Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” beschließt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat die Abberufung der Betriebsleiterin, Frau Helga Steinig, mit Wirkung zum 01.10.2006 gemäß § 5 EigBG i.V.m. § 3 (1) S.2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” . Sachdarstellung, Begründung: Mit Wirkung vom 01. Juni 2005
bestellte der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat Frau Helga Steinig als
Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung auf Widerruf
(Kreistagsbeschluss vom 11.04.2005 0DI/145/2005). Auf seiner Sitzung am 03.05.2006
bestätigte der Kreistag die Bestellung (STU/183/2006). Gemäß § 5 EigBG i.V.m. § 3 (1) Satz 2
der Betriebssatzung kann der Kreistag den Betriebsleiter auf Vorschlag des
Betriebsausschusses im Einvernehmen mit dem Landrat aus wichtigem Grund
abberufen. Die Betriebsleiterin Frau Helga
Steinig befindet sich seit dem 01.04.2004 in der Altersteilzeit und beendete
die Arbeitsphase am 30.09.2006. Ab dem 01.10.2006 bis zum 31.03.2009
befindet sich Frau Steinig in der Ruhephase und scheidet mit dem 31.03.2009 aus
dem Eigenbetrieb “Straßenbau und –unterhaltung” aus. Aus diesem Grund erfolgt die
Empfehlung der Abberufung der Betriebsleiterin mit Wirkung zum 01.10.2006. |
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