Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das beigefügte Investitionsprogramm 2023 – 2030 (IP 2023 – 2030) für Straßen, Brückenbauwerke, straßenbegleitende Radwege in Baulast des Landkreises Börde und notwendiger Technik. Die Entscheidung über die einzelnen Investitionsvorhaben wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und die durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellten Zuwendungen im Rahmen des Steuerungskreislaufs jeweils mit der Haushaltsplanung gesondert getroffen.
Sachdarstellung, Begründung:
Zentrales Anliegen des IP 2023 - 2030 ist aufzuzeigen, welche Investitionen bis 2030 auf Basis validen Zahlenmaterials im Kreisstraßennetz notwendig sind und auf welchen Bewertungsgrundlagen die ermittelten Dringlichkeiten (Prioritäten) beruhen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis Börde aufgrund seiner defizitären Haushaltssituation nicht selbst in der Lage ist, Investitionen in das bestehende Kreisstraßennetz durchzuführen, sondern von Landeszuwendungen und Fördermitteln abhängig ist. Das IP 2023 - 2030 soll den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung einen Überblick zum Zustand der Kreisstraßen, Brückenbauwerke und kreisstraßenbegleitenden Radwege in der Baulast des Landkreises Börde vermitteln und durch Transparenz einen Beitrag zur Prioritätensetzung der Kreisstraßenplanung bis 2030 ermöglichen. Die Aufgaben des Landkreises Börde als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen, Brückenbauwerke und kreisstraßenbegleitenden Radwegen ergeben sich aus dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und einschlägigen Verordnungen, Erlassen und Richtlinien. Bei der Straßenbaulast handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Baulastträgerschaft umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Verkehrsflächen zusammenhängenden Aufgaben wie beispielsweise Verkehrssicherungspflicht, Erhaltung, Erneuerung, Reinigung, Grünpflege, Winterdienst und Verwaltungsaufgaben, die den Betrieb und das Eigentum organisieren. Als den Bundes- und Landesstraßen nachgeordnetes Netz übernehmen Kreisstraßen regionale und überregionale verbindende Funktionen. Vielfach sind Kreisstraßen aber auch die einzigen Verbindungsstraßen, hauptsächlich im ländlichen Raum. Im Zuge der Kreisstraßen ist der Landkreis Börde Straßenbaulastträger für ca. 595 Kilometer Streckenlänge, 70 Brückenbauwerken und 645 Durchlässen. Des Weiteren ist der Landkreis Börde Straßenbaulastträger an ca. 72 Kilometern straßenbegleitenden Radwegen. Das Kreisstraßennetz mit seinen Brückenbauwerken und Radwegen stellt ein Anlagevermögen in erheblichem Umfang dar. Um dieses Anlagevermögen des Landkreises Börde entsprechend den infrastrukturellen und verkehrlichen Erfordernissen unter umweltrelevanten und technischen Gesichtspunkten zu erhalten, müssen jährlich Haushaltsmittel aufgebracht werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen und deren Umsetzung in Ihrer Reihung nicht unveränderlich sein können. Wenn sich dringliche Situationen ergäben, muss flexibel gehandelt werden. Diesbezüglich können die avisierten Maßnahmen und deren Umsetzung in Ihrer Reihung nicht unveränderlich sein, da unvorhersehbare Ereignisse (wie z.B. Frostschäden, Starkregenereignisse, Rutschungen infolge Unwetter, Baustellen Dritter, etc.) eine andere Reihenfolge auslösen können. Des Weiteren sind in Bezug auf den innerörtlichen Ausbau der Kreisstraßen in Bezug auf Gemeinschaftsaufgaben auch Eigenanteile der Gemeinden für den Gehwegausbau und von Verbänden für Versorgungsnetze notwendig. Diese finanziellen Gegebenheiten müssen ebenso bei der Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Planung berücksichtigt werden. Einschränkend ist weiterhin zu erwähnen, dass langfristig nicht alle Kreisstraßen saniert oder ausgebaut werden können, aber trotzdem erhalten werden müssen. Erhalten werden müssen aber auch die neu gebauten Straßen und Brücken, damit sie ihre vorgesehene Lebensdauer erreichen. Gefahr bergen jedoch die Folgen einer unzureichenden Finanzierung beim Aus- und Neubau des bestehenden Kreisstraßennetzes, aufgrund einer unzureichenden Erhaltung der Straßen und Brücken, Zustandsverschlechterung, Nicht-Erreichen geplanter Lebensdauern von Straßen und Brücken, notwendigen Sonderabschreibungen und Nutzungseinschränkungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
"Investitionsprogramm 2023 - 2030 (IP 2023-2030) für Straßen, Brückenbauwerke, straßenbegleitende Radwege in Baulast des Landkreis Börde und notwendiger Technik"
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