Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0450/70/2022  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses 0266/61/2022 und Neufassung des Beschlusses zur Evaluierung des Radwegekonzeptes Landkreis Börde im Kontext mit dem Radwegeausbau an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Frau Annett Dippe, Amtsleitung
Herr Dr. Denis Gruber, Dezernent 3
Federführend:Amt für Planung und Umwelt Bearbeiter/-in: Lekschas, Sophie Marlen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
16.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0450/70/2022)
Anlagen:
Anlage 1 - 0266_61_2021_Beschlussvorlage
Anlage 2 - 0266_61_2021_Beschlussausfertigung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag hebt den Beschluss 0266/61/2022 „Evaluierung des Radwegekonzeptes Landkreis Börde im Kontext mit dem Radwegeausbau an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten“ vom 16.06.2021 auf.

 

  1. Der Kreistag beschließt grundsätzlich die vorliegende aktuelle Evaluierung des Radwegekonzeptes des Landkreises Börde (Tabellarische Übersicht: Stand: 05.05.2021, Kartografische Darstellung: Stand: 07.05.2021).

 

  1. Der Kreistag empfiehlt für den weiteren Kreisstraßenbegleitenden Radwegeausbau eine Orientierung an den aktuellen, durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen der jeweiligen Kreisstraßen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Punkt 2 des Beschlusses 0266/61/2022 wurde die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm "Stadt Land" (Regelfördersatz 90 Prozent) für den Bau von kreisstraßenbegleitenden Radwegen beschlossen. Anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen von mehr als 2.500 Kfz/Tag wurden vier Radwege zum Bau als selbstständige Verkehrsanlage priorisiert.

 

a)         Radweg K 1170 Glindenberg Schiffshebewerk Magdeburg Rothensee:

Alltagsradweg / überregionale Bedeutung, 1,30 km

 

b)        Radweg K 1106 Wedringen Hillersleben 2:

Alltagsradweg / Lückenschluss, 0,75 km

 

c)         Radweg K 1162 Meseberg Hillersleben:

Alltagsradweg / Lückenschluss, 1,85 km

 

d)        Radweg K 1364 Hornhausen Einnahme:

Alltagradweg / Lückenschluss, 1,40 km

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung zur Beantragung der Fördermittel fand ein Gespräch beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID), des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 37.3 statt.

 

Im Ergebnis wurde Folgendes mitgeteilt:

 

Nach geltender Verwaltungsvereinbarung wird das Sonderprogramm Stadt und Land Ende 2023 beendet. Insofern sind derzeit nur Vorhaben zuwendungsfähig, deren Umsetzung bis Ende 2023 abgeschlossen werden können. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 13.10.2022 angekündigt, dass das o. g. Programm bis Ende 2024 verlängert werden soll und eine weitere Verlängerung bis mindestens 2028 geprüft wird. Für 2024 wurde bereits eine Größenordnung bekannt gegeben, welche Finanzhilfen bereitgestellt werden sollen. Hiernach würden für Sachsen-Anhalt in 2024 nur rund 1,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Zudem ist geplant, bei einer Fortführung die Höhe der Finanzhilfen in den Folgejahren jährlich weiter abzuschmelzen. Die derzeit bei Stadt und Land zur Verfügung stehenden Mittel sind unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Anträge ausgeschöpft. Unter diesen Voraussetzungen kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, ob und wann die beabsichtigten Vorhaben mit dem Sonderprogramm Stadt und Land gefördert werden können.“

 

Nach weiteren Informationen vom MID könnte es ab 2023 wieder eine EFRE-Förderung sowie eine ELER-Förderung geben. Ob die genannten Förderprogramme als Alternative in Betracht gezogen werden können, wird zu gegebener Zeit geprüft. Der Kreistag wird darüber informiert.

 

Der Punkt 2 des Beschlusses mit der Nummer 0266/61/2021 vom 16.06.2021 ist nicht mehr umsetzbar und somit aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Beschlussvorlage 0266/61/2021

Anlage 2 - Beschlussausfertigung zur Vorlage 0266/61/2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 0266_61_2021_Beschlussvorlage (104 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - 0266_61_2021_Beschlussausfertigung (97 KB)