Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0550/20/2023  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Kretschmer, Maximilian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
06.06.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0550/20/2023)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde fasst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 den Grundsatzbeschluss, eine Haushaltssatzung für die Festsetzung zweier Haushaltsjahre (Doppelhaushalt) zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist nach § 45 Absatz 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass und die Änderung der Haushaltssatzung zuständig. Daher muss der Kreistag auch über die Aufstellung eines Doppelhaushaltes entscheiden.

Gemäß § 100 Abs. 4 Satz 2 KVG LSA kann eine Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthalten. In diesem Fall werden nach § 1 Abs. 3 KomHVO die Ansätze für die Erträge/ Einzahlungen, Aufwendungen/ Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt im Haushaltsplan veranschlagt.

Zur Aufstellung und entsprechender Genehmigungsfähigkeit eines Doppelhaushaltes in den Planjahren 2024 und 2025 sind verschiedene Parameter zu betrachten, sowie die Abrechnung der formulierten Vor- und Nachteile der am 15.05.2019 und 02.12.2020 gefassten Beschlüsse zu beleuchten. Die Frage, ob eine Kommune einen Einzel- oder Doppelhaushalt aufstellt, ist in ihr Ermessen gestellt.

1. Vor- und Nachteile

Mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes wird der administrative Aufwand für die Planerstellung und beratung wesentlich reduziert. (Wegfall der aufwendigen Planungsphase für das zweite Planjahr). Außerdem waren und sind allgemein die Überarbeitungserfordernisse eines Nachtragshaushaltes wesentlich geringer als im Vergleich zur Neueröffnung eines Haushaltsjahres, da nur die Änderungen erfasst werden müssen und diese punktiert vertieft werden können.

ngerfristige Festlegungen zu wichtigen Investitionen, zur Personalentwicklung und zum Schuldenabbau können zu einer nachhaltigen Entwicklung führen. Die Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes mit daraus abgeleiteten Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen sind mit einem Doppelhaushalt aufgrund der Langfristigkeit besser zu gestalten.

Ressourcen, welche in der Planausführung 2024 bereits für eine umfängliche Neuaufstellung eines Einzelhaushaltes für 2025 aufgewandt würden, können für strategische Überlegungen und deren transparente Vorstellung und Diskussion genutzt werden. Die Sitzungsschwerpunkte konnten auf das Berichtswesen des Landkreises und strukturelle Fragen der Organisation gelegt werden.

Zudem bietet ein Doppelhaushalt zur Förderung von Vereinen und Verbänden eine längere Planungsperspektive.

Der Kreistag kann auch während des Zweijahresrhythmus sein Etatrecht im vollen Umfang ausüben und ggf. durch einen Nachtragshaushalt auf notwendige Änderungen reagieren. Die Aufstellung des Doppelhaushaltes benötigt im Jahr der Planung und Beratung einen höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Dies relativiert sich mit einem längeren Planungszeitraum. (Planungszeitraum Doppelhaushalt: 12 Monate; Planungszeitraum 1. NT 2023: 7 Monate)

Die Planung für das zweite Planjahr ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit Unsicherheiten behaftet, dies betrifft u.a.:

-          he der FAG Zuweisungen

-          Auswirkungen von Tarifergebnissen

-          Umlagegrundlagen FAG

-          Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen.

 

Dies betrifft auch die Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage für das zweite Planjahr, da hier die Umlagegrundlagen noch nicht vorliegen. Allerdings würde diese Problematik auch die Aufstellung eines Einzelhaushaltes für 2024 betreffen, unabhängig von der Abwägung eines Doppelhaushaltes. Die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Ereignisse einen Nachtragshaushalt erfordern, steigt aufgrund des längeren Planungszeitraums insgesamt an. Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre liegen noch nicht vor, können aber bei Nachträgen berücksichtigt werden. Die umgehende Erstellung der Jahresabschlüsse wird entsprechend forciert.

Mit den Doppelhaushalten 2020/2021 und 2022/2023 konnte der Landkreis bereits Erfahrungen im Umgang mit Doppelhaushalten sammeln. Dabei konnten anfängliche Herausforderungen gelöst und wichtige Erkenntnisse im Umgang mit einem Doppelhaushalt gewonnen werden. Dadurch konnte die Planungsphase jedes Jahr effektiver gestaltet werden. Die in den Vorjahren herausgearbeiteten Vorteile konnten auch in der Praxis bestätigt werden.

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt ab dem Jahr 2024 ein neues FAG zu beschließen. Dieses wird dann für mehrere Jahre gelten. Somit gibt es für die Folgejahre voraussichtlich mehr Planungssicherheit bei den Landeszuweisungen, so dass dann die Vorteile des Doppelhaushaltes bezüglich der Planungssicherheit noch stärker zum Tragen kommen.

2. Fazit:

Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes führt nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung aller Effekte zu einem erheblich geringerem administrativen (personellen, sächlichen) Aufwand für die beiden betreffenden Haushaltsjahre. Die zweijährige Planung im Planungsjahr ist nicht umfangreicher, als dies eine einjährige Planung nicht sowieso schon wäre. Es wird eine längerfristige Planungssicherheit geben. Durch die freiwerdenden Ressourcen können strategische und strukturelle Überlegungen insgesamt forciert und bearbeitet werden.

 

 Auftretenden Gesetzesveränderungen und Festsetzungen (FAG, Tarifveränderungen und Gesetzesänderungen) kann mit einem Nachtragshaushalt unproblematisch begegnet werden. Insbesondere eine mögliche Veränderungsnotwendigkeit der Festsetzung der Kreisumlage wäre nach erfolgter Abwägung mit einer Nachtragshaushaltssatzung zu heilen. Der Landrat beabsichtigt unter der Auswertung der bewährten Vorteile, erneut einen Doppelhaushalt für die Planjahre 2024/2025 aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine