Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0536/70/2023  

 
 
Betreff: Beauftragung des Landrates zur Umsetzung eines Grundsatzbeschlusses zum Ausbau des ländlichen Wegenetzes zur multifunktionalen Nutzung im Landkreis Börde, hier: Flurbereinigungsverfahren "OU Wedringen B71n" Verf.Nr. BK7008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Frau Annett Dippe, Amtsleitung Planung und Umwelt
Herr Dr. Denis Gruber, Dezernent 3
Herr Dr. Marcus Waselewski, Beigeordneter
Federführend:Amt für Planung und Umwelt Bearbeiter/-in: Lekschas, Sophie Marlen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
31.05.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
06.06.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0536/70/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Karte zum Flurbereinigungsverfahren "OU Wedringen B71n" Verf.Nr. BK7008
Anlage 2 - Übersichtskarte Trassenverlauf Wedringen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Grundsatzbeschluss zum Ausbau des ländlichen Wegenetzes zur multifunktionalen Nutzung im Landkreis Börde, hier: Flurbereinigungsverfahren „OU Wedringen B 71n“ Verf.Nr. BK7008, umzusetzen und die finanziellen sowie organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.             

 

  1. Mit der beteiligten Ausbaufinanzierung entfällt der Anspruch auf einen straßenbegleitenden Radweg entlang der K1106 (OA Neuenhofe Krzg. B71 (Brücke).

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zielstellung:

 

Radfahren ist ein bedeutender Bestandteil des Verkehrskonzeptes im Landkreis Börde. Der Ausbau eines zusammenhängenden Wegenetzes aus straßenbegleitenden Radwegen und ertüchtigten landwirtschaftlichen Wegen sind dabei von großer Bedeutung. Neben der Verbesserung des Infrastrukturangebotes für den nichtmotorisierten Individualverkehr werden gleichzeitig wertvolle Synergieeffekte zum Klimaschutz geschaffen. Durch die Trennung der Verkehrsarten auf konfliktreichen Straßenabschnitten wird zudem die allgemeine Verkehrssicherheit für alle Nutzergruppen verbessert.

Erfahrungsgemäß stellt sich der Grunderwerb von Flurstücken für den Radwegeneubau an Kreisstraßen als schwierig, langwierig bzw. nicht realisierbar dar. Die Möglichkeit über ein Flurneuordnungsverfahren bereits bestehende ländliche Wege zu ertüchtigen und zur multifunktionalen Nutzung auszubauen, stellt eine konfliktarme und kostengünstige Alternative zum Neubau dar. Neben dem flächen- und ressourcenschonenden Aspekt sind diese alternativen Maßnahmen kurz- bis mittelfristig umsetzbar.

 

Mit dem Flurbereinigungsverfahren „OU Wedringen“ Verf.-Nr.: BK7008 wird dem Landkreis Börde eine derartigeglichkeit geboten. Unter Federführung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte und der zuständigen Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens soll der Ausbau des ländlichen Wegenetzes zur multifunktionalen erfolgen. Im Zuge der Erstellung der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) und des Wege- und Gewässerplanes sollen hierbei die Wege W01, W22 sowie die Maßnahme S01 priorisiert und umgesetzt werden.

Der Ausbau wird zu 75% gefördert, wobei der Eigenanteil von 25% auf die Teilnehmer des Verfahrens finanziell aufgeteilt werden soll. Der anteilsmäßig aufzuwendende Finanzierungsbetrag für den Landkreis Börde, wird aus Finanzmitteln für Investitionen des Kreisstraßenausbaus gedeckt und anhand einer Vereinbarung geregelt. Über die genaue Höhe wird der Kreistag gesondert informiert.

 

 

Schwerpunkt:

 

In den zunehmenden Fokus wurde der Alltagsradverkehr, unter Beachtung des gegenwärtigen Verkehrsaufkommens anhand von aktuellen Verkehrszählungen entlang der Kreisstraßen gesetzt. Die verkehrliche Bewertung für den Straßenabschnitt an der K1106 (OA Neuenhofe Krzg. B71 (Brücke)) weist eine Belastungsstärke von 3.805 Kfz/Tag auf.

