Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Um Planabweichungen rechtzeitig festzustellen und so ein wirksames Gegensteuern von Politik und Verwaltung zu ermöglichen, wurde in der Kreisverwaltung das Kreisentwicklungskonzept etabliert. Es besteht aus strategischen und operativen Zielen, deren abgeleitete Maßnahmen und Kennzahlen, in den Haushaltsplan integriert werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit eines zentralen Berichtswesens als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist in § 26 KomHVO verankert. Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung). Das Berichtswesen gilt als zentrales Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund werden nach Ablauf der Quartale zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Die quartalsmäßige Berichterstattung dient dem Soll – Ist - Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: PowerPoint Präsentation
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