Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der AfD:
Herr Wolfgang Erich Erhard Rehfeld und Herr Mathias Knispel verbleiben als Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt.
oder
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der UWG:
Der Kreistag benennt für den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt:
Herrn/Frau ………………………… als Mitglied und Frau/Herrn ………………………… als Stellvertreter/in
Als Mitglied der AfD Fraktion verbleibt Herr ………………………… im Ausschuss. ………………………… ist stellvertretendes Mitglied. Herr ………………………… wird abberufen.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.
Die Kreistagsmitglieder Herr Schroeder und Herr Laddey sind am 24.04.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Damit verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von acht auf sechs Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 50 fraktionsgebundene und 4 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte eine Neuberechnung der Ausschussbesetzung.
Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren haben die Fraktion der AfD und die Fraktion der UWG gleich große Zahlenbruchteile nach dem Komma und nur noch ein Sitz ist zu vergeben.
Gemäß § 47 Abs. 1 S. 4 KVG LSA wird vorgeschlagen, bei gleichen Zahlenanteilen die Entscheidung durch ein Los herbeizuführen, das der Vorsitzende der Vertretung zieht.
Der Losentscheid sollte in würdiger Weise stattfinden und wird zweckmäßigerweise so vorgenommen, dass der Vorsitzende gekennzeichnete Karten aus einem von ihm nicht einsehbaren Behältnis entnimmt. (siehe Kommentar zur § 47 KVG LSA)
Nach Losentscheid sind demnach folgende Varianten möglich:
Herr Wolfgang Erich Erhard Rehfeld und Herr Mathias Knispel bleiben Mitglieder im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt.
Die Fraktion der UWG benennt eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in, die in den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt entsandt werden. Ein Mitglied des Ausschusses aus der Fraktion der AfD wird abberufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 3 - Auszug aus dem Kommentar des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
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