Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0464/BLR/2022  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt durch die Fraktion der SPD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
16.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0464/BLR/2022)
Anlagen:
§ 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Christian Wolff

 

durch die Fraktion der SPD als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Bisher war Herr Wolfgang Zahn Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt.

 

Die Fraktion der SPD benannte Herrn Christian Wolff als neues Mitglied für den Ausschuss. Herr Wolfgang Zahn ist stellvertretendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 47 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (65 KB)