Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt für das Haushaltsjahr 2023
[1] Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt Sachdarstellung, Begründung:
Zu Pkt. 1 und 2: Anwendung Deutschlandticket für den Schülerverkehr Der Bund und die Länder haben sich über die bundesweite Einführung des 49 EUR-Tickets (Deutschlandticket) im ÖPNV ab dem 01. Mai 2023 geeinigt. Der Landkreis Börde, als Träger der Schülerbeförderung nach § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), wird für das Schuljahr 2023/2024 das Deutschlandticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen einführen. Das Deutschlandticket, vergleichbar mit der jetzigen Schülerjahreskarte, wird an die Schüler* innen als eine mit einem Chip versehene Karte zu Beginn des Schuljahres über die Schulen ausgegeben. Dieser Chip wird sichtbar den Namen der Schüler*innen enthalten. Inhaber der Chipkarte müssen sich zusätzlich ausweisen können, z. B. durch einen Schülerausweis, der durch die Schule auszustellen ist.
Der Kreis der anspruchsberechtigten Schüler*innen lässt sich in 3 Kategorien unterscheiden:
Schüler Klassen 1-10 Schüler, mit Ausnahme des 1. und des 5. Schuljahrganges, die bisher im Besitz einer Schülerjahreskarte waren und bei denen weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen nach § 71 (2) SchulG LSA sowie nach der Schülerbeförderungssatzung bestehen, erhalten von Amtswegen, zu Beginn des Schuljahres 2023/24 das Deutschlandticket in Form einer Chipkarte ausgehändigt. Diese Chipkarte berechtigt zusammen mit dem Schülerausweis für die Fahrt zwischen Wohnort und Schule (Anspruch nach § 71 (2) SchulG LSA) und darüber hinaus zur Nutzung des ÖPNV deutschlandweit.
Einschüler (1. Klasse), Schulformwechsler (5. Klasse) und Schulwechsler Eine „Neuaufnahme“ von Schüler:innen in die 1. und 5. Klasse bzw. von Schulwechslern bedarf der Antragstellung der Eltern gegenüber dem Amt für Bildung. Werden die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, erhalten diese Schüler ebenfalls das Deutschlandticket als Chipkarte zu Beginn des Schuljahres 2023/24 ausgehändigt.
Schüler Klassen 11 -13 Schüler der 11. – 13. Klassen können von den Fahrkosten nach § 71 (4a) SchulG LSA bei Nutzung des ÖPNV sowie bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach der Satzung zur Schülerbeförderung von den Fahrkosten entlastet werden. Einmal pro Schuljahr müssen die Eltern einen Eigenanteil von 100,00 € erbringen. Demzufolge können diesen Schülern nicht von Amtswegen das Deutschlandticket als Chipkarte ausgehändigt werden. Hier werden die Eltern bzw. bei Volljährigkeit die Schüler:innen selbst angehalten ein Abo, vorzugsweise bei der BördeBusVGmbH, abzuschließen. Das Abo kann jeweils bis zum 10. eines Monats mit Wirkung ab dem 1.Tag des Folgemonats abgeschlossen werden. Von den Kosten können die Eltern auf Antrag gegenüber dem Amt für Bildung zum Ende eines Schuljahres unter Beifügung des Abo-Vertrages und der Kontoauszüge abzüglich der 100,00 € Eigenbeteiligung entlastet werden.
