Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0463/BLR/2022  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses 0378/BLR/2022 - Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage ohne Landrat
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Baier amt. Dezernent 4
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0463/BLR/2022)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt den Beschluss 0378/BLR/2022 Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates auf.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Zuge einer mündlichen Beratung am 27.September 2022 mit dem Landesverwaltungsamt zur beabsichtigten Beanstandung des Beschlusses 0394/BLR/2022 wurde ebenfalls der Beschluss 0378/BLR/2022 Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates - thematisiert.

Das Landesverwaltungsamt beabsichtigt diesen ebenfalls zu beanstanden, da dieser rechtswidrig sei. Der Beschluss sei zu unbestimmt hinsichtlich der Art der Zuwendung und damit die Annahme von Geld und Gutscheinen nicht ausgeschlossen. Eine pauschale Zustimmung könne nur für die Annahme unproblematischer Vorteile erteilt werden. Es müsse stets im Einzelfall geprüft und begründet werden, weshalb für den festgesetzten Betrag der Anschein vermieden werden kann, der Hauptverwaltungsbeamte sei im Rahmen seiner Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich. Dies sei in der Beschlussvorlage nicht dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt wird dort die Auffassung vertreten, dass die Annahme von Geld und Gutscheinen grundsätzlich zu vermeiden ist. In weiterer Abstimmung wurde empfohlen, die Dienstanweisung für die Annahme und Verwendung von Spenden und ähnliche Zuwendungen zu aktualisieren, die Festlegungen auf den Landrat zu erstrecken und im Entwurf dem Landesverwaltungsamt zur Vorabprüfung vorzulegen.

 

Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt wird dem Kreistag das Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -