Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber
der Fa. Vfw Aktiengesellschaft, Köln, die als Anlage 2 beigefügte
Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und
Verwertung von Verkaufsverpackungen (VerpackV) ab. Sachdarstellung, Begründung: Der
Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im
Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die
Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1-
ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt. Der Wettbewerb bei der
Verpackungsentsorgung soll dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren. Neben Der Grüne Punkt –
Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere
Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV
tätig. Der Landkreis Ohrekreis hat
mit der Zustimmung des Kreistages bereits am 12.10.2004 die
Abstimmungserklärungen mit der ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln
(Interseroh) und der Landbell AG, Mainz (Landbell) unterzeichnet. Durch das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt wurden mit Bescheid vom 12.12.2005 die Interseroh und
mit Bescheid vom 22.02.2006 die Landbell als “neue” Systembetreiber im Land
Sachsen-Anhalt festgestellt. Die Vfw AG, Max-Planck-Str.
42, 50858 Köln (Vfw) ist mit der Bitte an den Landkreis herangetreten, die
Abstimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr anzuschließen. Diese
gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs.3 Satz 11 VerpackV. Für die Feststellung der
obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine
Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt. Laut vorliegender
Abstimmungserklärung soll sich der Systembetrieb der Vfw auf die Mitbenutzung
des zwischen dem Landkreis und der DSD abgestimmten Erfassungssystems
beschränken. Der Vfw hat ausdrücklich die
Anerkennung der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der DSD
bestätigt. Im Hinblick auf die Kostenbeteiligung wurde seitens VfW versichert,
dass es durch den Markteintritt der Vfw zu keiner Veränderung der Entgelte, die
der Landkreis mit der DSD vereinbart hat oder vereinbaren wird, kommen wird. Im Hinblick auf die
bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis
die Abstimmungserklärungen mit der Landbell AG (am 13.09.2004), mit der
Interseroh GmbH (am 09.11.2004) und mit der Vfw AG (am 23.05.2006) bereits
unterzeichnet hat. In
der Anlage 2 ist die Abstimmungserklärung enthalten. Anmerkung: Die
Zulassung der neuen Systeme fällt in eine Zeit, in der viel über unfaire
Wettbewerbsbedingungen im Verpackungsbereich zu Lasten der dualen Systeme
diskutiert wird. Immer mehr Hersteller und Vertreiber entziehen sich ihrer
Verantwortung für die Kosten der Rücknahme und Verwertung von
Verkaufsverpackungen. Nach vorläufiger Einschätzung der Gesellschaft für
Verpackungsmarktforschung (GVM) wurde im Jahr 2005 für kaum mehr als die Hälfte
der Leichtverpackungen, die von den privaten Haushalten über den Gelben Sack
bzw. Tonne entsorgt werden, ein finanzieller Beitrag von den
Verpackungsherstellern und –vertreibern geleistet. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat auf eine mögliche Gefährdung der haushaltsnahen Sammlung unter den bestehenden Rahmenbedingungen hingewiesen und deshalb eine Änderung der Verpackungsverordnung in die Diskussion gebracht. Im
Rahmen einer Novellierung der Verpackungsverordnung werden die Aufnahme
geeigneter Maßnahmen gegen “Trittbrettfahrer”, die sich jeglicher
Mitfinanzierung der Verpackungsentsorgung entziehen, sowie eine klare Trennung
der Tätigkeitsbereiche von Systemen und Selbstentsorgern, um zukünftig einen
fairen Wettbewerb von dualen Systemen und Selbstentsorgergemeinschaften
gewährleisten zu können, gefordert. Am
02.08.2006 hat das Bundesumweltministerium das Arbeitspapier “Grundzüge einer
Novelle der Verpackungsverordnung” veröffentlicht. In diesem Arbeitspapier sind
folgende Schwerpunkte der Novelle vorgesehen: -
die Trennung
von dualen Systemen und Selbstentsorgern, -
der Abbau des
Anteils von Trittbrettfahrern durch mehr Transparenz im Hinblick auf die Menge
der in Verkehr gebrachten Verpackungen und deren Lizenzierung bzw. die
Beteiligung an Selbstentsorgersystemen und -
die Förderung
des Wettbewerbs zwischen den Systembetreibern durch entsprechend dem jeweiligen
Marktanteil zugeordneten so genannten Ausschreibungsführerschaften. Vom
Bundesumweltministerium wurde u.a. darauf hingewiesen, dass eine Verlagerung
von Verantwortlichkeiten der Hersteller und Vertreiber auf die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht beabsichtigt sei. Anlagen: |
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