Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0488/20/2023  

 
 
Betreff: Aktuelle Information zum Stand der Nachtragshaushaltsplanung 2022/2023 / Abwägungsprozess Kreisumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
23.01.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Informationspflicht
25.01.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der Nachtragsplanung sollen der FA Kreisentwicklung und Finanzen und der Kreisausschuss regelmäßig über den Stand der Planung informiert werden.

 

Nach der regelmäßigen Aktualisierung und Überprüfung der Planansätze der Ämter weist der Ergebnisplan 2023 ohne die Kreisumlage ein Defizit in Höhe von 88.539.539 EUR aus. Der Ergebnisplan kann für das Jahr 2023 und die Folgejahre nicht ausgeglichen werden.

 

Die wesentlichen Ursachen liegen in den hohen Preissteigerungen in allen Bereichen sowie den überproportional steigenden für Energie und Heizung. Dazu kommen die voraussichtlichen Personalkosten aufgrund der Tarifverhandlungen, die Kosten für die Ukraineflüchtlinge bei den Kosten der Unterkunft, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Krankenhilfe sowie die Aufwendungen für die Umsetzung des neuen Wohngeldes, insbesondere die Personalkosten und die Kosten für die Hotline. Weitere Mehrkosten entstehen im Bereich Jugend und für den ÖPNV.

 

Zur Durchführung des Abwägungsprozesses zur Ermittlung der Kreisumlage 2023 wurden von den Kommunen Daten zum Haushalt erhoben. Anschließend wurden alle Kommunen zu ihrer Haushaltssituation angehört. Unter der Einbeziehung der Daten des Landkreises und der Daten aus dem Haushaltskennzahlensystem wurde jeweils die Hebesätze der Kreisumlage ermittelt, die von den Kommunen geleistet werden können und den Hebesatz, den der Landkreis benötigt.

 

Zur politischen Entscheidung werden den FA und dem Kreistag die mögliche Varianten für den Hebesatz vorgelegt.

 

In der Präsentation werden die Ausführungen detaillierter dargestellt. (siehe Anlage zur Sitzung im ALLRIS)

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

keine