Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0485/BLR/2022  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Sonderbeirates (Überprüfungskommission) durch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.01.2023 
außerplanmäßige Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0485/BLR/2022)
Kreisausschuss Vorberatung
25.01.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Anlagen:
§ 79 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Bodo Walter Zeymer

 

durch die Fraktion ndnis 90/DIE GRÜNEN als Mitglied des Sonderbeirates (Überprüfungskommission) bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur Bewertung der Mitteilungen des BStU wurde ein Sonderbeirat (Überprüfungskommission) gemäß § 79 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gebildet.

 

Der Sonderbeirat besteht aus dem Kreistagsvorsitzenden als Vorsitzenden und je einem Vertreter der im Kreistag des Landkreises Börde vertretenden Fraktionen. Jedes Mitglied hat

einen persönlichen Stellvertreter.

 

Bisher war Frau Janett Altrichter Mitglied im Sonderbeirat (Überprüfungskommission). Diese hat ihr Kreistagsmandat zum 28.11.2022 niedergelegt.

 

Die Fraktion ndnis 90/DIE GRÜNEN benannte Herrn Bodo Walter Zeymer als neues Mitglied für den Sonderbeirat (Überprüfungskommission). Herr Thomas Josef Schlenker ist stellvertretendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 79 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (35 KB)