Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0452/70/2022  

 
 
Betreff: Information über die mittelfristige Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Annett Dippe, Amtsleitung
Herr Dr. Denis Gruber, Dezernent 3
Federführend:Amt für Planung und Umwelt Bearbeiter/-in: Lekschas, Sophie Marlen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Informationspflicht
16.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
PPP Information über die mittelfristige Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes des LK Börde

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Der Ausschuss für Wirtschaft/Bau/Umwelt nimmt die Information über die mittelfristige Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Börde zur Kenntnis.  


Sachdarstellung, Begründung:

 

  1.               Einleitung

 

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale, verpflichtend aufzustellende und fortzuschreibende Fachplan des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt. Zuständig für seine Aufstellung ist die jeweilige untere Naturschutzbehörde in ihrem Gebiet.

Ein Landschaftsrahmenplan leistet:

flächendeckende Darstellung des Zustandes von Natur und Landschaft einschließlich Beeinträchtigungen, Gefährdungen und voraussichtliche Änderungen

Bereitstellung eines flächendeckenden naturfachlichen Konzeptes

Bereitstellung einer Arbeitsgrundlage für die Naturschutzverwaltung

wichtige Vorinformation für Träger öffentlicher Belange und Dritte, um die Naturschutzbelange bei Planungen von Vorhaben berücksichtigen zu können.

 

Die Planaussagen des Landschaftsrahmenplans basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung sowie gründliche Kartierungen im Gelände. Wichtigster Teil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie das Landschaftsbild ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung, die als Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie Klima und Luft herangezogen wird (z. B. für die Ermittlung erosionsgefährdeter Bereiche oder der für den Naturschutz wertvollen Gebiete im Einwirkungsbereich von Emissionsquellen). Für alle Schutzgüter erfolgt eine differenzierte mehrstufige Bewertung des Plangebiets.

Das Zielkonzept liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets. Dabei liegt das Schwergewicht auf der kartografischen Darstellung. Die Zielkonzept-Karte zeigt auf einen Blick, welche Bereiche des Plangebiets - unter Einbeziehung aller Schutzgüter - zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln sind. Gegenstand der Darstellung ist zugleich das Biotopverbundsystem. Dieses ist der zentrale Inhalt eines Landschaftsrahmenplans.

Grundlagen für den Landschaftsrahmenplan bilden umfangreiche Bestandsaufnahmen der naturräumlichen Besonderheiten und Standortfaktoren der heimischen Pflanzenwelt und deren Lebensräume, der charakteristischen Elemente des Landschaftsbildes sowie der vorhandenen Nutzungen. Die Daten stehen aus landesweiten Erfassungen zur Verfügung, wurden speziell für den Landschaftsrahmenplan erhoben oder wurden von langjährig im Landkreis aktiven ehrenamtlichen Naturschützern zur Verfügung gestellt.

Der Landschaftsrahmenplan enthält hierzu ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Entwicklung des Landkreises aus naturschutzfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen. Er liefert Grundlagen für die Beurteilung von Eingriffen in die Natur und Landschaft, Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung sowie für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Er enthält Hinweise für Maßnahmen an andere öffentliche Stellen und Fachplanungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

  1.               Gesetzliche Grundlagen

 

Wesentliche fachliche Planungsvorgabe für den Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das Landschaftsprogramm gemäß § 10 BNatschG. Die dort aufgestellten überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind im LRP Landkreis Börde zu beachten und zu konkretisieren. Daneben sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG bei der Aufstellung des Landschaftsrahmenplans die Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.

 

Aus § 10 Abs.2 S.1 BNatSchG geht hervor, dass Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes aufzustellen sind, soweit nicht ein Landschaftsprogramm seinen Inhalten und seinem Konkretisierungsgrad nach einem Landschaftsrahmenplan entspricht. Hierbei sind die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zu berücksichtigen.

 

Landkreise sind als Untere Naturschutzbehörden gemäß §§ 9,10 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 5 Naturschutzgesetz des Landes SachsenAnhalt zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen verpflichtet. Die Landschaftsrahmenplanung ist mithin eine Pflichtaufgabe der Landkreise.

 

Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Kreisgebiet zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Kreisgebiet auswirken können.

Landschaftsrahmenpläne im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 sind mindestens alle zehn Jahre fortzuschreiben (§ 10 Abs.4 BNatschG). Die Zuständigkeit, Verfahren der Aufstellung und Verhältnis von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen zu Raumordnungsplänen richtet sich gem. § 10 Abs.5 S.2 BNatschG nach § 13 des Raumordnungsgesetzes nach Landesrecht. Für eine Fortschreibung des Landschaftsrahmenplan des Landkreises Börde sind der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2010 und der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg einschließlich der Ergänzung von Teilplänen zu berücksichtigen.

