Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0465/BLR/2022  

 
 
Betreff: Private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch den Hauptverwaltungsbeamten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage ohne Landrat
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0465/BLR/2022)
Anlagen:
Anlage 1 - Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport
Anlage 3 - Kraftfahrzeugrichtlinien Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass dem Landrat die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen, einschließlichr Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte, gegen Entgelt gestattet wird.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Runderlass vom 23.09.2018 (MBl. LSA Nr. 38/2018 vom 12.11.2018), gültig ab 01.01.2019, Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Hauptverwaltungsbeamte getroffen, soweit diese Dienstkraftfahrzeuge von einer Kommune unterhalten und betrieben werden (siehe Anlage).

 

In Punkt 2.1 dieses Runderlasses ist festgelegt, dass „Hauptverwaltungsbeamte auf der Grundlage eines Beschlusses der Vertretung Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten nutzen dürfen“. Hauptverwaltungsbeamte im Sinne dieses Runderlasses sind Landräte, hauptamtlich tätige rgermeister und Verbandsgemeindebürgermeister.

 

Als Privatfahrten gelten danach auch Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte. Hingegen sind Fahrten, die dienstlich veranlasst sind, keine Privatfahrten.

 

Der Landrat des Landkreises rde, Herr Martin Stichnoth, nutzt für die Fahrten zwischen Wohnort und Dienststätten ein Dienstkraftfahrzeug, welches durch die Landkreisverwaltung unterhalten und betrieben wird. Für diese Fahrten bedarf es gemäß Runderlass eines genehmigenden Beschlusses durch die Vertretung, hier des Kreistages des Landkreises rde.

 

Der Kreistagge beschließen, dass dem Landrat die Genehmigung zur Nutzung des Dienstkraftwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte erteilt wird.

 

Bislang galt die Festlegung des Kreistagsvorsitzenden Herrn Dr. Ernst Isensee vom 07.09.2018. Der jetzige Beschluss ersetzt die o. g. Festlegungen.

 

Analog der Festlegungen des damaligen Kreistagsvorsitzenden wird dem Landrat die Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte bei Zahlung eines monatlichen Abschlages von 80,00 € gestattet. Die Gestattung der privaten Nutzung gegen Entgelt gilt bis zum Ablauf der Amtszeit.

 

Der Landrat erstattet dem Landkreis die Kosten für Privatfahrten in analoger Anwendung der Richtlinien über die Haltung von Dienstfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt (Kraftfahrzeugrichtlinien) wie folgt:

 

  1. Als Kilometerentgelt sind je Kilometer die Kosten umzulegen und zu erheben, die jährlich im Haushalt des Landkreises Börde für das Fahrzeug nachgewiesen werden und der privaten Nutzung zuzuordnen sind. Dazu werden die Gesamtkosten auf die gesamte Fahrleistung umgelegt und die Kosten je km für die Privatfahrten in Rechnung gestellt.

 

  1. r die Inanspruchnahme des Kraftfahrers wird darüber hinaus der Betrag in Höhe von 0,15 Euro je Kilometer erstattet.

 

Die Erstattung wird nach Vorliegen der jeweiligen Jahresrechnung fällig. Auf diese werden monatliche Abschläge in Höhe von 80,00 Euro gezahlt.

 

Nach erfolgter Abrechnung eines Jahres wird entweder ein Guthaben gutgeschrieben oder eine Nachzahlung gefordert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.09.2018

Anlage 2 - Schreiben des Kreistagsvorsitzenden Herrn Dr. Ernst Isensee vom 07.09.2022

Anlage 3 -  Richtlinien über die Haltung von Dienstfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt (Kraftfahrzeugrichtlinien) vom 07.11.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport (91 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kraftfahrzeugrichtlinien Sachsen-Anhalt (78 KB)