Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0518/80/2023  

 
 
Betreff: Beschluss über die Annahme von einer Geldspende über 1.000,00 EURO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wuttke, Manja Leiterin Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Holze, Jolina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
26.04.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0518/80/2023)
Anlagen:
Anlage_Spende vom 17.01.2023

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von einer Geldspende über 1.000,00 EURO.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.

 

r die Entgegennahme des Zuwendungsangebotes ist gem. § 99 Abs. 6 Satz 2 KVG LSA der Landrat zuständig. Gem. §99 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Satz 4 kann der Kreistag die Befugnis zur Annahme auf den Landrat oder einen beschließenden Ausschuss übertragen. Die Wertgrenzen nach Satz 4 sind in der Hauptsatzung zu bestimmen.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 4 Nr. 8 der Hauptsatzung des Landkreises Börde wurden die Befugnisse für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Vermögenswert pro Einzelspende i. H. v. 1.000,00 Euro bis 5.000,00 Euro dem Kreisausschuss übertragen.

 

Folgende Geldspende wird dem Landkreis Börde angeboten:

 

Im Rahmen der Veranstaltung „Lauf für unseren Wald“ wurden von der Reiterstein Grundschule Hornhausen 3.713,00 Euro für diverse Baumpflanzaktionen im Hohen Holz erlaufen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

3.713,00 EURO

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Spende vom 17.01.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Spende vom 17.01.2023 (977 KB)