Unter Beachtung der Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt (Stand 2021) ist beim nachweisbaren hohen Verkehrsaufkommen der K1106 eine eigenständig geführte Radverkehrsanlage erforderlich. Die Bewertungsgrenze liegt hierbei ˃ 2.500 Kfz/Tag.

 

Quelle: Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt

 

Aus den Hinweisen der einzelnen Belange, welche aufgrund der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) und des Wege- und Gewässerplans für das Flurneuordnungsverfahren „OU Wedringen B71n“ Verf.-Nr.: 7008 bei den Träger öffentlicher Belange abgefragt wurden, entwickelte das ALFF Mitte als Flurbereinigungsbehörde, den Plan nach §41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Ein wesentlicher Bestandteil dieses Planes sind die Maßnahmen W01, W22 und S01. Mit Ausführung dieser Maßnahmen soll im Verbund mit anderen Maßnahmen des Planes eine direkte bisher nicht existierende Radwegeverbindung von Neuenhofe und darüber hinaus bis nach Hillersleben 2, an die Kreisstadt Haldensleben realisiert werden. An der K1106 (OA Neuenhofe HDL) ist bereits ein straßenbegleitender Radweg bis zur Einmündung des Weges W01 vorhanden.

 

Die Vorteile dieser Variante stellen sich wie folgt dar:

  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung des Radverkehrs vom übrigen Straßenverkehr
  2. Gezielter Fördermitteleinsatz durch den Ausbau multifunktionaler ländlicher Wege
  3. Minimierung der Kosten für die Teilnehmer des Verfahrens, der Landkreis Börde, die Gemeinde Westheide, der Stadt Haldensleben und der betroffenen Grundstückseigentümer
  4. Der Ausbau eines straßenbegleitenden Radweges an der K1106 (Abschnitt 05) ist nicht erforderlich. Es entsteht kein zusätzlicher Flächenbedarf und es fallen keine zusätzlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an.

Dem Landkreis Börde entstehen somit keine Kosten für Landerwerb, die Planung und auch keine Vermessungskosten.

  1. Schaffung einer direkten Anbindung an den überregionalen ALLER-ELBE-Radweg und dem regionalen OHRE-BEBER-Radweg.

 

Die Kreisstadt Haldensleben stellt als Mittelzentrum eine wichtige Radwege Verbindungsachse im zentralörtlichen System dar, insbesondere mit Blick auf die regionalplanerische und überregionale Bedeutung. Die 2. Entwurfsfassung des Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (Stand 2020), unterstreicht mit dem Grundsatz 79 die Forderung einer Mehrfachnutzung eines ländlichen Wegenetzes: Bestehende öffentliche Land- oder Forstwirtschaftswege bzw. Gemeindewege sollen bei entsprechender Eignung als Radwege mit genutzt werden. Bei der Planung von Radwegenetzen soll eine Verknüpfung mit angrenzenden Regionen hergestellt werden. Das ländliche Wegekonzept Sachsen-Anhalt soll dabei einbezogen werden. Insbesondere die Radwege von überregionaler und regionaler Bedeutung sollen durchgängig beschildert werden.“

 

Ein weiterer Aspekt für den Ausbau von multifunktionalen Wegen ergibt sich aus der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Bei der Kostenaufstellung sind Mittelwerte zur Berechnung herangezogen wurden. Aufgrund schwankender Baukosten in Folge von geopolitischen Situationen sind Preisschwankungen von ± 30% möglich.

