Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Im Zuge einer mündlichen Beratung am 27.September 2022 mit dem Landesverwaltungsamt zur beabsichtigten Beanstandung des Beschlusses 0394/BLR/2022 wurde ebenfalls der Beschluss 0378/BLR/2022 – Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates - thematisiert. Das Landesverwaltungsamt beabsichtigt diesen ebenfalls zu beanstanden, da dieser rechtswidrig sei. Der Beschluss sei zu unbestimmt hinsichtlich der Art der Zuwendung und damit die Annahme von Geld und Gutscheinen nicht ausgeschlossen. Eine pauschale Zustimmung könne nur für die Annahme unproblematischer Vorteile erteilt werden. Es müsse stets im Einzelfall geprüft und begründet werden, weshalb für den festgesetzten Betrag der Anschein vermieden werden kann, der Hauptverwaltungsbeamte sei im Rahmen seiner Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich. Dies sei in der Beschlussvorlage nicht dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt wird dort die Auffassung vertreten, dass die Annahme von Geld und Gutscheinen grundsätzlich zu vermeiden ist. In weiterer Abstimmung wurde empfohlen, die Dienstanweisung für die Annahme und Verwendung von Spenden und ähnliche Zuwendungen zu aktualisieren, die Festlegungen auf den Landrat zu erstrecken und im Entwurf dem Landesverwaltungsamt zur Vorabprüfung vorzulegen.
Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt wird dem Kreistag das Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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