Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0574/StSE/2023  

 
 
Betreff: Berichtswesen - II. Quartal 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Wolff, Karina Beauftragte für Strategie und Controlling
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Wolff, Karina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
29.08.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation 2. Quartal 2023

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Um Planabweichungen rechtzeitig festzustellen und so ein wirksames Gegensteuern von Politik und Verwaltung zu ermöglichen, wurde in der Kreisverwaltung das Kreisentwicklungskonzept etabliert. Es besteht aus strategischen und operativen Zielen, deren abgeleitete Maßnahmen und Kennzahlen, in den Haushaltsplan integriert werden.

Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit eines zentralen Berichtswesens als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist in § 26 KomHVO verankert.

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung). 

Das Berichtswesen gilt als zentrales Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Aus diesem Grund werden nach Ablauf der Quartale zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt.

Die quartalsmäßige Berichterstattung dient dem Soll Ist - Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: PowerPoint Präsentation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Präsentation 2. Quartal 2023 (1830 KB)