Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0547/BLR/2023  

 
 
Betreff: Information über die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Behindertenbeauftragte/-r, Integrationskoordinator/-in, Kreiselternrat)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
12.06.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Informationspflicht
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII
Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde
Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde. Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem als beratende Mitglieder folgende Personen an (§ 3 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (beratende Mitglieder)):

 

 

lfd. Nr.

Satzungstext

Namentliche Benennung des Mitgliedes

1

der Landrat oder ein von ihm benannter ständiger Vertreter

Martin Stichnoth

2

der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Matthias Wendt

3

je ein, insgesamt jedoch nicht mehr als vier Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, jüdischen Gemeinschaft, anderer religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften oder Gruppierungen, sofern sie von ihrer zuständigen Stelle benannt werden

rn Bischoff

Doreen Rosenberger

4

die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau auf Vorschlag des Landrates

Katja Klommhaus

5

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person auf Vorschlag des Landrates

-

6

ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Landrates

-

7

ein Vertreter des Kreiselternrates

Juliane Zeigert

8

ein Vertreter des Jugendkreistages

Simon Reidenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

  1. Behindertenbeauftragte/-r

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Anne-Sophie Fischer wird durch die zuständige Stelle, in dem Fall der Landrat, ein neues beratendes Mitglied benannt. Die entsprechende Beschlussfassung zur Bestellung der/des Behindertenbeauftragten soll auf der Sitzung des Kreistages am 21.06.2023 erfolgen.

 

Anschließend wird eine Informationsvorlage zur Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erstellt und in die Beratungsfolge eingebracht.

 

  1. Integrationskoordinator/-in

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Marlen Fehlig wird durch die zuständige Stelle, in dem Fall der Landrat, ein neues beratendes Mitglied benannt. Die Stelle der Integrationskoordinatorin wird zum 01.07.2023 neu besetzt.

 

Anschließend wird eine Informationsvorlage zur Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erstellt und in die Beratungsfolge eingebracht.

 

  1. Kreiselternrat

 

Der Kreiselternrat benannte aufgrund von Neuwahlen Frau Juliane Zeigert als neues beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch

Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (68 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (64 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes (79 KB)