Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0161/KsB/2022  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2023 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage KsB
Einreicher:Herr Matthias Voigt
Federführend:Vorstand KsB Bearbeiter/-in: Schiller, Nadine
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" Entscheidung
14.12.2022 
ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR ungeändert beschlossen  (2022/KsB/161)
Anlagen:
WP 2023 final - 05.12.2022_2. Änderung_
Zins- und Tilgungsplan WP 2023 1. Änderung

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsrat beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan der Kommunalservice Landkreis Börde AöR für das Wirtschaftsjahr

2023 bestehend aus:

 

a) dem Erfolgsplan mit den Gesamterträgen in Höhe von 16.756.252 EUR und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 16.543.603 EUR (Anlage 1)

 

b) dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.309.071 EUR (Anlage 2) einschließlich dem Investitionsplan (Anlage 3)

 

c) der Stellenübersicht (Anlage 4)

 

2. Im Wirtschaftsjahr 2023 sind:

 a) Kredite für Investitionen in Höhe von 3.602.678 EUR vorgesehen

 b) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 958.657 EUR vorgesehen

 c) Kassenkredite nicht vorgesehen

 

3. Die fünfjährige Finanzplanung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR,

beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2022 bestehend aus:

 a) der Finanzplanung (Anlage 5)

 b) der Erfolgsplanung (Anlage 6)

 c) der Investitionsplanung (Anlage 7)

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der KsB AöR wurde im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes zur Verbesserung der Ertragslage und dem Ausgleich des Verlustvortrages 2022-2025 und auf Basis der GuV und BWA zum 30.06.2022 sowie erfolgter Hochrechnung zum 31.12.2022 erstellt.

 

Bei der Wirtschaftsplanung wurden die Vorschriften der Verordnung über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstV) zur Aufstellung von Wirtschaftsplänen zu Grunde gelegt. Für jedes Wirtschaftsjahr ist vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellebersicht.

 

Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle vorhersehbaren Erträge (z. B. Abfallgebühreneinnahmen und Kostensätze) und Aufwendungen (z. B. für die thermische Restabfallbehandlung, die Bioabfallverwertung und den Deponiebetrieb) ermittelt und saldiert werden. Die Gliederung muss mindestens der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses entsprechen. Die Ansätze des Erfolgsplans sind gegenseitig deckungsfähig, d. h. Mehraufwendungen bei einem Planansatz ausgeglichen werden. Die veranschlagten Erträge, Aufwendungen und Zuführungen zu den Rücklagen sind zu begründen; erhebliche Abweichungen gegenüber den Vorjahreszahlen sind besonders zu erläutern. Zum Vergleich sind die Zahlen des Erfolgsplans des laufenden Jahres und die abgerundeten Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres daneben zu stellen.

 

Im Vermögensplan werden die Veränderungen des Vermögens (z. B. Zugänge an Sach- und

Geldanlagen) und der Schulden (z. B. Zuführung zur Deponienachsorgerückstellung, Darlehenstilgung) der KsB AöR innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums abgebildet. Der Vermögensplan ermöglicht, zusammen mit dem Finanzplan und der stichtagsbezogenen Bilanz, eine Beurteilung der finanziellen Situation der KsB AöR. Für die Finanzwirtschaft bildet der Vermögensplan die Grundlage. Er ist in erster Linie als Finanzierungs- und Investitionsplan r Vermögensänderungen im Bereich der mittel- und langfristigen Mittelbeschaffung und Mittelverwendung zu verstehen. Demnach enthält der Vermögensplan alle vorhanden sowie voraussehbaren Finanzierungsmittel (Einnahmen) und den Finanzierungsbedarf (Ausgaben) des Wirtschaftsjahres. Die Ansätze für verschiedene Vorhaben sind gegenseitig deckungsfähig.

 

Die Stellenübersicht enthält die tabellarische Auflistung der im Wirtschaftsjahr 2023 erforderlichen Stellen.

 

Der fünfjährige Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel (Einnahmen) und des Finanzierungsbedarfs (Ausgaben) des Vermögensplans und gibt Auskunft über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse, die für den Haushalt der KsB R im Finanzplanungszeitraum erheblich sind. Die Grundlage für die Finanzplanung bildet das Investitionsprogramm. Es gibt im Einzelnen Aufschluss über die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen.

 

 


Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2023 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WP 2023 final - 05.12.2022_2. Änderung_ (1186 KB)    
Anlage 2 2 Zins- und Tilgungsplan WP 2023 1. Änderung (240 KB)