Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0494/70/2023  

 
 
Betreff: Information über den aktuellen Sachstand zur Radverkehrskonzeption im Landkeis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Annett Dippe, Amtsleitung Planung und Umwelt
Herr Dr. Denis Gruber, Dezernent 3
Federführend:Amt für Planung und Umwelt Bearbeiter/-in: Lekschas, Sophie Marlen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Informationspflicht
15.02.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - LKB_Symbol_Rad_Lb_rgb_300dpi
Anlage 1 - LKB_Symbol_Rad_Std_rgb_300dpi
Anlage 2 - Massnahmeüberprüfung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Der Ausschuss für Wirtschaft/Bau/Umwelt nimmt die Information über den aktuellen Sachstand zur Radverkehrskonzeption im Landkreis Börde zur Kenntnis. 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zielstellung

In der ordentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde am 07.12.2022 wurde die Beschlussfassung der Vorlage Nr.: 0450/70/2022, Betreff: Aufhebung des Beschlusses 0266/61/2022 und Neufassung des Beschlusses zur Evaluierung des Radwegekonzeptes Landkreis Börde im Kontext mit dem Radwegeausbau an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten zum Beschluss erhoben. Der Beschluss umfasst die folgenden Punkte: „…

 

  1. Der Kreistag hob den Beschluss 0266/61/2022 „Evaluierung des Radwegekonzeptes Landkreis Börde im Kontext mit dem Radwegeausbau an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten“ vom 16.06.2021 auf.

 

  1. Der Kreistag beschloss grundsätzlich die vorliegende aktuelle Evaluierung des Radwegekonzeptes des Landkreises Börde (Tabellarische Übersicht: Stand: 05.05.2021, Kartografische Darstellung: Stand: 07.05.2021).

 

  1. Der Kreistag empfahl für den weiteren kreisstraßenbegleitenden Radwegeausbau eine Orientierung an den aktuellen, durchschnittlichenglichen Verkehrsbelastungen der jeweiligen Kreisstraßen. …“

 

Die aufgeführten Beschlusspunkte bilden die wesentlichen Grundlagen zur Ausrichtung des künftigen Tätigkeitsspektrums der Radverkehrskoordination des Landkreises Börde und die weiteren Planungsschwerpunkte.

Darüber hinaus werden die aufgeführten Anregungen aus der ordentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 16.11.2022r die weitere Radwegeplanung aufgenommen und auf deren Umsetzbarkeit geprüft: „…

-          Herr Zahn (SPD) regt an, dass geprüft werden muss, ob Radwege straßenbegleitend gebaut werden können. Somit kann man den Grundstückskauf umgehen, wenn die Flächen bereits dem Landkreis Börde gehören.

 

-          Herr Schubert (CDU) sagt, dass endlich eine pragmatische Lösung gefunden werden muss, damit die Radfahrer, welche die Straßen nutzen nicht weiterhin gefährdet werden.

 

-          Herr Zahn (SPD) sagt, dass zwischen Einnahme und Hornhausen der Radweg ohne Flächenerwerb gebaut werden kann. Der Straßenkörper ist 16 Meter breit. Somit könnte man einen Radweg direkt an die Straße bauen.

-          Herr Prof. Dr. Lüderitz (Die LINKE) weist daraufhin, dass bei Verkehrszählungen auch die Radfahrer mitgezählt werden sollen. …“

 

 

Schwerpunkte / aktueller Bearbeitungsstand:

 

  1. Maßnahmeplanung K 1364 Hornhausen - Einnahme

 

Aufgrund des priorisierten grundhaften Ausbaus der Kreisstraße K 1364 Hornhausen Einnahme erfolgen derzeit parallel die Variantenprüfungen zur Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges. Diese Untersuchung wird durch ein externes Planungsbüro ausgeführt. Die Planung sowie die Leistungsbeschreibung des Straßenausbaus und der Radwegeplanung erfolgen separat getrennt voneinander.