 

 

Variante 1:

Kostenbeteiligung am ländlichen Wegeausbau (W01, W22 und S01) Flurneuordnung „OU Wedringen B71n“ Verf.-Nr.: BK7008

 

nge:  W01  640 m

  W22  1450 m

  Gesamt: 2.090 m

 

Baukosten pro lfd. Meter ohne Planungsleistung  400,00 EUR

 

Reine Baukosten:         836.000,00 EUR

 

Zzgl. Baukosten S01 (geschätzt)    100.000,00 EUR

(S01 = Ertüchtigung Radweg Unterquerung Brücke B71/Ohre)

 

Reine Baukosten gesamt:    936.000,00 EUR

 

75 % der Kosten werden über Fördermittel gedeckt. Es ist vorgesehen den zu erwartenden Eigenanteil (25 %) i. H. v. 234.000,00 EUR zu gleichen Teilen zwischen dem Landkreis Börde, der Gemeinde Westheide, der Stadt Haldensleben und der Teilnehmergemeinschaft aufzuteilen. Somit fällt auf den Landkreis Börde eine geschätzte Beteiligungssumme i. H. v. 58.500,00 EUR an.

 

Eigenanteil Landkreis Börde: 58.500,00 EUR

 

 

Variante 2:

Neubau straßenbegleitender Radweg K1106 (OA Neuenhofe Krzg. B71 (Brücke))

 

nge:    2.128 m

 

Baukosten pro lfd. Meter ohne Planungsleistung und ohne Grunderwerb  530,00 EUR

 

Reine Baukosten:         1.127.840,00 EUR

 

Die geschätzten Planungskosten belaufen sich auf ca. 196.000,00 EUR. Die Höhe des reinen Grunderwerbs der benötigten Flurstücke richten sich nach dem Bodenrichtwert. Vermessungs- und Notarkosten sind dabei noch nicht mitberücksichtigt und werden mit ca. 200.000,00 EUR kalkuliert.

Bei Beteiligung am Ausbau eines Wirtschaftsweges entfallen diese zusätzlichen Kosten.

 

 

Bei Auswertung der aufgezeigten Varianten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind die Baukosten für den Bau eines straßenbegleitenden Radweges i. H. v. rund 1.130.000,00 EUR zzgl. Nebenkosten den Kosten für die Beteiligung am Ausbauverfahren i. H. v. rund 60.000,00 EUR gegenüberzustellen. Die anteilsmäßige Beteiligung des Landkreises Börde ist aus der finanziellen Sicht absolut zu befürworten. Die mittelfristige Umsetzung der Maßnahmen W01, W22 und S01 sowie die Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte für den Ausbau ländlicher Wege verstärken die Beteiligung.

 

Aus klimaschutzrechtlicher Sicht wird der Ausbau eines bereits genutzten Wirtschaftsweges zu einem Multifunktionsweg ebenfalls positiv bewertet. Dadurch entfällt der Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs an der K1106 (Abschnitt 05), wodurch die baubedingten Emissionen deutlich reduziert werden. Zudem können die anlagenbedingten Emissionen vermieden werden, da keine Flächen dauerhaft versiegelt werden müssen. Die Nutzung bestehender Wege und Verringerung von Flächenversiegelung steht dabei im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Landes, welche bis 2030 eine die Neuversiegelung auf einen Hektor pro Tag begrenzen wollen.

 

 

Hinweis:

 

Eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes steht noch aus.

Der rechtliche Anspruch zum Entfall eines straßenbegleitenden Radweges entlang der K1106 (Abschnitt 05) in Bezug auf die alternative Trassenführung des ländlichen Wegebaus (W01, W22 und S01) bedarf einer Überprüfung aufgrund der nachweislich hohen Verkehrszahlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Eine Realisierung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2025 vorgesehen. 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Karte zum Plan nach §41 Flurbereinigungsgestz (FlurbG) Detailkarte Flurbereinigungsverfahren „OU WedringenB71n“ Verf.Nr. BK7008

 

-          Übersichtskarte Trassenverlauf Wedringen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Karte zum Flurbereinigungsverfahren "OU Wedringen B71n" Verf.Nr. BK7008 (4471 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Übersichtskarte Trassenverlauf Wedringen (8286 KB)