Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0531/51/2023  

 
 
Betreff: Fortführung der eigenfinanzierten Schulsozialarbeit an acht Grundschulen des Landkreises Börde für das Schuljahr 2023/2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, Matthias Amtsleiter Jugend
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hebekehr, Janet
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
06.06.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
07.06.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.06.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0531/51/2023)
Anlagen:
8_SSA-Stellen KUF-Plan_24.05.2023

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Fortführung der eigenfinanzierten Schulsozialarbeit an Grundschulen des Landkreises Börde r das Schuljahr 2023/2024.

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Bisher werden 30 Stellen (29 VZÄ und 2x 0,5 VZÄ/ Vollzeitstellen) zu 100% über den Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Regionale Netzwerkstelle wird derzeit zu 60% vom Land Sachsen-Anhalt und zu 40% vom Landkreis Börde finanziert.

 

Die Ausschreibung für den 2. Förderzyklus (2024 2028) des Programms „Schulerfolg sichern!“ wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen.

 

Die acht eigenfinanzierten Stellen an Grundschulen werden derzeit bis zum 31.07.2023 durch den Landkreis Börde finanziert.

 

Um die in den Vorjahren aufgebauten und an den u. a. Schulen etablierten Strukturen zu sichern, wird das Ziel verfolgt, die acht eigenfinanzierten Stellen ab dem Schuljahr 2024/ 2025 in das ESF+-Programm zu überführen und bis zu diesem Zeitpunkt für ein weiteres Schuljahr durch den Landkreis zu finanzieren.

 

An folgenden Grundschulen des Landkreises Börde werden insgesamt acht Schulsoziarbeitende gefördert:

 

  1. Grundschule Barleben
  2. Grundschule Flechtingen
  3. Grundschule Hötensleben
  4. Grundschule Rätzlingen
  5. Grundschule Rogätz
  6. Grundschule Ummendorf
  7. Grundschule Samswegen
  8. Grundschule Altenweddingen

 

 

Im Landkreis Börde sollen durch die Förderung der Schulsozialarbeit erfolgreiche, etablierte Strukturen fortgeführt werden. Die Verknüpfung zwischen Schulen und Jugendhilfe wird verstätigt und ausgebaut. Im Zuge der langfristigen Förderungen haben sich leistungsstarke Strukturen gebildet, welche präventiv kostenintensive Jugendhilfeleistungen verhindern und zügig auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Neben den festgeschriebenen Leistungen und finanziellen Förderungen besteht außerdem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit erfolgt über Restmittel Bildung und Teilhabe und Hilfen für Schulen nach Corona.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Siehe Anlage

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: 8_SSA-Stellen KUF-Plan_24.05.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 8_SSA-Stellen KUF-Plan_24.05.2023 (256 KB)