Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, Herrn Prof. Dr. Ekkehart Reimer mit der rechtlichen Vertretung des Landkreises Börde im Verfahren über die Zulassung der Revision und im Revisionsverfahren über die Kreisumlage 2019 gegen die Gemeinde Barleben zu beauftragen.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) bestätigte mit Urteil vom 22.11.2022 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 18.02.2022, mit der der Kreisumlagebescheid des Landkreises Börde vom 12.02.2019 über die Erhebung der Kreisumlage 2019 in Höhe von 6.554.902 Euro bei der Gemeinde Barleben für rechtswidrig erklärt und aufgehoben wurde. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das OVG LSA hat festgestellt, dass der Landkreis Börde seinen Ermittlungs- und Offenlegungspflichten nachgekommen ist. Es hat die Berufung des Landkreises Börde nur deshalb zurückgewiesen, weil die vom Landkreis angestellten Erwägungen (keine Erhöhung des Umlagesatzes; Umlagesatz im landesweiten Vergleich im unteren Bereich; keine Unterschreitung der Grenze zur strukturellen Unterfinanzierung; keine Ausschöpfung der Einnahmepotenziale aus den Realsteuern) nicht sachgerecht gewesen seien und die Kreisumlagefestsetzung daher einseitig und rücksichtslos gewesen sei.
Bei dieser Bewertung hat das OVG LSA übersehen, dass es sich hierbei nur um Hilfserwägungen handelte. Der Abwägungsvorgang ist den übrigen Ausführungen in der Anlage 2.1 zu entnehmen. Dies hat das Gericht übersehen und damit den Anspruch des Landkreises Börde auf rechtliches Gehör verletzt. Darüber hinaus hat das Gericht gegen Gesetze der Denklogik verstoßen, indem es die Senkung des Hebesatzes im Rahmen der Beratungsfolge für unbeachtlich hält, weil diese ausschließlich auf Einsparungen im Haushalt des Landkreises zurückzuführen sei.
Mit der gerichtlichen Vertretung soll Prof. Dr. Ekkehart Reimer beauftragt werden. Er ist Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und Fachmann auf dem Gebiet der kommunalen Finanzbeziehungen. Prof. Dr. Reimer hat bereits mehrere Gerichtsverfahren zur Kreisumlageerhebung erfolgreich begleitet, u. a. die erfolgreiche Revision des Landkreises Börde zur Kreisumlage 2017. Er kennt sich in dieser komplexen Rechtsmaterie bestens aus.
Es ist beabsichtigt, eine Vergütungsvereinbarung entsprechend der zum Revisionsverfahren Kreisumlage 2017 zu vereinbaren (Maximalkosten 29.750 Euro). Diese Vergütung liegt deutlich unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (107.055 Euro). Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Entwurf einer Vergütungsvereinbarung Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.11.2022 Vergütungsvereinbarung zum Revisionsverfahren Kreisumlage 2017 Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
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