Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Schreiben vom 4. August 2022 teilt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt dem Kreistagsvorsitzenden Herrn Schmette mit, dass beabsichtigt ist, den Beschluss 0394/BLR/2022 zu beanstanden, da dieser voraussichtlich gemäß § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) rechtswidrig sei.
Eine Zustimmung hätte vor der Annahme erfolgen müssen, damit die Annahme der Spenden keine Pflichtverletzung darstelle. Eine nachträgliche Genehmigung einer Annahme nach § 42 BeamtStG habe keine heilende Wirkung, weshalb der Beschluss 0394/BLR/2022 aufzuheben sei.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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