Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/312/2006  

 
 
Betreff: Abberufung von Frau Helga Steinig als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes "Straßenbau und - unterhaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Köhn
Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Köhn, Ina
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
11.10.2006 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (0DI/195/2006)

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ beschließt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat die Abberufung der Betriebsleiterin, Frau Helga Steinig, mit Wirkung zum 01

 

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” beschließt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat die Abberufung der Betriebsleiterin, Frau Helga Steinig, mit Wirkung zum 01.10.2006 gemäß § 5 EigBG i.V.m. § 3 (1) S.2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” .

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01. Juni 2005 bestellte der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat

Frau Helga Steinig als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung auf Widerruf (Kreistagsbeschluss vom 11.04.2005 0DI/145/2005).

 

Auf seiner Sitzung am 03.05.2006 bestätigte der Kreistag die Bestellung (STU/183/2006).

 

Gemäß § 5 EigBG i.V.m. § 3 (1) Satz 2 der Betriebssatzung kann der Kreistag den Betriebsleiter auf Vorschlag des Betriebsausschusses im Einvernehmen mit dem Landrat aus wichtigem Grund abberufen.

 

Die Betriebsleiterin Frau Helga Steinig befindet sich seit dem 01.04.2004 in der Altersteilzeit und beendete die Arbeitsphase am 30.09.2006.

Ab dem 01.10.2006 bis zum 31.03.2009 befindet sich Frau Steinig in der Ruhephase und scheidet mit dem 31.03.2009 aus dem Eigenbetrieb “Straßenbau und –unterhaltung” aus.

 

Aus diesem Grund erfolgt die Empfehlung der Abberufung der Betriebsleiterin mit Wirkung zum 01.10.2006.