 

 

  1.               Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde

 

In Sachsen-Anhalt fand eine umfassende Landschaftsrahmenplanung in den 1990er Jahren statt. Die noch heute gültigen Landschaftsrahmenpläne wurden in der Regel in den Altkreisen vor der ersten Kreisgebietsreform 1994 erarbeitet, eine Zusammenführung und inhaltliche Weiterentwicklung fand bisher meistens nicht statt. In jüngster Vergangenheit schrieb lediglich der Altmarkkreis Salzwedel (2018) seinen Landschaftsrahmenplan fort. Für die Stadt Magdeburg gibt es laut Auskunft der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg einen Landschaftsplan von 2021.

Die bisherigen Landschaftsrahmenpläne (LRP) für das Gebiet des heutigen Landkreises Börde datieren aus dem Jahr 1997 für den Bördekreis (Oschersleben/Wanzleben, 1996 für den Altkreis Haldensleben und 1998 für den Altkreis Wolmirstedt. Insgesamt gibt es demnach drei Landschaftsrahmenpläne entsprechend der Altkreise für den Bereich des Kreisgebietes. Jeder Plan besteht aus 15 Karten, womit in Summe 45 Karten in der Größe A1 vorliegen. Lediglich der LRP für Wolmirstedt liegt digital vor. Die anderen beiden LRP existieren nur in Papierform. Alle drei LRP können in Papierform ausgeliehen werden.

Der Landkreis Börde kam demnach seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans gem. § 10 Abs.4 BNatschG noch nicht nach.  Auf seiner Sitzung vom 04.12.2012 beschloss der Kreistag des Landkreises Börde (Beschluss-Nr.: 869/70/2012) zwar eine „Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreise Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis“ zu begründen, allerdings wurde dieser Beschluss nie umgesetzt. Der finanzielle Anteil des Landkreises Börde für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes über eine Dauer von drei Jahren wurde laut damaliger Kostenschätzung auf 600.000 € beziffert. Da damals eine Kooperation mit zwei weiteren Gebietskörperschaften angestrebt war und sich hierdurch Einsparpotentiale ergeben sollten, wurde insgesamt mit einer Summe von ca. 292.600 € gerechnet.

Aufbauend aus den Landschaftsrahmenplänen der 1990er Jahre ist somit noch keine Anpassung an die während der letzten mehr als 25 Jahre eingetretenen landschaftlichen Entwicklungen im Planungsraum erfolgt. Hierdurch müssen auch eine Ausrichtung an die veränderten Raum- bzw. Nutzungsansprüche sowie an die vielfältigen Neuerungen in der Umwelt- und Planungsgesetzgebung vorgenommen werden.

 

 

  1.               Aufbau des Landschaftsrahmenplans

 

In Anlehnung des Landschaftsrahmenplans für den Altmarkkreis Salzwedel untergliedert sich der Landschaftsrahmenplan in einen Teil A: Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung, wobei der status quo beschrieben wird, und einen Teil B: Planung, wobei es um die Zielerreichung und Umsetzung des Landschaftsrahmenplans in der Zukunft geht. Diesbezüglich beinhaltet der zukünftige LRP des Landkreises Börde folgende Themen und Handlungsfelder:

 

A)    Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung (Beschreibung des status quo)

 

  1. Fachliche Vorgaben

 

  1. Allgemeine Grundlagen

 

  1. Landschaftsökologische Grundlagen

-          Landschaftsgliederung

-          Geologie, Geomorphologie

-          Klima

-          Potenziell natürliche Vegetation

 

  1. Historische Entwicklung der Kulturlandschaft

 

  1. Aktuelle Flächennutzung

-          Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft

-          Forstwirtschaft, Jagd

-          Siedlung, Gewerbe, Industrie

-          Verkehr

-          Bergbau

-          Wasserwirtschaft

-          Abfall- und Abwasserwesen

-          Energiewesen/Fernmeldewesen

-          Sport und Tourismus

-          Konversion und Verteidigung

 

  1. Geplante Vorhaben und Nutzungsänderungen

-          Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft

-          Forstwirtschaft, Jagd

-          Siedlung, Gewerbe, Industrie

-          Verkehr

-          Bergbau

-          Wasserwirtschaft

-          Abfall- und Abwasserwesen

-          Energiewesen/Fernmeldewesen

-          Sport und Tourismus

-          Konversion und Verteidigung

 

  1. Aktuelle und künftige Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft

7.1 Boden

  • Aktueller Zustand
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele

 

7.2   Wasser

  • Aktueller Zustand der Oberflächengewässer
  • Aktueller Zustand des Grundwassers
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwassers
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele

 

7.3   Klima, Luft, menschliche Gesundheit

  • Aktueller Zustand des Lokalklimas
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen
  • Klimawandel/Klimaschutz/Klimaanpassung
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele

 

7.4   Arten und Lebensgemeinschaft

  • Aktueller Zustand Biotoptypen
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen für Biotope
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele Biotope

 