Die Planungsphase r das Gesamtvorhaben soll voraussichtlich Ende März 2023 abgeschlossen sein. Zeitgleich soll das Ergebnis der Variantenprüfung für eine mögliche Radwegetrasse vorliegen. Bestandteil der Variantenuntersuchung ist ebenfalls die Anbindung an den bereits vorhandenen Radweg entlang der K 1359 (Oschersleben Neindorf) und die Überquerung des Kreuzungsbereiches der kreuzenden Kreisstraßen K 1364 und K1359.

Mit dem Ergebnis der Variantenprüfung eines straßenbegleitenden Radweges, kann ein gezielter Grunderwerb der benötigten Fchen hergeleitet werden.

 

Mit dem vorliegenden Ergebnis der Variantenuntersuchung zum möglichen Trassenverlauf des straßenbegleitenden Radweges, wird die Anregung aus dem Wirtschaftsausschuss vom 16.11.2022 wohlwollend aufgegriffen und die benötigte Flächenkapazität begründet.

 

 

  1. rderung Radwegebau

 

a)      STADT-LAND-Programm

Die derzeit bei Stadt und Land zur Verfügung stehenden Mittel sind unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Anträge nahtlos ausgeschöpft. Derzeit liegen noch keine konkreten Aussagen des Bundes über die Höhe der bereitstehenden Mittel sowie die Umverteilung unverbrauchter Mittel anderer Bundesländer vor. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) am 09.01.2023 sind die Möglichkeiten der Beantragung von Fördermittel aus diesem Programm für Neuvorhaben unter den gegebenen Voraussetzungen nicht gegeben. - EFRE

 

b)      EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Die auf Ende des Jahres 2022 avisierte Veröffentlichung der EFRE VI-Richtlinie befindet sich gegenwärtig im Mitzeichnungsverfahren. Es können gegenwärtig noch keine konkreten Angaben zu den geforderten Förderungsansätzen gemacht werden. Die offizielle Veffentlichung der Richtlinien ist Ende März 2023 favorisiert. Nach Einhaltung dieser Frist kann mit der Bereitstellung der Fördermittel Anfang des 2. Quartals gerechnet werden.

 

Gezieltes Projekt: Radweg Hornhausen-Einnahme K 1364

 

c)      ELER Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums

Um eine mögliche Projektförderung mit dem ELER-Programm zu realisieren und Möglichkeiten abzuwägen ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur unabdinglich. Erste Informationsgespräche wurden mit dem zuständigen LEADER-Manager (Herr Andreas Baumeister) des Landkreises Börde bereits geführt.

Eine gezielte Aussage über förderfähige Projekte und eine entsprechende Zuweisung kann nur über die einzelnen LEADER-Gruppen gemacht werden.

Die entsprechenden Voraussetzungen und Projekte werden dementsprechend priorisiert.

 

  1. LOGO Radverkehr

 

Das Logo Radverkehr wurde parallel zum Logo des Klimaschutzkonzeptes im Dezember 2022 federführend durch die Designagentur „Ackermann und andere“ erstellt. Die Kostendeckung erfolgte aus dem Budget der Fördermittel der Klimaschutzkonzeption.

 

Um den Wiedererkennungswert für den Landkreis Börde zu erhöhen, wurde das Logo des Radverkehrs aus dem Jedermann Logo des Landkreises Börde abgeleitet. Das Symbol des Landkreises wird gebildet aus der neuen Bildmarke und dem Schriftzug „Landkreis Börde“.

Die Bildmarke im Symbol stellt einen abstrahierten Landschaftsausschnitt vor einer Sonnenscheibe dar. Die verschiedenfarbigen Einzelformen gebildet aus Kreissphären ergänzt um Baumsymbolen stehen dabei für die unterschiedlichen, jeweils prägenden Landschaftsformen der Börde: Ackerflächen mit Feldrainen, Wiesen, Auen, Wälder, Heide und Wasserläufe.

