Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde. Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem als beratende Mitglieder folgende Personen an (§ 3 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (beratende Mitglieder)):
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Anne-Sophie Fischer wird durch die zuständige Stelle, in dem Fall der Landrat, ein neues beratendes Mitglied benannt. Die entsprechende Beschlussfassung zur Bestellung der/des Behindertenbeauftragten soll auf der Sitzung des Kreistages am 21.06.2023 erfolgen.
Anschließend wird eine Informationsvorlage zur Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erstellt und in die Beratungsfolge eingebracht.
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Marlen Fehlig wird durch die zuständige Stelle, in dem Fall der Landrat, ein neues beratendes Mitglied benannt. Die Stelle der Integrationskoordinatorin wird zum 01.07.2023 neu besetzt.
Anschließend wird eine Informationsvorlage zur Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erstellt und in die Beratungsfolge eingebracht.
Der Kreiselternrat benannte aufgrund von Neuwahlen Frau Juliane Zeigert als neues beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
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