Schüler mit Anspruch auf anteiliger Erstattung/Entlastung Für diesen Schülerkreis bedarf es der Einzelfallprüfung, in deren Ergebnis die Aushändigung einer Chipkarte oder die Erstattung/Entlastung auf Antrag und unter Beifügung der Fahrkarten bzw. des Abos erfolgen kann.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Beim Vergleich der Tariftabelle Magdeburger Regionalverkehrsverbund (Marego), Stand 01.08.2023, mit den Kosten des Deutschlandtickets sind die Preise ab der Preisklasse 2 je Monat höher als 49,00 €. Unter Berücksichtigung der Minimierung des Verwaltungsaufwandes und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sollen aber auch die Schüler:innen, deren Schulwege der Preiskategorie Nahverkehr (N) mit monatlich 42,10 EUR und der Preisstufe 1 mit monatlich 49,80 EUR zugeordnet werden, das Deutschlandticket erhalten. In der Gesamtbetrachtung wäre das 49 EUR-Ticket dennoch gegenüber den Kosten nach Marego-Tarif die wirtschaftlichste Variante. Der Landkreis würde im Bereich der Schülerbeförderung 1.734.534,40 Mio EUR Kosten einsparen (Anlage 1).
Finanzierung des Deutschlandtickets im Jahr der Einführung und den Folgejahren Der Bund und die Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket für 2023 gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten für die Kontrolle und die Umstellung des Vertriebes, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 entstehen, werden pauschal ausgeglichen. Für die verbleibenden Fehlbeträge in Bezug auf die Vertriebs- und Kontrollkosten wird derzeit eine Förderung durch das Land geprüft. Auch in den Folgejahren wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt wird. Für die Jahre ab 2024 haben Bund und Länder für die Finanzierung des Deutschlandtickets ebenfalls jährlich drei Milliarden Euro vorgesehen. Für das Jahr 2023 haben Bund und Länder sich dazu bekannt, auch im Falle von höheren Kosten für das Deutschlandticket diese jeweils hälftig zu tragen. Ab dem Jahr 2024 liegen dazu noch keine Zusicherungen des Bundes vor. Falls darüber hinaus weitere Mittel erforderlich sind, haben die Gespräche in der Verkehrsministerkonferenz gezeigt, dass eine Dynamisierung der Ticketpreise in den Folgejahren nicht ausgeschlossen ist. Die weitergehenden Kosten für die Schülerbeförderung werden bei den Haushaltsplanungen für 2024/2025 entsprechend eingeplant.
Zu Pkt. 3: Schülerfreizeitticket für alle Nichtanspruchsberechtigten nach § 71 SchulG LSA Im Landkreis Börde besuchen 17.300 Schüler:innen (SuS) allgemeinbildende Schulen (Schuljahresanfangsstatistik vom 07.09.2022). Davon sind 9.330 Schüler:innen anspruchsberechtigt nach § 71 SchulG LSA. Somit erhalten 7.970 SuS kein Beförderungsticket. Die SPD-Fraktion reichte mit Datum vom 06.02.2023 den Antrag in der Kreisverwaltung ein, diesem Personenkreis den geförderten Zugang zum Schülerfreizeitticket des Marego-Verbundes zu eröffnen. Damit wäre sichergestellt, dass jedes im Landkreis Börde gemeldete und schulpflichtige Kind den Zugang zum ÖPNV hat. Der Antrag sieht eine Förderung von 50% des jeweils geltenden Preises für das Schülerfreizeitticket vor. Das Angebot würde, in Anlehnung an die Einführung des Deutschlandtickets für den Schülerverkehr, ebenfalls zum 01.08.2023 erfolgen und vorerst für das laufende Kalenderjahr befristet sein.
Kosten: Bei einer Inanspruchnahme von 100 % (7.970 SuS) fallen zusätzliche, nicht eingeplante, Kosten i. H. v. monatlich 79.700 € an.
Berechnung: Derzeitiger Ticketpreis 20 € Gefördert durch den LK 10 € (50 %) Anzahl betroffener SuS 7.970
Monatliche Mehrkosten von maximal 7.970 x 10 = 79.700 € Gesamtkosten für 2023 79.700 € x 5 = 398.500 €
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Darstellung Mehr- /Minderaufwand im Vergleich Marego-Ticket und 49 EUR-Ticket (Deutschlandticket)
Anlage 2 - Auszug aus dem Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt
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