Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0481/68/2022  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Gebührensatzung "Hubertushöhe"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kambach Amtsleiter Gebäudemanagement
Wuttke, Manja Leiterin Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Lisko, Marita
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0481/68/2022)
Anlagen:
Benutzungs-und Gebührensatzung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Nutzung und Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Waldpädagogikzentrums “Hubertushöhe” (Benutzungs- und Gebührensatzung Hubertushöhe)“.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 20.12.2021 in Oschersleben einigten sich die Mitglieder der kreistagsangehörigen Fraktionen darauf, eine Arbeitsgruppe „Hubertushöhe“ befristet ins Leben zu rufen. Sie besteht aus Mitarbeitern des Landkreises Börde sowie aus Vertretern der kreistagsangehörigen Fraktionen. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Nutzung des Waldgebietes „Hohes Holz“ einschließlich der Hubertushöhe.

Mit Informationsvorlage 436/01/2022 wurde dem Kreistag ein Konzept zur Nutzung des Waldgebietes „Hohes Holz“ im Landkreis Börde vorgelegt. Anlage 3 dieses Konzeptes enthält den Entwurf zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Höhe von 250,00 Euro/Tag für Veranstaltungen im Waldpädagogikzentrum Hubertushöhe sowie deren Außenanlagen. Der Entwurf wurde in der Arbeitsgruppe am 24.08.2022 beraten.

Die Verwaltung hält es r erforderlich, weitere Regelungen hinsichtlich der Benutzung der Liegenschaft aufzunehmen und zwecks der Übersichtlichkeit eine separate Benutzungs- und Gebührensatzung r das WaldpädagogikzentrumHubertushöhe dem Kreistag vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Benutzungs- und Gebührensatzung Hubertushöhe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs-und Gebührensatzung (213 KB)