Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Herrn Thomas Josef Schlenker
zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Mit Beschluss des Kreistages (0012/BLR/2019 vom 03.07.2019) wurden die neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt.
Frau Janett Altrichter war bislang auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Frau Altrichter hat ihr Kreistagsmandat zum 28.11.2022 niedergelegt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt Herrn Thomas Josef Schlenker als neues stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aus den Reihen des Kreistages vor. Herr Bodo Walter Zeymer ist stellvertretendes Mitglied.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
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