Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/310/2006  

 
 
Betreff: Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung und zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen sowie Systembeschreibung für das Duale System im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.01.08 zwischen dem Landkreis Ohrekreis und der Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, Köln -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Vorberatung
28.09.2006 
14. ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Abfallentsorgung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
04.10.2006 
22. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
11.10.2006 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/203/2006)

Der Landkreis Ohrekreis schließt mit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschlanf GmbH

 

Der Landkreis Ohrekreis schließt mit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

 

1.      die als Anlage 2 im Entwurf beigefügte “Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung”,

 

2.      die als Anlage 3 im Entwurf beigefügte “Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen” und

 

3.      die als Anlage 4 im Entwurf beigefügte “Systembeschreibung für das Duale System im Gebiet des Landkreises Ohrekreis ab dem 01.01.2008

 

ab.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Zwischen dem Landkreis Ohrekreis, als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, und der Der Grüne Punkt – Duale System Deutschland AG (aktuell: GmbH), als Systembetreiber, wurde am 19.05.2003/27.05.2003 eine Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 abgeschlossen (Anlage 1).

 

Gegenstand des Vertrages war die Abstimmung zwischen dem Systembetreiber und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Entwicklung und den Betrieb eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen im Landkreis Ohrekreis.

 

Die Beteiligung des Systembetreibers an den Kosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die durch Abfallberatung für sein System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen entstehen, erfolgte in einer gesonderten Vereinbarung, die  als Anlage 2 Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung ist.

Für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum31.12.2006 wurde ein Pauschalentgelt in Höhe von 1,62 EUR/EW(Stand 30.06.2003)/a zzgl. gesetzlicher MwSt vereinbart.

 

Gemäß § 11 der Abstimmungsvereinbarung verpflichten sich die Parteien, bei der Fortsetzung der Betreibung des Systems über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung und Fortschreibung der Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen.

 

Am 3. August 2006 hat die DSD GmbH folgende Entwürfe zur Abstimmung vorgelegt:

 

  1. Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung (Anlage 2);
  2. Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen (Anlage 3);
  3. Entwurf für die Systemabstimmung LVP und Glas ab 2008 bis 2010 (Anlage 4).

 

Zu 1.

Der Entwurf der Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung sieht eine Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung bis zum 31.12.2009 ohne Änderung der bisherigen Regelungen vor.

 

Zu 2.

Der Entwurf der Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und der Stellflächen von Sammelbehältnissen sieht neben der Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2009 eine Anpassung des Nebenentgeltes vor:

 

-          die Abrechnung soll ab dem 01.01.2007 auf der Grundlage der für den 30.06. des jeweiligen Vorjahres durch das statistische Landesamt für das Gebiet des Landkreises festgestellten Einwohnerzahl erfolgen (zum Vergleich: im Zeitraum ab dem 01.01.2004 bis zum 31.12.2006 – Stand 30.06.2003).

-          die Höhe des Nebenentgeltes soll im Wesentlichen durch den Anschlussgrad der Bevölkerung an das Bringsystem für Glas und PPK bestimmt werden.

 

 

Unter Zugrundelegung folgender Prämissen:

 

 - Anzahl von Stellplätzen für Glas                                  246

 - Anzahl von Stellplätzen für PPK                                    0 (ausschließlich Holsystem)

 - durchschnittliche Verdichtung                         1 : 469 (115.275 EW (Stand 30.06.2005) zu

                                                                                          246 (aktueller Stand von Stellplätzen)

wird durch das DSD ein neues Entgelt in Höhe von 1,41 EUR/EW/a zzgl.

gesetzlicher MwSt bestimmt.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Die Vereinbarung des neuen Nebenentgeltes wird zu Mindereinnahmen in Höhe von

ca. 27 T EUR pro Jahr führen.

Einnahmen 2004 -2006:              116.980 EW a 1,62 EUR/EW/a = 189.507,60 EUR/a).

Einnahmen ab 01.01.2007:          115.275 EW a 1,41 EUR/EW/a = 162.537,75 EUR/a;

 

Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit für die Dualen Systeme unterhält der Eigenbetrieb

einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Laut Jahresabschluss zum 31.12.2005 wurde für den

BgA ein Jahresgewinn in Höhe von 22.343,48 EUR zum 31.12.2005 ermittelt.

Die Mindereinnahmen ab 2007 könnten durch Reduzierung des Entgeltes an die

Verwaltungsgemeinschaften für die Nutzung von Containerstellplätzen (ca. 45 T EUR/a)

ausgeglichen werden.

 

Anmerkung:

Die Aufteilung der mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte unter weitere Systembetreiber erfolgt über eine Clearingstelle der Dualen Systeme. In dieser Clearingstelle wird jeweils zu Beginn eines jeden Jahres eine Prognose über die im laufenden Jahr zu erwartenden Lizenzmengen der einzelnen Systembetreiber in den einzelnen Ländern erstellt. Auf der Grundlage der ermittelten und gewichteten Prozentsätze tragen die Systembetreiber in diesem Verhältnis den Anteil an den allein mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte. Nach Vorliegen der Mengenstromnachweise des Vorjahres ermittelt die Clearingstelle am 15. August eines jeden Jahres die tatsächlichen Lizensierungsmengen für das Vorjahr. Weichen die tatsächlichen Werte von den im Vorjahr prognostizierten Werten ab, findet intern zwischen den Systembetreibern ein finanzieller Ausgleich statt. Die Leitung der Clearingstelle wurde einem Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände übertragen.

Die Clearingstelle ist ausdrücklich offen für den Beitritt weiterer Systembereiber.        

 

Zu 3.

Der Entwurf der Systembeschreibung für das Duale System im Gebiet des Landkreises Ohrekreis ab dem 01.01.2008 für Fraktionen Glas und LVP sieht eine Aktualisierung von Systembeschreibungsdaten, die als Grundlage für die bevorstehende Ausschreibung für LVP-Fraktion (Erfassung und Sortierung) und für Glas-Fraktion (Erfassung) dienen soll, vor. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass eine Systemänderung nicht vorgesehen ist.

 

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis die Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung und zur Entgeltvereinbarung bereits am 16.11.2005 unterzeichnet hat. Die Leistungen der LVP-Erfassung und Sortierung sowie Glas-Erfassung werden ab dem 01.01.2007 entsprechend dem Ergebnis der in 2006 durchgeführten Ausschreibung neu vergeben.

Anmerkung:

 

Das angebotene Entgelt in Höhe von “1,41 EUR/EW/a” ist noch nicht endverhandelt.

Die Betriebsleitung hat ein Entgelt von “1,54 EUR/a” der DSD GmbH vorgeschlagen.

 

Sollten die Verhandlungen nicht bis zum Stichtag zu einem akzeptablen Ergebnis führen, soll nur über die “Systembeschreibung” entschieden werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Textgenannt