 

Quelle: Landkreis Börde

 

Die Symboladaptation für den Bereich „Radverkehr“ des Landkreises ist zur Verwendung innerhalb und durch die entsprechende Abteilung der Landkreisverwaltung bedacht. Neben der Standardversion existieren für Anwendungen, bei denen das Symbols aus formalen Gründen nicht verwendbar ist oder zu gestalterischen Einschränkungen hrt, zwei Alternativen. Die Variation liegt jeweils in der Anordnung Symbol zu Text.

 

Quelle: Landkreis Börde

 

 

  1. Vorbereitende Maßnahmeplanung / Prioritätenprüfung

 

Die in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen wurden anhand der bereits priorisierten Vorgänge gewählt. Die Auswahl stellt lediglich eine Orientierung der zu prüfenden Maßnahmen dar und spiegelt die gegenwärtige Vorgangsverwaltung der Radverkehrskoordination wieder. Die Liste wird fortlaufend evaluiert.

 

 

 

Lfd.-Nr.

Gemeinde VG / EG

Vorhaben

Straßen-bezeichnung

1

Stadt Oschersleben

Hornhausen - Einnahme

K 1364

2

Stadt Wolmirstedt

Wolmirstedt - Elbeu

K 1177

3

Stadt Wolmirstedt

Farsleben - Mose

K 1172

4

Stadt Wanzleben

Bottmersdorf - Klein Germersleben

K 1170

5

Stadt Oschersleben / VG Westliche Börde

Bahntrasse Oschersleben - Neuwegersleben

 

6

Stadt Wolmirstedt

Glindenberg - Schiffshebewerk

K 1170

7

Stadt Wanzleben / Hohe Börde

Hohendodeleben - Niederndodeleben

K 1163

8

Hohe Börde

Bahntrasse Rottmersleben - Schackensleben

 

9

Stadt Oschersleben / VG Westliche Börde

Neindorf - Beckendorf

K 1359

10

Stadt Haldensleben

Wedringen - Hillersleben 2

K 1106

11

Stadt Haldensleben

Meseberg - Hillersleben

K 1162

Tabelle 1: Maßnahmenüberprüfung Stand 23.01.2023

 

 

  1. Vernetzung

 

Wie in der Informationsvorlage Nr.: 0383/61/2022 vom 12.05.2022 beschrieben, ist neben der stetigen Evaluierung des „Radverkehrskonzeptes des Landkreises Börde“, die Etablierung von gesetzten Meilensteinen ein wichtiger Handlungsschwerpunkt für die Radverkehrskoordination. Ein bedeutender Punkt ist die Vernetzung mit landkreisangehörigen Kommunen, Nachbarlandkreise und Akteuren des Radverkehrs. Dieses Vernetzungsfeld kann um die Schnittstellen in der Eisenbahninfrastruktur sowie in der Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz ergänzt werden. In Zusammenhang mit der Schließung von Lücken im Radwegenetz sind Trassen aus dem Bereich Schienenverkehr und Wasserwirtshaft/Hochwasserschutz eine gute Alternative zu straßenbegleitenden Radwegeneubauten.

Die lokale Kooperation mit ansässigen Vereinen, wie der Verein „PedalPower Börde“ und der Bürgerinitiative „Ferkeltaxenradweg“ bilden einen weiteren bedeutenden Eckpfeiler in der Vernetzung.

Die Arbeitsgemeinschaft „Radverkehr“ Landkreis Börde bildet eine fundierte Ebene für die interne Kommunikation mit allen 13 Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises. Die nächste Zusammenkunft ist für Anfang des 2. Quartals 2023 avisiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Logo Radverkehr Landkreis Börde

Anlage 2 - Tabelle 1 - Maßnahmenüberprüfung Stand 23.01.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - LKB_Symbol_Rad_Lb_rgb_300dpi (120 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 - LKB_Symbol_Rad_Std_rgb_300dpi (126 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 - Massnahmeüberprüfung (105 KB)