Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0183/KsB/2023  

 
 
Betreff: Ermächtigung des Vorstandes zur Aufnahme von Krediten für das Wirtschaftsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage KsB
Einreicher:Herr Dennis Schulze
Herr Matthias Voigt
Federführend:Vorstand KsB Bearbeiter/-in: Knoblauch, Susanne
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" Entscheidung
18.09.2023 
Ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR ungeändert beschlossen  (0183/KsB/2023)
Anlagen:
Anlage - 1_20230213 WiPl 2023 Bestätigung LVA

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 2.173.353 € entsprechend der Höhe des Gesamtbetrages der im Jahr 2023 vorgesehenen neuen Kreditaufnahmen für Investitionen gemäß Wirtschaftsplan 2023 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Die Kredite sind zu marktgerechten Zinssätzen aufzunehmen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit den günstigsten Konditionen zu nutzen.

 

Der Verwaltungsrat ist über durchgeführte Kreditaufnahmen zu informieren.

 


 

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Verwaltungsrat hat mit Beschluss des Wirtschaftsplans 2023 in der Sitzung vom 14.12.2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.173.353 €r 2023 beschlossen. Die Genehmigung dazu erteilte das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 13.02.2023 (Anlage - 1).

 

Die Ermächtigung des Vorstands zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der KsB AöR. Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Verwaltungsratssitzungen vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Die Finanzierung erfolgt über den deutschen Kreditmarkt unter Berücksichtigung der Nutzungs- und Tilgungsdauer des Finanzierungsgegenstandes. Die Kreditermächtigung wird unter dem Anspruch der Marktgerechtigkeit an das variable Marktgeschehen gekoppelt.

 

Definition der Marktgerechtigkeitr den KsB:

 

Kapitalmarktzins + maximal 0,75% Bankenmarge

 

 


 

Anlagen:

 

Anlage - 1  20230213 WiPl 2023 Bestätigung LVA

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - 1_20230213 WiPl 2023 Bestätigung LVA (1686 KB)