Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Nutzung und Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Waldpädagogikzentrums “Hubertushöhe” (Benutzungs- und Gebührensatzung Hubertushöhe)“.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 20.12.2021 in Oschersleben einigten sich die Mitglieder der kreistagsangehörigen Fraktionen darauf, eine Arbeitsgruppe „Hubertushöhe“ befristet ins Leben zu rufen. Sie besteht aus Mitarbeitern des Landkreises Börde sowie aus Vertretern der kreistagsangehörigen Fraktionen. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Nutzung des Waldgebietes „Hohes Holz“ einschließlich der Hubertushöhe. Mit Informationsvorlage 436/01/2022 wurde dem Kreistag ein Konzept zur Nutzung des Waldgebietes „Hohes Holz“ im Landkreis Börde vorgelegt. Anlage 3 dieses Konzeptes enthält den Entwurf zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Höhe von 250,00 Euro/Tag für Veranstaltungen im Waldpädagogikzentrum Hubertushöhe sowie deren Außenanlagen. Der Entwurf wurde in der Arbeitsgruppe am 24.08.2022 beraten. Die Verwaltung hält es für erforderlich, weitere Regelungen hinsichtlich der Benutzung der Liegenschaft aufzunehmen und zwecks der Übersichtlichkeit eine separate Benutzungs- und Gebührensatzung für das Waldpädagogikzentrum „Hubertushöhe“ dem Kreistag vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Benutzungs- und Gebührensatzung Hubertushöhe
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