Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der AfD:
Der Kreistag benennt für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales:
Herrn ………………………… als Mitglied und Herrn ………………………… als Stellvertreter.
oder
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der UWG:
Der Kreistag benennt für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales:
Herrn/Frau ………………………… als Mitglied und Frau/Herrn ………………………… als Stellvertreter/in. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.
Seit dem 03.07.2019 war Herr Steffen Schroeder auf Vorschlag der AfD-Fraktion Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales.
Herr Schroeder ist am 24.04.2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten. Mit dem Ausscheiden von Herrn Schroeder und einem weiteren Mitglied aus der AfD-Fraktion, Herrn Laddey, verringerte sich die Mitgliederzahl der AfD von acht auf sechs Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 50 fraktionsgebundene und 4 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte eine Neuberechnung der Ausschussbesetzung.
Nach der Neuberechnung mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren haben die Fraktion der AfD und die Fraktion der UWG gleich große Zahlenbruchteile nach dem Komma und nur noch ein Sitz ist zu vergeben.
Gemäß § 47 Abs. 1 S. 4 KVG LSA wird vorgeschlagen, bei gleichen Zahlenanteilen die Entscheidung durch ein Los herbeizuführen, das der Vorsitzende der Vertretung zieht.
Der Losentscheid sollte in würdiger Weise stattfinden und wird zweckmäßigerweise so vorgenommen, dass der Vorsitzende gekennzeichnete Karten aus einem von ihm nicht einsehbaren Behältnis entnimmt. (siehe Kommentar zur § 47 KVG LSA)
Nach Losentscheid sind demnach folgende Varianten möglich:
Die Fraktion der AfD benennt eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in, die in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales entsandt werden.
Die Fraktion der UWG benennt eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in, die in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales entsandt werden.
Nach den Höchstzahlen von d’Hondt hat die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz. Diese benennt Herrn Jürgen Kerbernik als Ausschussvorsitzenden und Herrn Stefan Müller als Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 3 - Auszug aus dem Kommentar des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||