Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Ziel des Notfallplans ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung trotz einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit einzelner Verwaltungsstandorte und damit einhergehend die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Um den Herausforderungen einer Gasmangellage bzw. eines Gaslieferstopps gewachsen zu sein, ist der beigefügte Notfallplan erarbeitet worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Notfallplan „Gaslieferstopp/Gasmangellage“
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