Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der AfD aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Herrn Wolfgang Erich Erhard Rehfeld
zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Mit Beschluss des Kreistages (0012/BLR/2019 vom 03.07.2019) wurden die neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt.
Herr Mario Laddey war bislang auf Vorschlag der Fraktion der AfD Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Herr Laddey ist zum 24.04.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten.
Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Wolfgang Erich Erhard Rehfeld als neues stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aus den Reihen des Kreistages vor. Herr Heinz-Jürgen Mattig ist stellvertretendes Mitglied.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
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