Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Der Verwaltungsrat ist über durchgeführte Kreditaufnahmen zu informieren.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Verwaltungsrat hat mit Beschluss des Wirtschaftsplans 2023 in der Sitzung vom 14.12.2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.173.353 € für 2023 beschlossen. Die Genehmigung dazu erteilte das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 13.02.2023 (Anlage - 1).
Die Ermächtigung des Vorstands zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der KsB AöR. Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Verwaltungsratssitzungen vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Finanzierung erfolgt über den deutschen Kreditmarkt unter Berücksichtigung der Nutzungs- und Tilgungsdauer des Finanzierungsgegenstandes. Die Kreditermächtigung wird unter dem Anspruch der Marktgerechtigkeit an das variable Marktgeschehen gekoppelt.
Definition der Marktgerechtigkeit für den KsB:
Kapitalmarktzins + maximal 0,75% Bankenmarge
Anlagen:
Anlage - 1 20230213 WiPl 2023 Bestätigung LVA
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