Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.
Im § 10 der Hauptsatzung des Landkreises Börde wurden die Befugnisse für die Annahme von Spenden, Sponsoring und Schenkungen bis 1.000 EUR auf den Landrat übertragen.
Daher ist halbjährlich eine Informationsvorlage für den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen, sowie für den Kreisausschuss vorzubereiten.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dargestellt Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Übersicht 2. Halbjahr 2022 Anlage A Anlage B Anlage C Anlage D Anlage E Anlage F
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