Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass dem Landrat die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen, einschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte, gegen Entgelt gestattet wird.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Runderlass vom 23.09.2018 (MBl. LSA Nr. 38/2018 vom 12.11.2018), gültig ab 01.01.2019, Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Hauptverwaltungsbeamte getroffen, soweit diese Dienstkraftfahrzeuge von einer Kommune unterhalten und betrieben werden (siehe Anlage).
In Punkt 2.1 dieses Runderlasses ist festgelegt, dass „Hauptverwaltungsbeamte auf der Grundlage eines Beschlusses der Vertretung Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten nutzen dürfen“. Hauptverwaltungsbeamte im Sinne dieses Runderlasses sind Landräte, hauptamtlich tätige Bürgermeister und Verbandsgemeindebürgermeister.
Als Privatfahrten gelten danach auch Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte. Hingegen sind Fahrten, die dienstlich veranlasst sind, keine Privatfahrten.
Der Landrat des Landkreises Börde, Herr Martin Stichnoth, nutzt für die Fahrten zwischen Wohnort und Dienststätten ein Dienstkraftfahrzeug, welches durch die Landkreisverwaltung unterhalten und betrieben wird. Für diese Fahrten bedarf es gemäß Runderlass eines genehmigenden Beschlusses durch die Vertretung, hier des Kreistages des Landkreises Börde.
Der Kreistag möge beschließen, dass dem Landrat die Genehmigung zur Nutzung des Dienstkraftwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte erteilt wird.
Bislang galt die Festlegung des Kreistagsvorsitzenden Herrn Dr. Ernst Isensee vom 07.09.2018. Der jetzige Beschluss ersetzt die o. g. Festlegungen.
Analog der Festlegungen des damaligen Kreistagsvorsitzenden wird dem Landrat die Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte bei Zahlung eines monatlichen Abschlages von 80,00 € gestattet. Die Gestattung der privaten Nutzung gegen Entgelt gilt bis zum Ablauf der Amtszeit.
Der Landrat erstattet dem Landkreis die Kosten für Privatfahrten in analoger Anwendung der Richtlinien über die Haltung von Dienstfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt (Kraftfahrzeugrichtlinien) wie folgt:
Die Erstattung wird nach Vorliegen der jeweiligen Jahresrechnung fällig. Auf diese werden monatliche Abschläge in Höhe von 80,00 Euro gezahlt.
Nach erfolgter Abrechnung eines Jahres wird entweder ein Guthaben gutgeschrieben oder eine Nachzahlung gefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.09.2018 Anlage 2 - Schreiben des Kreistagsvorsitzenden Herrn Dr. Ernst Isensee vom 07.09.2022 Anlage 3 - Richtlinien über die Haltung von Dienstfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt (Kraftfahrzeugrichtlinien) vom 07.11.2017
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