7.5   Aktueller Zustand Tiere und Pflanzen

  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen für Tiere und Pflanzen
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele Tiere und Pflanzen

 

7.6   Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung

  • Aktueller Zustand
  • Beeinträchtigungen und Gefährdungen
  • Erhaltungs- und Entwicklungsziele

 

 

B)    Planung (Zielerreichung in der Zukunft)

 

  1. Einleitung

 

  1. Rechtliche und planerische Vorgaben

 

2.1   Gesetzliche Vorgaben

 

2.2   Planerische Vorgaben

2.2.1 Landschaftsprogramm

2.2.2 Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt

2.2.3 Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg

 

  1. Entwicklungskonzept

 

3.1   Leitlinien

 

3.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

3.2.1 Zielkonzept Boden

3.2.2 Zielkonzept Wasser

3.2.3 Zielkonzept Klima, Luft und menschliche Gesundheit

3.2.4 Zielkonzept Biotope

3.2.5 Zielkonzept Tiere und Pflanzen

3.2.6 Zielkonzept Landschaftsbild und Erholung

3.2.7 Synergieeffekte zwischen den Entwicklungszielen

 

3.3 Leitbild für den Landkreis und die landschaftsgliedernden Einheiten

 

3.4 Erfordernisse und Maßnahmen für den Naturschutz, Ressourcenschutz und die Erholungsvorsorge

3.4.1 Boden

3.4.2 Wasser

3.4.3 Klima, Luft, menschliche Gesundheit

3.4.4 Biotope

3.4.5 Tiere und Pflanzen

3.4.6 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung

 

3.5 Schutzgebietskonzeption und Biotopverbund

3.5.1 Schutzgebiete

3.5.2 Geplante Schutzgebiete

3.5.3 Biotopverbund

 

3.6 Beiträge anderer Nutzungen/Fachplanungen zur Verwirklichung der Ziele des

Naturschutzes und der Landschaftspflege

3.6.1 Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft

3.6.2 Forstwirtschaft, Jagd

3.6.3 Wasserwirtschaft

3.6.4 Energiewesen/Fernmeldewesen

3.6.5 Verkehr

3.6.6 Bauwesen und Industrie

3.6.7 Bergbau

3.6.8 Abfall- und Abwasserwirtschaft

3.6.9 Sport und Tourismus

3.6.10 Konversion und Verteidigung

 

  1. Integration in die räumliche Gesamtplanung

4.1 Ziele und Begründung

4.1.1 Vorranggebiete Natur und Landschaft

4.1.2 Vorranggebiete für Hochwasserschutz

4.1.3 Vorranggebiete für Wassergewinnung

4.1.4 Vorbehaltsgebiete für das ökologische Verbundsystem

4.1.5 Vorbehaltsgebiete für Erstaufforstungen

4.1.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung

4.1.7 Vorbehaltsgebiete für den Erhalt der Freiraumstruktur

 

  1. Ausblick
  1.              Verfahren zur Ausarbeitung / Fortschreibung des Landschaftsrahmen- plans

 

5.1   Unterrichtung anderer Stellen

Zu Beginn der Planerarbeitung unterrichtet die untere Naturschutzbehörde die kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden und alle anderen von dem Landschaftsrahmenplan voraussichtlich berührten Behörden und öffentlichen Stellen in einer Besprechung oder schriftlich über die Aufgaben des Landschaftsrahmenplans und den vorgesehenen Ablauf seiner Ausarbeitung oder Fortschreibung.

 

5.2   Kreistag und Gremien

Über die Umsetzung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde ist der Kreistag primär durch den Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft zu informieren.

 

5.3   Vorentwurf, Besprechungen, Entwurf

Der Vorentwurf des Landschaftsrahmenplans (einschließlich der Bewertungskarten für die Schutzgüter) wird in Arbeitsbesprechungen zwischen unterer Naturschutzbehörde und oberer

Naturschutzbehörde erörtert. Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen werden in den Vorentwurf eingearbeitet. Soweit sich die Darstellungen des Vorentwurfs auf die Vorhaben anderer öffentlicher Stellen beziehen, sollen sie danach mit diesen Stellen besprochen werden. Mit den kreisangehörigen Gemeinden ist der Vorentwurf in jedem Fall zu besprechen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Naturschutzvereinigungen erfolgt per Anschreiben.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den Verwaltungssitzen der kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden sowie beim Landkreis Börde erfolgt mit Bekanntmachung im Amtsblatt. Der Entwurf kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen und heruntergeladen werden. Aufgrund der Komplexität und der Informationsdichte des LRP-Entwurfs wird die Beteiligungsfrist entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten auf zwei Monate ausgedehnt.

Die nach Einarbeitung aller fachlich und sachlich notwendigen Änderungen und Ergänzungen

entstehende Fassung ist der Entwurf des Landschaftsrahmenplans.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PPP Information über die mittelfristige Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes des LK Börde (521 KB)