a. aus folgenden Gründen angestrebt: Im Jahr 2023 wurden geförderten Fachkräften und Trägern der Kinder- und Jugendförderung bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr Projekt-, Sach- und Mobilitätsfördermittel beantragt als ursprünglich in der Haushaltsplanung 2023 festgelegt.
Die Änderung der Richtlinie enthält daher u. a. weitere bindende Fristen zur Abgabe von Jahresplänen für Projekte, Sach- und Mobilitätskosten. Dadurch wird für die Träger als auch für den Landkreis die Planungssicherheit deutlich erhöht sowie der Bedarf deutlich konkretisiert.
Des Weiteren werden zur Reduktion von Bürokratie nur noch Projekte mit einer Mindestfördersumme i. H. v. 300,00 EUR bewilligt werden. Dementsprechend verringert sich die Anzahl Änderungsanträge ebenfalls. Dadurch kann mehr Zeit in die pädagogische Arbeit investiert werden und die Fachkräfte können flexibler auf Änderungen reagieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Anlage I „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||