Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2023 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2022/2023 in der Sitzung vom 04.05.2022 eine Kreditaufnahme von 2.935.500,00 € für 2023 beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt. Im Nachtrag wurden keine Änderungen zur Kreditaufnahme im Jahr 2023 vorgenommen.
Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes der Baumaßnahmen, vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Finanzierung erfolgt über normale Kredite vom Kreditmarkt unter Abwägung der entsprechenden Konditionen. Die Zinssätze steigen aktuell weiterhin an, so dass es sehr ungewiss ist wie hoch der Zinssatz zum Zeitpunkt der Neuaufnahme sein wird. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen. Somit erfolgte die Festlegung zu einem Zinssatz von 5%.
Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
entfällt |
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