Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der DigitalPakt Schule stellt die zentrale Zukunftsaufgabe „Lernen in der digitalen Welt“ in den Fokus und unterstützt den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen aller Schulformen dar. Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)“ – Rd.Erl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 – gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen. Die Verwaltung trägt die Verantwortung für die Projektdurchführung und das Monitoring.
Aktueller Stand:
Mit Kreistagsbeschluss vom 03.12.2020 beauftragte der Kreistag die Verwaltung mit der fristgerechten Antragsstellung für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde bis zum 30.06.2021. Insgesamt waren 27 Anträge auszufertigen.
Die Verwaltung reichte alle Anträge fristgerecht beim Landesverwaltungsamt ein und sicherte damit die maximale Fördersumme in Höhe von 5.179.512,00 Euro für das Projektbudget und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im DigitalPakt Schule.
Um die sich in Trägerschaft des Landkreises Börde befindlichen Schulen zukunftsfähig gestalten zu können, wurde im Vorfeld der Antragsstellungen eine überschlägige Kostenschätzung auf Basis von Kennzahlen und Erfahrungswerten durch die involvierten Fachämter vorgenommen. Die verfügbaren Gesamtfördermittel einschließlich eines Eigenanteils i. H. v. 10% aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von 5.755.013,33 € wurden damals als nicht ausreichend bewertet, sodass weitere Eigenmittel durch den Landkreis Börde zur Verfügung gestellt werden mussten, um die Gesamtmaßnahmen für alle Schulen mit einem einheitlichen Mindeststandard durchführen zu können. Entsprechend hat der Kreistag am 03.12.2020 der Verwendung von zusätzlichen Eigenmitteln des Landkreises Börde in Höhe von 4.710.251,28 € für den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen in allen sich in der Trägerschaft des Landkreises Börde befindlichen Schulen zugestimmt.
Im Zuge der Projektdurchführung haben sich zeitliche Verzögerungen ergeben, sodass laut aktueller Projektsteuerung die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen an sechs Schulen nicht mehr innerhalb des festgelegten Förderzeitraumes bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden können. Die Verzögerungen entstanden zum einen durch Ausschreibungen, die mehrmals vorgenommen werden mussten, da diese im Vorfeld erfolglos verliefen. Zum anderen gab es im IT-Bereich unerwartet lange Lieferfristen, die in erhöhten Engpässen in den letzten zwei Jahren begründet sind.
Eine Digitalisierung analog zu den anderen Schulen ist nach dem Ende des Fördermittelzeitraumes mit Eigenmitteln aus dem Kreistagsbeschluss vorgesehen.
Betroffen sind folgende Schulen:
Die Entscheidung fiel auf diese Schulen, da hier teilweise umfangreiche Maßnahmen vorgesehen sind, wie grundhafte Sanierung oder Erweiterungsbauten, welche erst nach 2024 umgesetzt werden. Zudem handelt es sich überwiegend um Schulen, deren Ertüchtigung über den DigitalPakt in 2024 vorgesehen war, sodass diese für eine Mittelumwidmung herangezogen wurden.
Aufgrund der nicht realisierungsfähigen Maßnahmen wurde die Umwidmung der Fördermittel auf bereits laufende Projekte beim Fördermittelgeber beantragt. Diesem wurde zugestimmt, sodass die volle Ausschöpfung der Fördermittel weiterhin gewährleistet ist. Jedoch ist dies an die Voraussetzung geknüpft, dass die Schulen, die nicht mehr über den DigitalPakt modernisiert werden können, dennoch mit den Mindeststandards gemäß der Richtlinie auszustatten sind.
Übersicht der umgewidmeten Mittel
Erreichung der Mindeststandards gemäß Nr. 2.1a und b der Richtlinie DigitalPakt
Die Schaffung der Infrastruktur gem. Nr. 2.1a und b der Richtlinie DigitalPakt Schule beinhaltet lediglich die Definition aus den beiden Passagen. Demzufolge sind keine konkreten Anforderungen an die technische Ausführung aus der Richtlinie DigitalPakt ableitbar. Es wird in der Richtlinie Punkt 4.5 a) auf die IT Leitlinien verwiesen. Diese wurden seitens des Antragstellers im Medienkonzept sowie den Anlagen B und C dargestellt.
Die Prüfung des Medienkonzeptes liegt bei der LISA/LINDIUS.
Ergo: Es gibt keine bundeseinheitlichen Mindeststandards. Das Land Sachsen-Anhalt hat 2017 eine Rahmenempfehlung herausgegeben.
Aus der DigitalPakt-Richtlinie:
2.1 Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme (Integration, Umsetzung und Installation) in den Bereichen
a) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung und Verkabelung sowie flankierende Verkabelungsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen;
b) schulisches WLAN
In den sechs betroffenen Schulen ist jeweils ein Grundgerüst per 31.12.2024 vorgesehen, welches eine grundsätzliche Vernetzung beinhaltet sowie ein schulisches WLAN. Teilweise sind entsprechende Gegebenheiten bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: /
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