Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0475/40/2022  

 
 
Betreff: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
23.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0475/40/2022)
Anlagen:
ÄndStzg_SBS_Anm_Lasner-Dö
Entwurf_1 - Synopse Satzung SB
Entwurf_1 -Lesefassung Reinschrift
1.3 Schulgesetz Stand 07.2022
Umwandlungsverordnung
SEPl-VO 2022

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 21.10.2022) beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (Schulbezirkesatzung) mit Wirkung ab dem 01.08.2019.

Diese wurde aufgrund der Übertragung der Schulträgerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal sowie durch die Aufnahme der Schulträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde (Beschluss-Nr. 2019/40/0677 und 0078/40/2019) bereits zwei Mal angepasst.

Mit der Neufassung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 (SEPL-VO 2022) ergibt sich für die Schulform Gemeinschaftsschule in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Umwandlungsverordnung weiterer Anpassungsbedarf innerhalb der Schulbezirkesatzung. Nach § 11 Abs. 4 der SEPL-VO 2022 war die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II auf mindestens 75 Schüler*innen festzusetzen.

Die in § 2a Abs. 3 der Schulbezirkesatzung festgelegte Kapazitätsgrenze (2x28 Schüler*innen) war für Gemeinschaftsschulen mit eigener gymnasialer Oberstufe in den Schuljahrgangsstufen 11 bis 13 die Dreizügigkeit (3x28 Schüler*innen) auszuweisen.

Die Schulbezirkesatzung wird durch die Vierte Änderung dieser Satzung in folgenden Punkten angepasst:

-          Namensänderung der GMS „V“ in Oschersleben in GMS Am Diesterwegring in Oschersleben,

-          Beendigung des Umwandlungsprozesses von der Sekundarschule zur Gemeinschaftsschule durch vollständige Umwandlung in den SJG 5 bis 10, daher sind diese Schulen nur noch als Schulform Gemeinschaftsschule in der Satzung enthalten,

-          Abbildung der Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule mit eigener gymnasialer Oberstufe im Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde ist aufgrund der wiederholten Unterschreitung der geforderten Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 3 bis 5 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 3 der SEPL-VO 2022 rechtfertigt keine Ausweisung innerhalb der Satzung wie auch im Schulentwicklungsplan; die Schuljahrgangsstufe 13 im SJ 2023/24 wird lediglich auslaufend im Schulentwicklungsplan abgebildet (vgl. BV 0442 / 40 / 2022)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Entwurf Vierte Satzung zur Änderung der Schulbezirkesatzung
  2. Synopse Vierte Satzung zur Änderung der Schulbezirkesatzung
  3. Lesefassung Vierte Satzung zur Änderung der Schulbezirkesatzung
  4. SchulG LSA (§§ 3, 5b, 22, 34, 41)
  5. UmwandlungsVO
  6. SEPL-VO 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄndStzg_SBS_Anm_Lasner-Dö (54 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf_1 - Synopse Satzung SB (94 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf_1 -Lesefassung Reinschrift (95 KB)    
Anlage 4 4 1.3 Schulgesetz Stand 07.2022 (709 KB)    
Anlage 5 5 Umwandlungsverordnung (29 KB)    
Anlage 6 6 SEPl-VO 2022 (8834 KB)