Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat einen Informationsbrief für Kommunen zum aktuellen Verfahrensstand der Endlagersuche übermittelt. Das Schreiben richtet sich speziell an die Landkreise, Städte und Gemeinden.
1. Zeitliche Verschiebung der Standortbestimmung
Im Jahr 2013 haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die in Deutschland produzierten Abfälle neu gestartet. Im Mai 2017 novellierte der Gesetzgeber das "Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle" (Standortauswahlgesetz StandAG; BGBL. I S.1074 vom 5. Mai 2017). Damalige Zielsetzung war, im Jahr 2031 einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit per Beschluss durch den deutschen Bundestag zu bestimmen.
Das Standortauswahlverfahren wird operativ von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durchgeführt. Die BGE hat dem Bundesministerium für Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf dessen Bitte nun den Entwurf eines ersten Diskussionspapiers vorgelegt, in dem unter Berücksichtigung von Terminrisiken und Beschleunigungspotenzialen Zeitkorridore für die anstehenden Arbeiten im Standortauswahlverfahren dargestellt werden. Auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzungen der BGE hat das BMUV nun bekannt gegeben, dass das Verfahren unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden kann.
Nach aktuellem Sachstand kann die mit der Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH den Vorschlag für die näher zu untersuchenden Standortregionen nicht wie vormals angekündigt im Jahr 2024, sondern erst im Jahr 2027 vorlegen. Entsprechend werden sich die daran anknüpfenden Verfahrensschritte verzögern. Dies betrifft auch die Regionalkonferenzen und das Gesetzgebungsverfahren. Weiterhin wird zum Projektablauf nunmehr eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zum Ende der Phase 3, also die eigentliche Entscheidung für einen Standort, genannt.
2. Die drei Phasen der Endlagersuche
Phase 1: Ermittlung von Teilgebieten
In der 1. Phase sammelt die BGE, das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE mbH, welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben.
Den entsprechenden Zwischenbericht hatte die BGE zur Diskussion am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wurde sichtbar, welche Flächen aus Sicht des Unternehmens aufgrund der geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das passiert erst zum Ende der ersten Phase.
Nachdem die BGE im Jahr 2020 geologisch in Betracht kommende Teilgebiete ausgewählt hatte und diese in einer Fachkonferenz beraten wurde, werden 90 Teilgebiete derzeit vertieft betrachtet. Im Januar/Februar 2023 wird die BGE einen Fahrplan für die Eingrenzung dieser 90 Teilgebiete zu Standortregionen (Schritt 2 der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens) vorlegen und einen ersten Ausblick für die weiteren Phasen geben.
Phase 1 soll mit einer Entscheidung des Bundestages über die in Phase 2 näher zu untersuchenden potenziellen Standortregionen enden.
Phase 2: Übertägige Erkundung
In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Die BGE untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie, nach dem sie vorschlägt, welche Standorte untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber.
3. Untertägige Erkundung
In der 3. Phase errichtet die BGE mbH an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke. Geologeninnen und Geologen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt einen bestmöglichen Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheidet abschließend wieder der Bundestag per Gesetz. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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