Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0487/GleiBe/2023  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des „Host Town Program“ der Special Olympics World Games Berlin 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Katja Klommhaus Gleichstellungsbeauftragte
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Klommhaus, Katja
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
25.01.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0487/GleiBe/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung
Anlage 2 - Anlage zur Kooperationsvereinbarung, Aufgabenplan

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung eine Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit dem Landkreis Helmstedt, der Stadt Helmstedt, der Stadt Haldensleben sowie der
Lebenshilfe Helmstedt- Wolfenbüttel gGmbH und der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH zur Umsetzung des Host Town Program anlässlich der Special Olympics World Games 2023 zu schließen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Sommer 2023 steht Berlin im Zeichen des inklusiven Sports. Die Special Olympics World Games mit rund 7.000 Athletinnen und Athleten aus mehr als 189 Nationen werden vom 17.06. 25.06.2023 in der Bundeshauptstadt ausgetragen. Bei der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung, den Special Olympics, messen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung untereinander und gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung ihr sportliches Können. Ein wichtiger Teil der Special Olympics World Games ist das sogenannte „Host Town“ Programm (engl. für Gastgeberstadt Programm). Das Programm bietet eine einmalige Chance, Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt in der eigenen Kommune willkommen zu heißen.

Um ein Teil dieser Weltspiele zu sein und Impulse für den inklusiven Sport in der Region setzen zu können, bewarben sich im Herbst 2021 auch der Landkreis Börde, der Landkreis Helmstedt sowie die Städte Helmstedt und Haldensleben als gemeinsame Gastgeber. Unter dem Motto: „Sport grenzenlos und inklusiv“ sollen nachhaltige Angebote implementiert
werden, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenführen und eine langfristige Stärkung der inklusiven Strukturen vor Ort sicherstellen.

Der Landkreis Börde und seine Projektpartner wurde Anfang des Jahres vom Organisationskomitee der SOWG (LOC) als sogenannte „Host Town“ ausgezeichnet und fungiert damit als Gastgeberkommune für eine Sportlerdelegation aus Singapur. Die Landesdelegation besteht aus ca. 50 Personen und wird vier Tage vor den Spielen in Barleben (Hotel Sachsen-Anhalt) gastieren.

Damit ist der Landkreis Börde Teil der größten kommunalen Inklusionsbewegung Deutschlands. Neben der Gestaltung eines bunten Rahmenprogramms für die sportlichen Gäste
werden vor allem die Begegnung und der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen. Unterstzung bei der Ausrichtung des Willkommensprogramms erhält die Host Town von der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH, die sich als Projektpartner auch finanziell an dem Projekt beteiligen.

Die Projektleitung übernimmt der Landkreis Börde in Person der Gleichstellungs- und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Frau Katja Klommhaus.

Die schriftliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Host Town Projektpartnern bildet eine Kooperationsvereinbarung. Sie klärt die Art der Zusammenarbeit, die Aufgaben, die die Partner*innen übernehmen sowie die Finanzierung des Projektes. Der Landkreis Börde hat sich im Vorfeld nicht nur aus ideellen Gründen für eine Gemeinschaftsbewerbung mit den drei o.g. Partnerkommunen entschieden, sondern auch um die obliegenden
Aufgaben mit einer größeren Effizienz durchführen zu können und eine Kostenverteilung zu erzielen.

Die Kosten für das Host Town Projekt belaufen sich auf 60.000,- €. Gemäß Kooperationsvereinbarung wird die Finanzierung der Projektkosten durch eine Anteilsfinanzierung der Kooperationspartner sichergestellt. Damit ergibt sich ein Finanzierungsanteil in Höhe von 12.000,- r den Landkreis Börde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

12.000 €

Produkt: 11111.5493001

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Kooperationsvereinbarung

Anlage 2: Anlage zur Kooperationsvereinbarung, Aufgabenplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung (154 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlage zur Kooperationsvereinbarung, Aufgabenplan (223 KB)