Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis schließt mit
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH 1.
die als Anlage 2 im Entwurf beigefügte
“Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung”, 2.
die als Anlage 3 im Entwurf beigefügte
“Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an
Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen” und 3.
die als Anlage 4 im Entwurf beigefügte
“Systembeschreibung für das Duale System im Gebiet des Landkreises
Ohrekreis ab dem 01.01.2008” ab. Sachdarstellung, Begründung: Zwischen
dem Landkreis Ohrekreis, als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, und der
Der Grüne Punkt – Duale System Deutschland AG (aktuell: GmbH), als
Systembetreiber, wurde am 19.05.2003/27.05.2003 eine Abstimmungsvereinbarung
gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung
von Verpackungsabfällen (VerpackV) für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis
31.12.2006 abgeschlossen (Anlage 1). Gegenstand
des Vertrages war die Abstimmung zwischen dem Systembetreiber und dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Entwicklung und den Betrieb
eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen
im Landkreis Ohrekreis. Die
Beteiligung des Systembetreibers an den Kosten des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers, die durch Abfallberatung für sein System und durch die
Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für
die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen entstehen, erfolgte in einer
gesonderten Vereinbarung, die als Anlage
2 Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung ist. Für
den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum31.12.2006 wurde ein Pauschalentgelt in Höhe
von 1,62 EUR/EW(Stand 30.06.2003)/a zzgl. gesetzlicher MwSt vereinbart. Gemäß
§ 11 der Abstimmungsvereinbarung verpflichten sich die Parteien, bei der
Fortsetzung der Betreibung des Systems über die Laufzeit der Vereinbarung
hinaus, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung und Fortschreibung der
Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen. Am
3. August 2006 hat die DSD GmbH folgende Entwürfe zur Abstimmung vorgelegt:
Zu
1. Der
Entwurf der Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung sieht eine
Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung bis zum 31.12.2009 ohne Änderung der
bisherigen Regelungen vor. Zu
2. Der
Entwurf der Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die
Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und der Stellflächen von
Sammelbehältnissen sieht neben der Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2009 eine
Anpassung des Nebenentgeltes vor: -
die Abrechnung
soll ab dem 01.01.2007 auf der Grundlage der für den 30.06. des jeweiligen
Vorjahres durch das statistische Landesamt für das Gebiet des Landkreises
festgestellten Einwohnerzahl erfolgen (zum Vergleich: im Zeitraum ab dem
01.01.2004 bis zum 31.12.2006 – Stand 30.06.2003). -
die Höhe des
Nebenentgeltes soll im Wesentlichen durch den Anschlussgrad der Bevölkerung an
das Bringsystem für Glas und PPK bestimmt werden. Unter
Zugrundelegung folgender Prämissen: - Anzahl von Stellplätzen für Glas 246 - Anzahl von Stellplätzen für PPK 0 (ausschließlich Holsystem) - durchschnittliche Verdichtung 1 : 469 (115.275 EW
(Stand 30.06.2005) zu
246
(aktueller Stand von Stellplätzen) wird durch das DSD ein neues Entgelt
in Höhe von 1,41 EUR/EW/a zzgl. gesetzlicher MwSt bestimmt. Finanzielle Auswirkung: Die Vereinbarung des neuen
Nebenentgeltes wird zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 27 T EUR pro Jahr führen. Einnahmen
2004 -2006: 116.980 EW a
1,62 EUR/EW/a = 189.507,60 EUR/a). Einnahmen ab 01.01.2007: 115.275 EW a 1,41 EUR/EW/a =
162.537,75 EUR/a; Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit
für die Dualen Systeme unterhält der Eigenbetrieb einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Laut Jahresabschluss zum 31.12.2005 wurde für den BgA ein Jahresgewinn in Höhe von
22.343,48 EUR zum 31.12.2005 ermittelt. Die Mindereinnahmen ab 2007 könnten
durch Reduzierung des Entgeltes an die Verwaltungsgemeinschaften für die
Nutzung von Containerstellplätzen (ca. 45 T EUR/a) ausgeglichen werden. Anmerkung: Die
Aufteilung der mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte unter weitere
Systembetreiber erfolgt über eine Clearingstelle der Dualen Systeme. In dieser
Clearingstelle wird jeweils zu Beginn eines jeden Jahres eine Prognose über die
im laufenden Jahr zu erwartenden Lizenzmengen der einzelnen Systembetreiber in
den einzelnen Ländern erstellt. Auf der Grundlage der ermittelten und
gewichteten Prozentsätze tragen die Systembetreiber in diesem Verhältnis den
Anteil an den allein mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte. Nach
Vorliegen der Mengenstromnachweise des Vorjahres ermittelt die Clearingstelle
am 15. August eines jeden Jahres die tatsächlichen Lizensierungsmengen für das
Vorjahr. Weichen die tatsächlichen Werte von den im Vorjahr prognostizierten
Werten ab, findet intern zwischen den Systembetreibern ein finanzieller
Ausgleich statt. Die Leitung der Clearingstelle wurde einem Vertreter der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände übertragen. Die
Clearingstelle ist ausdrücklich offen für den Beitritt weiterer
Systembereiber. Zu
3. Der
Entwurf der Systembeschreibung für das Duale System im Gebiet des Landkreises
Ohrekreis ab dem 01.01.2008 für Fraktionen Glas und LVP sieht eine
Aktualisierung von Systembeschreibungsdaten, die als Grundlage für die
bevorstehende Ausschreibung für LVP-Fraktion (Erfassung und Sortierung) und für
Glas-Fraktion (Erfassung) dienen soll, vor. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass
eine Systemänderung nicht vorgesehen ist. Im
Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis
Bördekreis die Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung und zur
Entgeltvereinbarung bereits am 16.11.2005 unterzeichnet hat. Die Leistungen der
LVP-Erfassung und Sortierung sowie Glas-Erfassung werden ab dem 01.01.2007
entsprechend dem Ergebnis der in 2006 durchgeführten Ausschreibung neu
vergeben. Anmerkung: Das
angebotene Entgelt in Höhe von “1,41 EUR/EW/a” ist noch nicht
endverhandelt. Die
Betriebsleitung hat ein Entgelt von “1,54 EUR/a” der DSD GmbH
vorgeschlagen. Sollten
die Verhandlungen nicht bis zum Stichtag zu einem akzeptablen Ergebnis führen,
soll nur über die “Systembeschreibung” entschieden werden. Anlagen: Textgenannt |
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