Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung, Begründung:
Im Punkt 2 des Beschlusses 0266/61/2022 wurde die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm "Stadt – Land" (Regelfördersatz 90 Prozent) für den Bau von kreisstraßenbegleitenden Radwegen beschlossen. Anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen von mehr als 2.500 Kfz/Tag wurden vier Radwege zum Bau als selbstständige Verkehrsanlage priorisiert.
a) Radweg K 1170 Glindenberg – Schiffshebewerk Magdeburg Rothensee: Alltagsradweg / überregionale Bedeutung, 1,30 km
b) Radweg K 1106 Wedringen – Hillersleben 2: Alltagsradweg / Lückenschluss, 0,75 km
c) Radweg K 1162 Meseberg – Hillersleben: Alltagsradweg / Lückenschluss, 1,85 km
d) Radweg K 1364 Hornhausen – Einnahme: Alltagradweg / Lückenschluss, 1,40 km
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung zur Beantragung der Fördermittel fand ein Gespräch beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID), des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 37.3 statt.
Im Ergebnis wurde Folgendes mitgeteilt:
„Nach geltender Verwaltungsvereinbarung wird das Sonderprogramm Stadt und Land Ende 2023 beendet. Insofern sind derzeit nur Vorhaben zuwendungsfähig, deren Umsetzung bis Ende 2023 abgeschlossen werden können. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 13.10.2022 angekündigt, dass das o. g. Programm bis Ende 2024 verlängert werden soll und eine weitere Verlängerung bis mindestens 2028 geprüft wird. Für 2024 wurde bereits eine Größenordnung bekannt gegeben, welche Finanzhilfen bereitgestellt werden sollen. Hiernach würden für Sachsen-Anhalt in 2024 nur rund 1,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Zudem ist geplant, bei einer Fortführung die Höhe der Finanzhilfen in den Folgejahren jährlich weiter abzuschmelzen. Die derzeit bei „Stadt und Land“ zur Verfügung stehenden Mittel sind unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Anträge ausgeschöpft. Unter diesen Voraussetzungen kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, ob und wann die beabsichtigten Vorhaben mit dem Sonderprogramm Stadt und Land gefördert werden können.“
Nach weiteren Informationen vom MID könnte es ab 2023 wieder eine EFRE-Förderung sowie eine ELER-Förderung geben. Ob die genannten Förderprogramme als Alternative in Betracht gezogen werden können, wird zu gegebener Zeit geprüft. Der Kreistag wird darüber informiert.
Der Punkt 2 des Beschlusses mit der Nummer 0266/61/2021 vom 16.06.2021 ist nicht mehr umsetzbar und somit aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorlage 0266/61/2021 Anlage 2 - Beschlussausfertigung zur Vorlage 0266/61/2021
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